The Project Gutenberg eBook, Die Universität Basel in den fünfzig Jahren seit ihrer Reorganisation im Jahre 1835, by Albert Teichmann

This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this eBook or online at www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have to check the laws of the country where you are located before using this ebook.

Title: Die Universität Basel in den fünfzig Jahren seit ihrer Reorganisation im Jahre 1835

Author: Albert Teichmann

Release Date: January 15, 2016 [eBook #50937]

Language: German

Character set encoding: UTF-8

***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE UNIVERSITÄT BASEL IN DEN FÜNFZIG JAHREN SEIT IHRER REORGANISATION IM JAHRE 1835***

 

E-text prepared by Karl Eichwalder, Chuck Greif, Eleni Christofaki,
and the Online Distributed Proofreading Team
(http://www.pgdp.net)
from page images generously made available by
Internet Archive/American Libraries
(https://archive.org/details/americana)

 

Note: Images of the original pages are available through Internet Archive/American Libraries. See https://archive.org/details/dieuniversithat00teicrich

 

Anmerkungen zur Transkription:

Eine Liste der vorgenommenen Änderungen findet sich am Ende des Textes.

Inhalt


 


DIE

UNIVERSITÄT BASEL

IN DEN FÜNFZIG JAHREN

SEIT IHRER REORGANISATION IM JAHRE 1835.

PROGRAMM
ZUR
REKTORATSFEIER UND ZU DEM MIT IHR VERBUNDENEN JUBILÄUM
DER FREIWILLIGEN AKADEMISCHEN GESELLSCHAFT

IM AUFTRAG E.E. REGENZ

UNTER MITWIRKUNG DER ANSTALTSVORSTEHER

ZUSAMMENGESTELLT
VON
Prof. Dr. ALBERT TEICHMANN.

BASEL.

Schultze'sche Universitäts-Buchdruckerei (L. Reinhardt)

1885.


cover

 

VORWORT.

Nachdem 1883 und 1884 die Universitäten Zürich und Bern ihr 50jähriges Bestehen gefeiert haben, schickt sich in diesem Jahre auch die ältere Schwester in den Grenzmarken des Schweizerlandes an, bei einer ähnlichen Feier einen Rückblick zu werfen auf eine gleich lange Periode der Entwicklung seit dem Jahre, in welchem der hochherzige Sinn der Behörden und der Bürgerschaft ihre Fortexistenz sicherte und ihr eine den Verhältnissen jener Zeit entsprechende Organisation gab.

Eingedenk der zu eigenem Gewinn siegreich bestandenen Prüfungen, wie andrerseits der erhebenden vierten Säcularfeier vor 25 Jahren, will sie bei der auf engere Kreise beschränkten diesjährigen Feier im Bewusstsein eines nunmehr verwirklichten grösseren Aufschwungs den Tribut des Dankes darbringen ihrer treuen, zur Hilfe stets bereiten Genossin in diesen 50 Jahren, der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft, welche, wenige Tage vor Einweihung der neu organisierten Universität im Jahre 1835 gestiftet, ihr Fest mit der Rektoratsfeier der Universität verbindet.

E.E. Regenz beschloss, bei diesem Anlass eine Schrift zu veröffentlichen, welche einen Einblick in die Organisation und die ökonomischen Verhältnisse der Universität, einen Ueberblick über das Lehrpersonal und die Studentenschaft der letzten 50 Jahre, eine Uebersicht über die mit der Universität verbundenen Sammlungen und Anstalten gewähren soll.

Möchte die nachfolgende bescheidene Schrift dazu anregen, bisher Versäumtes nachzuholen und dem durch einige der Jubelschriften und die Rektoratsrede im Jahre 1860 gegebenen meisterlichen Vorbilde in Fortführung dieser geschichtlichen Arbeiten nachzueifern!

Allen denen, welche durch Mitarbeit, Rathschläge und Mittheilungen vorliegende Arbeit förderten, insbesondere den Herren Professoren Vischer, E. Hagenbach, Kinkelin, Fritz Burckhardt und Herrn Staatsarchivar Dr. Wackernagel, sodann den Herren Vorstehern der Sammlungen und Anstalten sei inniger Dank bezeugt!

Der Universität und ihrer Festgenossin

bringt die herzlichsten Segenswünsche für ferneres Blühen und Gedeihen dar

Basel, im November 1885.

A. Teichmann.

 

5 I.
Geschichte der Organisation der Universität.

1. Einleitung. — Die Gesetze von 1818 und die Sprüche des Schiedsgerichts.

Bis in den Anfang dieses Jahrhunderts hatte die Universität als Korporation eine unabhängige Stellung behauptet. Dies änderte sich, als durch das Gesetz vom 19. Mai 1813 die der Universität in den Jahren 1460, 1532 und 1539 ertheilte Verfassungsurkunde, Statuten und Privilegien zurückgenommen und aufgehoben wurden. Fortan sollte dieselbe allgemeine höhere Lehranstalt des Kantons sein und zu diesem Zwecke in einer den Zeiten angemessenen und gemeinnützigen Weise eingerichtet werden. Durch Gesetz vom 17. Juni 1818 über die Organisation der Universität wurde sie der Oberaufsicht und Leitung der Regierung unterstellt. Letztere übertrug diese Oberaufsicht und Leitung der zufolge Gesetzes vom gleichen Datum bestellten neuen Staatsbehörde, dem Erziehungsrath, dessen engerer Ausschuss (Curatel) die der Universität unmittelbar vorgesetzte Behörde wurde. Der Regenz der Universität — bestehend aus sämmtlichen ordentlichen Professoren — verblieb die Leitung der inneren Angelegenheiten, die Aufsicht über die akademischen Anstalten und Sammlungen und die Verwaltung des Universitätsvermögens. Die bisherige Universitätskommission erhielt, unter bester Verdankung ihrer Arbeiten, durch Rathsbeschluss vom 24. Juni 1818 ihre Entlassung. Die der Regenz noch gelassene Civilrechtspflege für die Angehörigen der Universität (sog. Universitätsbürger) entfiel 1821 bei der neuen Organisation des Gerichtswesens.

In den vier einander gleichgestellten Fakultäten sollten 18 Professoren mit einer Besoldung von je Fr. 1600 a.W. angestellt und diese Stellen nach öffentlicher Auskündung und eröffnetem Konkurse besetzt werden; in Fällen, wo es zum Vortheil der Anstalt gereiche, sollte der Kleine Rath, auf motivierten Vorschlag des Erziehungsrathes, durch unmittelbaren Ruf Professoren ernennen können. Hiemit war die früher übliche Verwendung des Looses, die öfters eine verhängnissvolle Rolle gespielt hatte, glücklich beseitigt.

6 Dieses Gesetz über die Organisation der Universität, auf das man im Jahre 1865 zurückgriff, berücksichtigte in angemessener Weise die einzelnen Unterrichtsfächer und fand bei einsichtsvollen Männern volle Billigung. So erklärte Troxler (Die Gesammthochschule der Schweiz und die Universität Basel, Trogen 1830, S. 58):

»Es ist seinem wesentlichen Inhalte nach eine zweckmässige und zeitgemässe Grundlage einer wohlberechneten und verheissungsvollen Herstellung und Erhebung der Hochschule, im Geiste der ersten Gründung gedacht, würdig der grossen Erinnerungen, durch Erfahrungen geläutert, die Ansprüche und Bedürfnisse einer neuen Zeitbildung berücksichtigend, sowie selbst die weitern Verhältnisse des Gesammtvaterlandes umfassend.«

Der schöne Beweis von Achtung für Wissenschaft, von Eifer für Bildung und von hochherziger Vaterlandsliebe, den der Grosse Rath an den Tag gelegt hatte, stellte eine gedeihliche Entwicklung in Aussicht. In der That finden sich unter dem Lehrpersonal der nächsten Jahre manche klangvolle, weitberühmte Namen von In- wie Ausländern. Aber man zögerte zu sehr mit Durchführung der Organisation im vollen Umfange, sodass schon 1823 der Rektor der Hochschule, Prof. de Wette, in seiner Rektoratsrede am 12. Mai mit Freimuth und Nachdruck äussern durfte: »Und jetzt an dieser Stelle, als zeitiger Rektor der Universität und Mitglied des Erziehungsrathes, im Namen der Anstalt, an deren Spitze ich zu stehen die Ehre habe, fordere ich Sie, weise Häupter und Räthe, feierlich auf, das Werk der Wiederherstellung der Universität fördersamst zu vollenden! Noch sind eine Lehrstelle der Rechte, zwei der Arzneikunde und die der Philosophie unbesetzt, und die der Geschichte ist von Neuem erledigt. Jedes Halbjahr, welches unter diesen Mängeln verstreicht, ist ein Verlust für die studierende Jugend, und der ganze Unterrichtsgang ist dadurch gelähmt. Je länger man aufschiebt, desto mehr ermattet der Eifer, desto mehr gewöhnt man sich an das Mangelhafte.«[1] Wieder vier Jahre darauf mahnte noch eindringlicher der damalige Rektor, Prof. Gerlach, an schleunige Vervollständigung[2] und schloss mit den verheissungsvollen Worten:

»Reichthum ist ein vergängliches Gut; — Ruhm, erworben im Felde der Staatskunst, ist trügerisch und oft von zweideutiger Art; — der aber lebt ewig im dankbaren Andenken der Nachwelt, dessen Name geknüpft ist an das Gedeihen einer Schule der Wissenschaft, die Jahrhunderte blühte, die in der Gegenwart sich auf's neue erhebt, die nicht untergehen wird im Strome kommender Zeiten.«

7 Die nächsten Jahre erfüllten die hochgespannten Hoffnungen noch nicht — es nahte die dem Basler Staatswesen verhängnissvolle, mit muthiger Entschlossenheit durchgekämpfte Zeit, auf welche — wie der trefflichste Darsteller der Ereignisse jener Periode sagte[3] — »Basel sonder Scham und sonder Reue zurückblicken konnte, weil es das Bewusstsein davon trug, dass es billigen Begehren willig entsprochen hatte, dass es der Drohung und Gewalt beharrliche Entschlossenheit entgegengesetzt hatte und dass seine Bürger das Gesetz, für das sie kämpften, auch durch Gehorsam zu ehren wussten.«

Vergeblich war man bemüht, von dem gut eingerichteten und weise geleiteten Staatswesen den schwersten Schlag abzuwenden. Es war umsonst! — Der am 17. August 1833 gefasste, am 26. August durch eingelangte Ratifikationen in Kraft erwachsene Beschluss der Eidgenössischen Tagsatzung erklärte den Kanton Basel in Bezug auf die Verwaltung in zwei besondere Gemeinwesen getheilt und verfügte, »es solle das gesammte Staatseigenthum des Kantons an Kapitalien, Gefällen, Gebäuden, Kriegsmaterial u.s.w. ohne irgend eine Ausnahme, und ausdrücklich mit Inbegriff der Kirchen-, Schul- und Armenfonds, auf billigem Fusse zwischen beiden Landestheilen ausgeschieden und getheilt werden.«

Diesem Beschlüsse zufolge wurden zu Schiedsrichtern erwählt:

1. Herr Alt-Bürgermeister Joh. Herzog, von Effingen, in Aarau   für Basel-Stadttheil.
2. Herr Alt-Bundespräsident Joh. Friedrich Tscharner, von Chur
3. Herr Obergerichts-Präsident Joachim Leonz Eder, in Frauenfeld   für Basel-Landschaft.
4. a) Herr Carl Schnell, J.U.D., Regierungsstatthalter zu Burgdorf (bis Ende 1833)
  b) Herr Ludwig Schnyder, Appellationsrichter von Sursee, (von Anfang 1834 an)

und seitens derselben als Obmann:

Herr Friedrich Ludwig Keller, J.U.D., Obergerichtspräsident von Zürich.

Das Schiedsgericht trat am 16. September 1833 in Zürich zusammen, begann seine Sitzungen am 30. September in Aarau und schloss dieselben erst im April 1835 in Bern.[4] Hier interessieren nur diejenigen Beschlüsse, welche — zufolge Antrages der Landschaft, auf das Inventar der Staatsliegenschaften die Gebäude und Fonds der Universität zu setzen — die Frage betrafen: »ob das Vermögen der Universität in die Theilung gezogen werden solle oder nicht?«

8 Schon am 9. November 1833 erging der Obmannsspruch:

Dieser Entscheid rief natürlich grosse Bestürzung hervor und fand namentlich in juristischen Kreisen scharfe Kritik.[5] Dem Entscheide sich fügend, legte der Stadttheil am 6. Januar 1834 das »Inventarium über das der Universität angehörige und unter ihrer Verwaltung stehende Vermögen« zur Mittheilung an die Landschaft vor, welche zwar einige Punkte bemängelte, auf erhaltene Auskunft aber diese Bemängelung fallen liess.

Für die Vertretung der Rechte der Universität Namens des Standes Basel-Stadttheil bei den Verhandlungen beschloss man Zuziehung des Hofgerichtsadvokaten Bertheau von Mannheim und bestellte zur Schätzung des Universitätsvermögens Sachverständige.

Die vom Obmann für die von beiden Theilen ernannten Sachverständigen entworfene Instruktion war für Basel-Stadt und die Universität durchaus günstig.

In der Sitzung vom 14. April 1834 wurde bei getheilten Stimmen der Schiedsrichter durch Entscheid des Obmanns anerkannt, »dass auf dem Universitätsgut zu Gunsten der Stadt Basel die Beschwerde des Ausschlusses solcher Verfügungen über dasselbe hafte, in Folge welcher für ihr Bedürfniss wissenschaftlicher Anstalten nicht mehr gesorgt sein würde,« und wurde im Urtheile vom 11. Juli festgesetzt:

dass bei den im Inventar auf Fr. 543,662.45 angegebenen akademischen Fisci wegen darauf haftender Beschwerden Fr. 120,662.45 in Abzug zu bringen seien;

dass auf den Sammlungen von Amerbach, Fäsch, Huber, d'Annone und Bernoulli die Beschwerde hafte, dass dieselben an die Oertlichkeit der Stadt Basel gebunden sind;

dass das gesammte Universitätsgut als eine untheilbare Einheit und dem Zwecke des höheren Unterrichtes bleibend gewidmet zu betrachten sei;

der Kanton Basel-Stadttheil einen billigen Anspruch habe, dass ihm auf den Fall, wenn er zur Uebernahme des gesammten Gutes als berechtigt und verpflichtet angesehen werden sollte, diesfalls eine gewisse Erleichterung, welche in der Bestimmung des Preises für das Ganze zu finden, verstattet werde.[6]

9 In Abänderung einzelner dieser Punkte erging am 6. August 1834 das Endurtheil dahin:

Durch Einverständniss der Parteien wurde am 12. August der Werth des Mobiliarbestandes — worunter auch Scepter und Pokale der Universität auf Antrag der Landschaft aufgenommen werden mussten — auf Fr. 1440 bestimmt.

Mit dem ganz eigenen, im November gestellten Antrage: »es möchte — da verlaute, dass Basel-Stadttheil Willens sei, die Universität aufzuheben oder einzuschränken — das Schiedsgericht die Rechte der Landschaft durch ein ferneres Urtheil so wahren, dass die Universität zu keiner Zeit von Basel-Stadttheil aufgehoben oder beschränkt werden könne, oder wenn man demselben freie Befugniss darüber einräumen wolle, der Stadttheil angehalten werden, der Landschaft, der gemachten Abzüge und der niedern Schätzung wegen, noch eine Entschädigungssumme von Fr. 256,619 herauszubezahlen,« — wurde die Landschaft einmüthig am 17. November abgewiesen; dagegen der Stadttheil auf Antrag der Landschaft angehalten, Zinsen von dem ihr zukommenden Antheil vom 18. März 1832 bis 15. December 1834 zu 4% zu entrichten.

Die Verhandlungen ergaben für das Universitätsvermögen folgende Summen:

A. Akademische Fisci (laut Urtheil)   Fr. 423,000.—
B. Gebäude (laut Schatzung)   » 120,060.—
C. Sammlungen (laut Schätzung)   » 78,000.—
D. Scepter und Pokale Fr. 812.50 — übriges Mobiliar 627.50 = » 1,440.—
  Summa Fr. 622,500.—
abzüglich 25%   » 155,625.—
  blieben Fr. 466,875.—
wovon nach Urtheil vom 10. Juni 1834 der Landschaft 60% gebührten, also » 298,800.—
nach Gewährung von Fr. 195 in Mobiliar blieben auszuweisen » 298,605.—
welche Summe sich durch Zinsen mit Fr. 32,846.55 erhöhte auf » 331,451.55

Dies war die Auskaufssumme, welche an die Landschaft zu entrichten war.

10 Wie so vielen anderen, genügte Basel-Stadt auch dieser Verpflichtung aufs Pünktlichste. Nach beendeter Vermögenstheilung konnten die in der Zwischenzeit ausgestellten Bürgschaftsinstrumente sehr bald entkräftet werden. Den muthig und hochherzig für die Interessen des Staatswesens eingetretenen Bürgern von Zürich und Basel wurde der gebührende Dank bezeugt.

Unter den vielen Aufgaben, die nunmehr rücksichtlich der Reorganisation der Staatsverwaltung zu lösen waren, war die Frage der Organisation der höheren Lehranstalten von grösster Bedeutung. Auch hier bewährte sich, was schon die Alten erkannt haben, dass im Unglück der Sporn zur Ausdauer und zu neuer Thatkraft liegt.

Unmittelbar nach Erlass des schiedsgerichtlichen Urtheils vom 6. August wurde durch Rathsbeschluss vom 13. August dem Erziehungskollegium[7] der Auftrag ertheilt, zu berathen, was nun in Hinsicht der Universität angenommen und vorgekehrt werden solle. Zu diesem Zwecke ernannte dasselbe eine Kommission.

Aber auch die Regenz musste zu den Sprüchen des Schiedsgerichts Stellung nehmen. Sie that dies, indem sie dem Amtsbürgermeister zu Handen des Grossen Rathes am 23. September eine ausführliche Protesterklärung gegen jene Sprüche überreichen liess, worin sie schliesslich, unter Anrufung der heiligsten Gefühle der Gerechtigkeit, der Wissenschafts- und Vaterlandsliebe, die Zuversicht aussprach, E.W.W. Rath werde vermöge seiner Weisheit und rechtlichen Gesinnung durch zweckdienliche Anordnungen dafür sorgen, dass das Universitätsgut nicht nur ungeschmälert und dem Zwecke des höheren Unterrichts gewidmet bleibe, sondern auch für die Zukunft eine solche rechtliche Stellung erhalte, wodurch es niemals durch irgend mögliche Wechselfälle seiner Bestimmung entrissen werden könne und wodurch auch wieder nach einer so niederschlagenden Erfahrung bei der Bürgerschaft Muth und Zutrauen geweckt würde, durch neue Stiftungen die Lehrmittel und Kräfte der Universität zu vermehren.[8]

Ebenso wurde von der Kommission des naturwissenschaftlichen Museums in einer Sitzung vom 6. Oktober eine Erklärung beschlossen, wonach fortan »alle Geschenke und Legate nur unter dem bestimmten Vorbehalte gemacht und angenommen werden sollen, dass sie unabänderlich und unveräusserlich in der Stadt Basel zu möglichst gemeinnützigem Gebrauche sollen aufgestellt bleiben, in allen Wechselfällen die Bedingung der Unentfremdbarkeit dieser Gegenstände von der Stadt Basel heilig und unverletzt gehalten werden solle, 11auch zur Wahrung dieser Bestimmung in keinem denkbaren Falle, weder dem Staate, zu dem die Stadt Basel jeweilen gehören wird, noch der Stadt Basel selbst irgend ein Opfer rechtmässig auferlegt werden könne, so dass folglich jede Theilung, jede Auferlegung einer Auskaufssumme, jede zu diesem Zwecke vorgenommene Schatzung der aus Schenkungen und Legaten herrührenden Bestandteile der Sammlung, sowie überhaupt jede Massregel ähnlicher Art als Raub und offenbare Gewaltthat zu betrachten wäre.«

Diese Wünsche fanden bald die gebührende Berücksichtigung.


2. Das Gesetz über Einrichtung des Pädagogiums und der Universität vom 9. April 1835 und die weitere Entwicklung bis 1865.

Am 20. December 1834 hatte die Kommission den von ihr erforderten Bericht über die Organisation der höheren Lehranstalten vorgelegt; derselbe fand am 19. Januar im Erziehungskollegium, wie später im Kleinen Rath Beifall und wurde in den am 2. März 1835 dem Grossen Rathe vorgelegten Rathschlag aufgenommen. Derselbe zeichnet sich durch seltene Vollständigkeit und Abrundung aus, stützt sich auf vielseitige Erfahrungen und ist ein rühmliches Zeugniss für den edlen Sinn und das herzliche Interesse der Männer jener Zeit für die Förderung des Bildungswesens als einer der Hauptaufgaben jedes Staatswesens. Mit hoher Befriedigung wird man auch heute noch in demselben die Worte lesen: »Wenn auch allerdings in der vorgefallenen Trennung des Kantons, in der daraus sich ergebenden Verminderung der Beamtenzahl, in der gegenwärtig bedeutenden Schuldenlast, eben so viele Gründe liegen möchten, wesentliche Einschränkungen eintreten zu lassen, so rufen doch andrerseits das um so fühlbarer gewordene Bedürfniss geistiger Regsamkeit und Tüchtigkeit, die sich täglich höher stellenden Anforderungen der Zeit, die eigentümliche Isolierung unserer Lage Basel dringend zu, sich im gegenwärtigen Augenblicke nicht zu versäumen und nicht zu vernachlässigen, und durch zweckmässige und wohleingerichtete wissenschaftliche Anstalten sein zukünftiges Wohl zu sichern.«

Im Anschluss an die Gesetze vom 18. Juni 1817 und 17. Juni 1818 wird für Bestehenbleiben des Pädagogiums eingetreten und dankbar anerkannt, dass der vortreffliche Zustand desselben besonders den eifrigen und gewissenhaften Bemühungen der zur Zeit angestellten Lehrer zuzuschreiben sei. Diese Anstalt soll in 2 Abtheilungen, für Humanisten einerseits, für Realisten (Techniker) andrerseits zerfallen.

Aber es genügt das Pädagogium, welches junge Leute vom 15.-18. Jahre aufnimmt, für sich allein den Bedürfnissen nicht. Hiezu ist eine danebenstehende höhere Anstalt, die12 Universität, dringend nothwendig. Diese soll eine Anstalt für das Studium der Fakultätswissenschaften, aber auch eine bürgerliche Akademie sein, in höherem, unmittelbar praktischerem Sinne, als s.Z. Isaak Iselin dies angedeutet hatte. Freilich sind hiebei bedeutende Einschränkungen des streng wissenschaftlichen Elementes angebracht, während die Fächer, welche der allgemeinen und technischen Bildung angehören, einige Ausdehnung erhalten können. In dieser Beziehung hält man einen Lehrstuhl für französische Sprache und Litteratur angezeigt und will auch dem Englischen und Italienischen, besonders aber der Nationalökonomie und Statistik, bei deren stets wachsender Bedeutung, Berücksichtigung schenken. Die philosophische Fakultät soll den Kern des Ganzen bilden. Lediglich als propädeutische Anstalten sind die juristische und medicinische Fakultät behandelt. In der theologischen Fakultät soll Nachdruck auf praktische Ausbildung und Pflege des Hebräischen gelegt werden.

In den Berathungen über den Rathschlag im Grossen Rathe am 7.-9. April erlitt der die Universität betreffende Abschnitt nur geringe Aenderungen. Man hielt es für passend, in § 13 (dem ersten Paragraphen des Abschnitts) die »Beibehaltung« der im Jahre 1460 gegründeten und in den Jahren 1532 und 1818 reorganisierten Universität bestimmter auszusprechen; gewährte für Gehaltszulagen und Besoldungen in ausserordentlichen Fällen einen jährlichen Kredit von Fr. 4000, regelte eingehend die Entlassung pflichtvergessener Lehrer, lehnte einen Antrag auf Bestätigung der Lehrer von 6 zu 6 Jahren ab; bestimmte dagegen, dass bei etwaigen Aenderungen in der Organisation die Professoren sich einer solchen gegen eine dann durch Gesetz zu bestimmende Entschädigung zu unterziehen hätten.

In der an erster Stelle genannten philosophischen Fakultät werden 9 Lehrstühle errichtet für theoretische und praktische Philosophie — Mathematik — Physik und Chemie — Naturgeschichte — griechische, lateinische, deutsche und französische Sprache wie Litteratur- und Geschichte. Besondere Lehrer können für die oben genannten Fächer angestellt werden. Die Professoren beziehen Fr. 1600 Gehalt.

Drei Professuren werden der theologischen Fakultät gegeben. Lehrfächer sind: Theologische Encyclopädie — Hebräische Sprache — Exegese des Alten und des Neuen Testamentes mit den nöthigen Hilfswissenschaften — Kirchen- und Dogmengeschichte — Dogmatik — Christliche Moral — Praktische Theologie mit homiletischen und katechetischen Uebungen. Zwei Professoren haben je Fr. 1600, der dritte Fr. 1200 Gehalt.

Die juristische Fakultät hat 2 Lehrstühle, einen mit Fr. 1600, einen andern mit Fr. 800 Gehalt. Lehrfächer sind: Römisches Recht — Criminalrecht — Handels- und Wechselrecht — Vaterländisches Civilrecht — Civilprozess.

Die medicinische Fakultät zählt 4 Lehrer für Anatomie — Physiologie und Pathologie — Chirurgie und Botanik mit nur Fr. 800 Gehalt, sowie einen Prosektor mit Fr. 450 Gehalt.

13 Die einzelnen Stellen sollen, nach Auskündung und Konkurs, sowie Anhörung der Curatel, durch Wahl seitens des Erziehungskollegiums besetzt werden, welche Wahlen sodann noch der Bestätigung des Kleinen Rathes unterliegen. Unmittelbare Berufung durch den Kleinen Rath ist auch hier, wie im Gesetz von 1818, vorgesehen.

Die Regenz hat die Censur über das Betragen der Studierenden, ertheilt in geringeren Fällen Verweise; in wichtigen oder Wiederholungsfällen hat sie Strafbefugniss bis auf 3tägige Carcerstrafe, spricht auch Entziehung von Stipendien aus. Bei schwereren Vergehungen kann sie bei der Curatel auf Entfernung antragen, wozu aber Bestätigung des Erziehungskollegiums nöthig ist.

Für die Vorlesungen besteht Lern- und Lehrfreiheit, und können einzelne Vorlesungen auch von Nichtstudierenden, welche das 17. Altersjahr zurückgelegt haben, besucht werden.

Die Aufrechterhaltung der Universität in diesem gewiss bescheidenen Rahmen fand namentlich auswärts eine verschiedene Beurtheilung. So meinte man z.B. in Zürich, dass, wenn nicht alle Fakultäten aufs Vollständigste und möglichst gut besetzt seien, die Bürger ihre Studien doch nicht zu Hause vollenden könnten; darum tauge es nichts, Professoren beizubehalten; besser verwendete man das Geld nach Bern oder nach Zürich, wo man sich gewisse Rechte vorbehalten könne.[9]

Andere (z.B. die Bündnerzeitung) urtheilten günstiger, indem sie sagten: »Wenn der Rathschlag Genehmigung findet, so haben gewisse Neider und Blutradikalen umsonst der altehrwürdigen Universität von Basel das Leichenlied gesungen! Freuen wird es uns, wenn die Bürgerschaft, trotz der veränderten politischen Verhältnisse, sich das nicht rauben lässt, was ihrer Stadt Zierde und Ruhm gewesen — die Universität als eine Pflegeanstalt wissenschaftlicher Bildung. Es knüpfen sich an dieselbe so ehrwürdige Erinnerungen, dass die Aufrechterhaltung dieser Anstalt, auch in beschränkterer Gestalt, immerhin der Stadt zur Ehre gereichen wird.«

Und dies geschah in vollstem Maasse.

Sofort, nachdem durch Gesetz vom 9. April 1835 die Beibehaltung der Universität in neuer, den Bedürfnissen und Verhältnissen angemessener Form entschieden war, traten am 11. April einige Freunde der wissenschaftlichen Anstalten in Basel zusammen, um darüber zu berathen, wie die Absichten der Obrigkeit durch freiwillige Mitwirkung wohldenkender Bürger zweckmässig gefördert, der Sinn und die Liebe zur Wissenschaft belebt, und angeregt werden könnten. In dem Aufrufe zur Bildung einer Freiwilligen Akademischen Gesellschaft vom 20. April legte man, in rühmender Anerkennung der Verdienste der obersten Landesbehörde, 14 die Mittel und Wege dar, wie sich jene Ziele erreichen liessen, und fand damit in weiteren Kreisen Anklang, so dass schon am 17. September die Gesellschaft sich constituieren und sofort ihre für die Universität so höchst förderliche Thätigkeit eröffnen konnte.

Eine treffliche Schilderung dieses Wirkens und Strebens bringt die soeben veröffentlichte Festschrift derselben: »Geschichte der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft der Stadt Basel während der ersten 50 Jahre ihres Bestehens«, verfasst von dem jetzigen Vorsteher, Herrn Altbürgermeister C.F. Burckhardt.

Wegen der innigen Beziehungen, welche seit jener Zeit dauernd zwischen dieser treuesten, verdienstvollsten Genossin und der Universität bestanden haben, war die Geschichte der Gesellschaft natürlich nicht ohne Erwähnung der Geschichte der Universität in diesem Zeitraume zu schreiben, und erhält die nachfolgende, mehr auf einzelne besondere Punkte der Organisation eingehende Darstellung durch jene Schrift des um das hiesige Gemeinwesen hochverdienten Mannes eine erwünschte Ergänzung.

Der provisorische Zustand, in den durch Rathsbeschluss vom 9. April 1835 die Professoren, Lehrer und Angestellten der Universität und des Pädagogiums, unter Hinweis auf das Gesetz vom 9. Juni 1834, erklärt wurden, dauerte nicht lange. Schon am 13. Juni 1835 wurden durch weiteren Rathsbeschluss die bisher definitiv angestellten Lehrer der Universität aufs neue an ihre Stelle berufen.

In der theologischen Fakultät erhielt Herr J.J. Stähelin den Titel eines ordentlichen Professors mit Sitz und Stimme in Fakultät und Regenz, Herr J.G. Müller die dritte ordentliche Lehrstelle. Zur Versehung der 1. Lehrstelle in der ganz unbesetzten juristischen Fakultät, welche sich auf freiwillige Leistungen mehrerer Privatdocenten angewiesen gesehen hatte, berief man Herrn Dr. G. Beseler als ausserordentlichen Professor und eröffnete für den 2. Lehrstuhl einen Konkurs, demzufolge man Herrn Dr. Adolf Burckhardt zum Professor ernannte. Die medicinische Fakultät blieb im Personal unverändert. In der philosophischen Fakultät berief man wieder Herrn Prof. Linder als Lehrer der griechischen Sprache und Litteratur; Herrn Prof. Bernoulli übertrug man mit dem Titel eines Professors der industriellen Wissenschaften den Unterricht namentlich in industrieller Mechanik und Technologie; Herrn Prof. Peter Merian, welcher aus Gesundheitsrücksichten die Wiederübernahme eines Amtes ablehnte, verlieh man den Titel eines ordentlichen Professors mit Sitz und Stimme in der Regenz, übertrug den Lehrstuhl der französischen Sprache Herrn Prof. Vinet, beförderte zum ordentlichen Professor der Philosophie Herrn Dr. F. Fischer, ernannte zum Professor der Physik und Chemie Herrn Dr. Schönbein, zum Professor der deutschen Sprache und Litteratur Herrn Dr. W. Wackernagel, verlieh den Titel eines ausserordentlichen Professors Herrn Dr. Wilhelm Vischer und bestellte als Lektor der Naturgeschichte auf unbestimmte Zeit Herrn Prof. Meissner.

15 Am 14. September trat der »Senatus academicus« zusammen.[10] Der bisherige Rektor, Prof. P. Merian, leistete den neuen Amtseid und legten darauf die der Regenz angehörenden Professoren das Gelübde in die Hände des Rektors ab. Nach Abtreten der Curatel wurde in der nun eröffneten Regenzsitzung dem sein Amt in die Hände der Regenz niederlegenden Rektor im Namen der Fakultäten für die unzähligen Dienste, die er der Universität erwiesen, der wärmste Dank abgestattet und sodann für den Rest des Jahres Prof. de Wette zum Rektor gewählt.

Ohne Einwirkung der Regierung, aber auf mehrfach geäusserten Wunsch der Bürger, welche fühlten, dass die hochherzige Gesinnung der Behörden durch einen feierlichen Akt anzuerkennen sei, beschloss die Regenz, eine Einweihungsfeier der wiederhergestellten Universität abzuhalten. Hiezu lud in ihrem Auftrage Prof. Wackernagel durch ein deutsches Programm »Ueber die altdeutschen Handschriften der Basler Universitätsbibliothek« ein und fügte Prof. Gerlach dem diesmal auch in lateinischer Sprache abgefassten Vorlesungsverzeichnisse[11] für das Wintersemester ein lateinisches Schreiben bei, in welchem er die verschiedenen Hochschulen von der Neugestaltung der Universität, unter kurzer Erwähnung der Vorgänge der letzten Jahre und rühmender Anerkennung des opferfreudigen Sinnes der Mitbürger, in Kenntniss setzte.[12]

Die Einweihungsfeier fand bei zahlreicher Betheiligung aus verschiedenen Kreisen der Bürgerschaft am 1. October im Münster statt. Die gehaltreiche, später im Druck veröffentlichte, Festrede des Rektors gab einen Ueberblick über die Arbeiten für die Neugestaltung der Universität seit 1818 und zeigte, wie selbst ein kleiner Wirkungskreis seine unleugbaren Vorzüge habe. Besonders wurde auch des neuesten Beweises des vielfach erprobten Gemeinsinnes Basels, der Gründung der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft gedacht. Darauf entwickelte Prof. Schönbein die Bedeutung der Naturwissenschaften als Elementes der modernen Bildung. Sodann wurden Ehrenpromotionen verkündet. Der theologische Doktorgrad wurde ertheilt Herrn Antistes Hurter von Schaffhausen, den Herren Proff. Schneckenburger und Lutz in Bern und Hirzel in Zürich, der juristische Herrn von Tscharner in Chur, der medicinische Herrn Prof. Brunner in Bern, der philosophische den Herren Proff. Studer in Bern, Fäsi in Zürich, Fröhlich in Aarau. Schliesslich konnten, nach 16 Genehmigung der Behörden, für die Studierenden vier Preisfragen gestellt werden, für deren Lösung je Fr. 100 als Preise ausgesetzt wurden.[13]

Kurz vor Schluss des Jahres, am 10. December, wurde vom Grossen Rathe der Antrag: »es möchte der Grosse Rath erkennen, dass es bei der durch die Staatskasse bereits geschehenen Zahlung der Auskaufssumme von zusammen Fr. 331,451.55 sein Verbleiben haben solle« zum Beschluss erhoben und damit diese für die Existenz der Universität bedeutendste finanzielle Frage erledigt. Nunmehr handelte es sich nur noch um nähere Feststellung der Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes. Hierüber erging das Gesetz vom 6. April 1836, laut welchem das gesammte Universitätsgut mit den der Stadt Basel darauf zustehenden Berechtigungen, wie dieselben durch die Stiftungen und Vergabungen, durch die Dotationsurkunde vom Jahr 1803 und durch die Sprüche des bei der Trennung des Kantons Basel aufgestellten eidgenössischen Schiedsgerichts bestimmt und anerkannt sind, ein an die Oertlichkeit der Stadt Basel unauflöslich geknüpftes Eigenthum des Kantons Basel-Stadttheil bildet, welches den Bestimmungen der Stiftungen und dem Zwecke der höheren Lehranstalten niemals entfremdet werden darf.

Erwähnen wir, dass durch Gesetz vom gleichen Datum die Korporation der Universitätsbürger als 16. politische Wahlzunft der Stadt eine mit der Einrichtung der übrigen Zünfte übereinstimmende Regelung erfuhr, so sind die Grundzüge der neuen Organisation bezeichnet, welche der Regenz zur Pflicht machten, durch Bestellung der Kommissionen, Aufstellung eines Reglements für die Vermögensverwaltung und einer Ordnung für den Pedell[14] u.a. zur Durchführung jener gesetzlichen Bestimmungen auch ihrerseits mitzuwirken.

Aber auch viele andere Fragen traten in den nächsten Decennien an die Regenz heran, da der Geschäftskreis sich erweiterte und das Kollegium an Mitgliedern zunahm.

Auf Wunsch der Behörden sorgte man für ausgedehntere Vertheilung der akademischen Gelegenheitsschriften[15] und der Einladungen zu akademischen Akten; regelte (März 1845) die »Verhältnisse und Pflichten der Studierenden« in einer längeren Ordnung, erliess (November 1845) eine »Ordnung über den Betrag und die Entrichtung der Collegiengelder«, welche 1854 einige Aenderungen erfuhr, ohne dass jedoch das lästige Freibitten ärmerer Studenten beim Rektor beseitigt wurde, bis man endlich (10. März 1864) eine besondere 17 Kommission zur Vorprüfung der Gesuche um Collegiengeldererlass einsetzte. Die Vertheilung der Stipendien seitens der Regenz bereitete damals, bei der geringen Zahl der Petenten, noch keine besonderen Schwierigkeiten.

Ein öfters wiederkehrendes Traktandum war die Maturitätsfrage. Hierüber erging (Juni 1844) ein Beschluss des Erziehungsrathes, »dass Jünglinge, welche aus der hiesigen dritten Realistenklasse mit dem Maturitätszeugnisse entlassen worden oder in einer der hiesigen technischen Abtheilung des Pädagogiums gleichstehenden Anstalt eine genügende Vorbildung erhalten haben, als Studierende der mathematisch-physikalischen Abtheilung der philosophischen Fakultät unter Ertheilung einer lateinischen Matrikel immatrikuliert werden könnten, während für den Zutritt zu der theologischen, juristischen und medicinischen Fakultät ein humanistisches Examen vorbehalten bleibt.« Doch mehren sich später die Klagen über ungenügende Vorbildung namentlich von auswärts kommender Studierender. Die Einrichtung eines von Mitgliedern der philosophischen Fakultät abzuhaltenden Examens wird (1859) als eine sehr lästige Neuerung empfunden, so dass man 1863 den Dekan, bezw. ein von diesem zu bezeichnendes Mitglied mit der Prüfung betraute, und endlich (22. März 1864) die Prüfung von Baslern, welche kein Maturitätszeugniss besitzen und von Auswärtigen, welche ein solches von hier zu erhalten wünschen, näher regelt.

Schon 1846 verfügt man Niederlegung der bei der Immatrikulation vorgewiesenen Papiere beim Rektor, um eine Kontrolle über den Bezug von (später obligatorisch erklärten) Abgangszeugnissen zu gewinnen; man ordnet (1854) den Druck von Kollegienbogen und Abgangszeugnissen an, sowie Vorlegung ersterer zur Testierung aller belegter Kollegien (wegen der bis 1877 üblichen Fleisszeugnisse), überträgt dem Pedell die Führung von Listen über Docenten und Studierende und veranlasst die Ordnung des Archivs, welcher Mühwaltung sich bis zum Abschlusse dieser Arbeit im Februar 1853 Herr Prof. Schnell unterzog, worauf dann die Bestellung eines ständigen Archivars[16] beschlossen wird; im März 1855 beendet Herr Prof. Riggenbach die Fortführung des Legatariums. Auch das Statutarium findet entsprechende Beachtung. — Mehrfach muss man einschärfen, dass Docenten eine Inaugurationsrede zu halten haben, ehe sie ihre Vorlesungen beginnen. Dem Rektor lästig fallende Geldgeschäfte werden ihm mehr und mehr abgenommen, die neu eintretenden Professoren von Immatrikulationsgebühren befreit, die sog. Feuerspritzenpflicht der Professoren (1854) etwas eingeschränkt und die Niederlassung der von auswärts berufenen Professoren (1863) besser 18geregelt.[17] Den nach einander auftauchenden Gesangvereinen (1841, 1843, 1845, akademischer Männerchor 1855) und endlich auch dem akademischen Turnverein (1856) gewährt man Unterstützungen, überlässt dagegen die Ordnung der Vereinsangelegenheiten den öfters um Bestätigung ihrer Statuten einkommenden neuen Studentenverbindungen.

Für die schon seit den Zwanziger Jahren in Basel üblichen, mit grossem Beifall aufgenommenen und als wirkliche Pflicht gegen die Bürgerschaft erachteten öffentlichen akademischen Vortrage bestellt man 1856 eine Kommission, an deren Stelle 1869 eine neue trat.

Dauernd behilft man sich, bei der stets bewiesenen Bereitwilligkeit der Regentialen zur Uebernahme und Besorgung der mannigfachsten Geschäfte, ohne jenes grössere Beamtenpersonal, wie es andere Universitäten besitzen.

Der Rektor besorgt die Inscription der neu eintretenden Docenten und der Studierenden, unter denen eine Zeit lang auch Missionszöglinge auftreten, in die Universitätsmatrikel. Die Dekane veranlassen die Inscription der Studierenden in das Fakultätsalbum, unter Rechnungslegung über die dabei bezogenen Gebühren. — Wie der Rektor über die Geschäfte seines Amtsjahres, so erstatten der Regenz die Dekane Bericht über Veränderungen und Wünsche ihrer Fakultät, die Vorsteher der Sammlungen und Anstalten Bericht über die Verhältnisse derselben. Auszüge aus diesen Berichten werden in der Reihe der dem Grossen Rathe zu erstattenden Verwaltungsberichte abgedruckt, sodass auch weitere Kreise sich von den Veränderungen der Universitätseinrichtungen genau unterrichten können.

Das Protokoll in den Regenzsitzungen führt der jährlich zu diesem Zweck gewählte Schreiber der Regenz, für welche Dienstleistung derselbe — zufolge Stiftung von Professor J.J. Stähelin im Jahr 1846 — eine kleine Gratifikation erhält. Einen eigenen Schreiber bestellt seit 1838 die medicinische Fakultät, während in den anderen der Dekan (der jetzige oder frühere) das Protokoll führt. In den Regenzsitzungen hat bis Mai 1864 Umfrage bei den Berathungen statt, von da an freie Diskussion; auch wird dabei das Sitzen in der Reihenfolge der Fakultäten abgeschafft. Der Pedell endlich hat die Einziehung und die Vertheilung der Kollegiengelder, sowie die Auszahlung der Stipendien zu besorgen, daneben den mannigfachsten Abwartsdienst, z.B. als Gehilfe in der Bibliothek bis zur Anstellung eines besonderen Bibliothekdieners (durch Rathsbeschluss vom 21. Februar 1876).

Nach diesem kurzen Ueberblick über die inneren Verhältnisse sind nun mehr die wichtigen Ereignisse zu erwähnen, welche rasch hintereinander seit 1849 die weitere Gestaltung der Universitätsverhältnisse beeinflussten.

19 Das Jahr 1849 brachte einen grossen Fortschritt durch Eröffnung der prächtigen Räume des Museums,[18] in denen die sich rasch vergrössernden Sammlungen[19] und einzelne Universitätsinstitute eine entsprechendere Aufstellung erhielten und für die feierlichen Rede- und Promotionsakte eine geräumige Aula verfügbar wurde. Zur Förderung der Zwecke dieses Museums, Vermehrung der Sammlungen, zugleich Belebung des Sinnes für Kunst und Wissenschaft wurde der Museumsverein gegründet.

Die Freude über diese grossen Errungenschaften wurde etwas herabgestimmt, als im December 1850 im Grossen Rathe ein Antrag auf Aufhebung der Universität, dagegen Gründung einer Gewerbeschule gestellt wurde. Es war dies der Ausdruck einer in den letzten Jahren mehr und mehr verbreiteten Anschauung, dass die Aufrechterhaltung der Universität unerschwingliche Opfer heische. Dieser jetzt offen hervortretenden Gegnerschaft musste durch Aufklärung über den wirklichen Sachverhalt begegnet werden und dieses Verdienst erwarben sich — neben einem der Universität nicht angehörenden Manne[20] — zwei Lehrer der Hochschule, die Herren J. Schnell und C.F. Schönbein. Sie waren der Meinung, dass es einem Universitätslehrer zukomme, darzulegen, warum er redlich, nicht als Parteimann, zur Universität stehe.

Sie thaten dies mit durchschlagendem Erfolge in der Schrift: »Die Universität von Basel, was sie fordert und was sie leistet« (Basel, Detloff 1851). Diesem muthigen Auftreten wird es mit zu verdanken sein, dass der Grosse Rath am 3. Februar 1851 jenen Antrag mit 81 gegen 11 Stimmen ablehnte und in Erkenntniss mancher Mängel und Lücken durch Gesetz vom 30. März 1852 die Errichtung eines besonderen Lehrstuhles für Physik, sowie Erhöhung des Zulagekredits auf Fr. 8,000 anordnete, nachdem inzwischen 1850 durch Betheiligung der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft die Besetzung je eines Lehrstuhles für Pathologie und andrerseits Anatomie und Physiologie ermöglicht und durch dieselbe Gesellschaft 1851 in der juristischen Fakultät ein neuer Lehrstuhl für deutsches Privatrecht und Civilprozess errichtet worden war.

20 Die weitere der Universität drohende Gefahr, die Errichtung einer eidgenössischen Universität,[21] wurde vorläufig beseitigt, als die Bundesversammlung nach Verhandlungen im Januar und Februar 1854 die Errichtung eines Polytechnikums in Zürich beschloss.

Immerhin war die Aufmerksamkeit auf die weitere Ausgestaltung der Universität hingelenkt und so stellte schon am 6. Februar 1854 Herr August Burckhardt-Iselin den Anzug, »den Kleinen Rath zur Begutachtung der Frage einzuladen, ob nicht die gegenwärtigen Verhältnisse eine Revision der Gesetze von 1835 und 1852 wünschbar machten in dem Sinne, dass die für höhere Lehrzwecke angewiesenen Mittel mit den Bedürfnissen der Zeit in Einklang gebracht werden.«

Von Neuem traten einige Lehrer der Hochschule mit einem belehrenden Worte für die Interessen der Universität ein, indem sie die Mittel und die Ziele der erwünschten Reform darlegten.

Es geschah dies in der höchst beachtenswerthen Schrift: »Die Universität von Basel, was ihr gebricht und was sie sein soll. In Verbindung mit seinen Collegen und Freunden F. Miescher, J. Riggenbach, W. Wackernagel dargelegt von J. Schnell« (Basel, Detloff 1854). Dieser Schritt war von Erfolg gekrönt. Der auf Grundlage eines eingeholten Berichtes vorgelegte Rathschlag fand eine über die darin gemachten Vorschläge hinausgehende Billigung und wurde durch Gesetz vom 15. Januar 1855 dem Kleinen Rathe zur Erstellung einer vierten theologischen Professur die Hand geöffnet, der juristischen Fakultät ein dritter ordentlicher Lehrstuhl, der medicinischen ein Lehrstuhl für medicinische Klinik, der philosophischen ein solcher für Nationalökonomie und Statistik hinzugefügt. Die Gehälter wurden auf Fr. 2,500 bezw. 1,250 n. W. normiert und der Zulagekredit auf Fr. 15,000 erhöht.

Noch im selben Jahr richtete die Freiwillige Akademische Gesellschaft, deren Spezialstiftungen verschiedenen Fakultäten zu Gute kamen, einen Lehrstuhl für vergleichende Anatomie ein und besetzte denselben in höchst glücklicher Wahl mit einem Schweizer Gelehrten (Prof. Rütimeyer).

Auch die juristische Fakultät, welche einige ihrer Basler Mitglieder (die Proff. Christoph Burckhardt-Hess und Adolf Burckhardt-Vischer, sowie Dr. Gustav Christ) in den Dreissiger Jahren durch Tod, ein anderes (Prof. Bachofen) durch Austritt in den Vierziger Jahren leider verloren hatte, gewann 1852 eine bei dem sonstigen raschen Wechsel der Lehrer sehr erwünschte Unterstützung durch Wiedereintritt ihres Seniors (Rathsherr A. Heusler) und 1858 durch Eintritt auch des Sohnes desselben. Nur ein um Universität, 21 Wissenschaft und Rechtspflege gleich sehr verdienter Mann (Prof. J. Schnell) blieb ihr als treueste Stütze während vier Decennien bis zu seinem Weggange von Basel in segensreichem Wirken erhalten. Dieselbe Gunst des Schicksals war übrigens mehreren Mitgliedern der anderen Fakultäten beschieden; wir nennen von Verstorbenen die HH. Hagenbach und Stähelin unter den Theologen, Herrn Jung unter den Medicinern, die HH. Peter Merian, Gerlach, Schönbein, Meissner, Vischer, Picchioni aus der philosophischen Fakultät.

Die nächsten Jahre brachten viel Arbeit, um die nahende vierte Säcularfeier würdig zu begehen. Von diesen Vorbereitungen sei hier nur der Um- und Ausbau des sog. Unteren Collegii[22] erwähnt, wofür im Oktober 1859 ein Kredit von Fr. 70,000 vom Grossen Rathe bewilligt wurde. Für die Zeit des Umbaues wurden die Hörsäle in die Blömleincaserne verlegt.

Die Feier fand am 6. und 7. September 1860 statt — in Erinnerung an den Tag, an welchem, nach Ertheilung der Privilegien der Hohen Schule durch die Stadt, der erste Rektor der Universität (Georg von Andlau) Namens derselben der Regierung die Anerkennungsakte übergeben hatte. Die Einzelnheiten dieser Festfeier sind in der Schrift von J.W. Hess (Beschreibung der vierten Jubelfeier der Stiftung der Universität Basel, Georg 1860) mitgetheilt, so dass darauf verwiesen werden kann. Erwähnen wollen wir jedoch des literarischen Gewinnes, nämlich der eigentlichen Festschrift:

Geschichte der Universität Basel von der Gründung 1460 bis zur Reformation 1529.

Von Prof. Dr. Wilhelm Vischer (Basel, Georg);

ferner der auf die Universität bezüglichen Jubelschriften:

und endlich der die Angehörigen der Landschaft ehrenden Stiftung eines »Stipendium rauricum.«

Das in jeder Beziehung gelungene Fest hinterliess bei allen Theilnehmern die angenehmsten Erinnerungen und blieb nicht ohne die wohlthätigsten Wirkungen auf weitere Kreise, welche die Hochschule von vielen Ausländern geschätzt und gerühmt sahen und nunmehr stolz auf diese Anstalt zu werden begannen.

22 Als nun von Neuem die Frage einer eidgenössischen Universität auftauchte, stellte Oberst Hans Wieland im Grossen Rathe am 31. März 1862 den mit grossem Beifall aufgenommenen Anzug: »Der Grosse Rath beauftragt die Regierung, die Frage in sofortige ernstliche Erwägung zu ziehen, ob und inwiefern die neu zu gründende eidgenössische Hochschule für Basel zu gewinnen sei; des Ferneren soll die Regierung keine Schritte versäumen, die in dieser Angelegenheit dem gewünschten Resultate näher führen können.«

Die Verhandlungen der Bundesversammlung berührten die erstere Frage weder im Jahre 1862, noch auch im folgenden, was eine reifliche Erwägung der Frage ermöglichte. Als Ergebniss derselben wurde am 7. December 1863 von Bürgermeister und Rath ein Rathschlag betreffend den Anzug über Erwerbung der neu zu gründenden eidgenössischen Hochschule vorgelegt. Derselbe war verfasst von dem für die Universität unermüdlich thätigen Staatsschreiber Dr. Gottlieb Bischoff († 15. März 1885) und bildet neben dem bald folgenden Rathschlag und Entwurf eines Universitätsgesetzes das wichtigste und werthvollste Dokument für die Geschichte der Universität in neuester Zeit. Ausgezeichnet in Form der Darstellung und reich seinem Inhalte nach, befürwortet dieser Bericht, dass Basel-Stadt mit allem Nachdruck für den Fall der Errichtung einer eidgenössischen Hochschule als Bewerber auftrete, auf erste Wiederanregung dieser Frage dem hohen Bundesrathe zu Händen der Bundesversammlung eine geeignete Begründung seiner Bewerbung eingebe und inzwischen weitere Reformen an der Universität in Angriff nehme.

Diese Vorschläge fanden am 1. Februar 1864 den vollsten Beifall des Grossen Rathes. Der Kleine Rath theilte den Beschluss betreffend die Bewerbung Basels für den Fall der Errichtung einer eidgenössischen Hochschule dem Bundesrathe mit und erhielt unter dem 18. März die befriedigende Versicherung, dass, wenn einmal diese Frage ernstlich an die Hand genommen werden könne, die Behandlung derselben in einer Weise geleitet werden würde, welche den verschiedenen Bewerbungen um diese Anstalt volle Zeit lassen werde, sich geltend zu machen.

Durch diese Antwort beruhigt, ging man sofort daran, rücksichtlich der Universität einen entscheidenden Schritt vorwärts zu thun.

Indem wir die Behandlung dieses Punktes dem nächsten Abschnitte zuweisen, sei noch erwähnt, dass am 6. September 1855 die theologische Fakultät Statuten über Ertheilung theologischer Grade beschlossen hatte, 1861 ein philologisches Seminar eingerichtet und 1862 die botanische Anstalt wesentlich erweitert worden war, endlich im Wintersemester 1864/65 zum ersten Mal die Zahl der Studierenden über 100 betrug, um von da an langsam weiter zu steigen.

23 Was die Betheiligung der Universität an Jubelfesten anderer Hochschulen während dieses Zeitraums betrifft, so fand eine solche auf Einladungen zu den Festen von Greifswald (18. October 1856), Freiburg (5. August 1857), Zürich (29. April 1858), Jena (15. August 1858), Genf (Juni 1859), Bern (14. November 1859), Berlin (15. October 1860) und Breslau (3. August 1861) in verschiedener Form statt. Die Einladung von Prag (1848) war der Zeitumstände wegen zurückgezogen worden.

In den Kreisen der Lehrerschaft feierte man 1853 die 25jährige Wirksamkeit der Proff. Meissner und Schönbein. Die Verdienste, welche sich die Herren Merian und Heusler namentlich in den Dreissiger Jahren um die Universität erworben hatten, ehrte man im December 1865, als ersterer bei Einführung des Prof. Liebermeister zum letzten Mal dem akademischen Senate präsidierte.

Was uns in diesem Zeitraume, der wohl als die Sturm- und Drangperiode der Universität bezeichnet werden kann, immer wieder angenehm berührt, ist die bewunderungswürdige Sorgfalt, welche die vorgesetzten Behörden bei Neubesetzung der oft erledigten Professuren entfalteten, ohne je zu ermüden — sodann die von der Lehrerschaft jener Zeit gepflegte echte, wahre Kollegialität, die so manchen der von auswärts Berufenen dauernd an Basel fesselte, den von hier Scheidenden aber in bestem Andenken blieb — welchem trefflichen Vorbilde die jetzige getreu nachlebt und eine spätere, so hoffen wir, nicht untreu werden wird.


3. Das Universitätsgesetz von 1866 und die weiteren Veränderungen bis 1885.

Der letzte Zeitraum von zwanzig Jahren, über den wir zu berichten haben, weist eine Reihe der erfreulichsten und erfolgreichsten Neuerungen auf. So wurde gleich zu Anfang dieser Periode am 13. März 1865 der Kleine Rath ermächtigt, zum Behufe gehöriger Einrichtung einer medicinischen, chirurgischen und geburtshilflichen Klinik im Spital mit dem Stadtrath die erforderliche Vereinbarung zu schliessen und die nöthigen Anordnungen zu treffen. Ein Kredit bis auf Fr. 12,000 wurde hiefür gewährt. Demgemäss konnte endlich ein schon lange fühlbar gewordener Mangel durch allmähliche Einrichtung regelmässiger Kliniken in den Jahren 1865 und 1868 beseitigt werden.

Bald darauf (5. Juni) wurde dem Grossen Rathe ein Rathschlag und Entwurf eines Universitätsgesetzes vorgelegt; der Entwurf ist das Werk des Rathsherrn W. Vischer, der in seinen Verdiensten um die Universität neben Peter Merian und Andreas Heusler (Vater) völlig ebenbürtig dasteht und im Auslande während der letzten Decennien wohl der bekannteste und am öftesten zu Rathe gezogene Basler Rathsherr war.

24 Der Rathschlag beschränkt sich wesentlich auf die Erörterung der Universitätsverhältnisse, zumal inzwischen das Pädagogium, das durch Verlegung in den Mäntelihof sehr bald auch räumlich von der Universität getrennt wurde, durch Gesetz vom 23. März 1852 in die Organisation der übrigen Schulen für die männliche Jugend eingereiht worden war. Als wesentlichster Uebelstand in den bisherigen gesetzlichen Anordnungen wird natürlich der der Anstalt wegen der schwierigen Zeitverhältnisse des Jahres 1835 damals aufgedrückte propädeutische Charakter bezeichnet, der jetzt glücklicherweise beseitigt werden könne. Daneben wird besonders die bisherige Besoldung als nicht mehr genügend erachtet, und eine Erhöhung derselben auf Fr. 3,000 vorgeschlagen. Diese Besoldungen sollen, was schon aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Rechnungen wünschbar sei, fortan aus dem Kirchen- und Schulgute, bezw. aus der Staatskasse gezahlt werden, während das Universitätsgut als »Zulagefonds« mit seinem Ertrage für Besoldungszulagen zu verwenden wäre. Der Hauptnachdruck wird auf eine den Anforderungen der Zeit möglichst entsprechende Besetzung der einzelnen Lehrstühle, ganz nach dem Vorbild des im Jahre 1818 erlassenen Gesetzes, gelegt und hiebei auf mehrfach gemachte Erfahrungen Rücksicht genommen.

Da sich in der Theologie verschiedene Richtungen geltend machten und darauf bezügliche Wünsche auch vor den Behörden ihren Ausdruck gefunden hatten,[23] will man die theologische Fakultät mit 4 bis 5 Professuren ausstatten.

In der juristischen Fakultät hält man drei ordentliche Professuren für genügend, vier dagegen in der medicinischen und zwölf in der philosophischen Fakultät. Letztere soll in zwei Abtheilungen (philologisch-historische und mathematisch-naturwissenschaftliche) geschieden werden und nunmehr auch die Fächer der Botanik und Zoologie in sich aufnehmen.

In der Lehrerschaft scheidet der Entwurf ordentliche und ausserordentliche Professoren, sowie Privatdocenten. Ordentliche Professoren sind die für die bestimmten Fächer regulär angestellten Lehrer. Ausserdem kann der Kleine Rath auf Antrag des Erziehungskollegiums verdienten Gelehrten Titel und Rechte ordentlicher Professoren ertheilen. — Die ausserordentlichen Professuren dagegen sind entweder Vorstufen zu den ordentlichen oder können auch bleibend, mit und ohne Gehalt, für solche Fächer aufgestellt werden, die über den durch das Gesetz geforderten Bestand der Fakultäten hinausgehen. — Die Erlaubniss, als Privatdocent zu lehren, wird auf Gutachten der betreffenden Fakultät von der Regenz ertheilt und unterliegt der Genehmigung der Curatel. Diese Privatdocenten beziehen in der Regel kein Gehalt. — Die Lehrtätigkeit der Professoren am Pädagogium wird in beschränktem Umfange beibehalten. — Für die Besetzung der Stellen giebt man die früher vorgesehene Form 25 der Auskündung und des Konkurses, welche übrigens schon längst nicht mehr zur Anwendung gekommen war, auf und bestimmt in § 13: »Die Professoren werden vom Kleinen Rath auf Vorschlag des Erziehungskollegiums ernannt, welches zuvor das Gutachten der Curatel anzuhören hat.« — Die neu ernannten ordentlichen Professoren werden durch den Rektor — der mit diesem Amte nicht mehr als zweimal unmittelbar nacheinander betraut werden darf — in die Regenz eingeführt und beeidigt.

Die Regenz hat halbjährlich das Verzeichniss der zu haltenden Vorlesungen zu entwerfen und die Berichte sämmtlicher Lehrer über ihre Leistungen nebst jenem Verzeichniss der Curatel einzureichen.

Für Angehörige des Kantons Basel-Stadt wird zur Immatrikulation Vorlegung eines Zeugnisses der Reife erfordert. Nur regelmässig immatrikulierte Studierende haben nach § 30, Abs. 2 Anspruch auf Berücksichtigung bei Stipendien und auf Zulassung zu den Examen.

Die Vorlesungen werden semesterweise gehalten und sollen jährlich zwölf Wochen Ferien, möglichst mit denen des Pädagogiums und der Gewerbeschule zusammenfallend, angeordnet werden. — Ausführliche Bestimmungen (§§ 34-50) regeln die Verhältnisse der Sammlungen und Anstalten, sowie verschiedener Angestellter.

In den Berathungen des Grossen Rathes wurden nur geringe Aenderungen an dem Entwurfe beschlossen; die hauptsächlichsten betrafen die Bestellung je eines besonderen Dekans für die beiden Abtheilungen der philosophischen Fakultät und Errichtung von 13 Lehrstühlen (statt 12) in derselben.

Das am 30. Januar 1866 beschlossene Gesetz wurde als mit dem 1. Januar 1866 in Kraft getreten erklärt und bildet auch jetzt noch das Grundgesetz der Organisation, wenn auch einzelne Bestimmungen geändert sind.

So wurde, in Folge einer Aenderung der Staatsverfassung, an Stelle des Kleinen Rathes der Regierungsrath höchste vorgesetzte Behörde, während an die Stelle des Erziehungskollegiums das Erziehungsdepartement trat (Grossrathsbeschluss vom 15. Februar 1877). Dem Vorsteher des Erziehungsdepartements steht zur Seite eine aus 8 Mitgliedern bestehende Kommission, welche jetzt wieder »Erziehungsrath« heisst. Die unmittelbare Aufsicht hat die Curatel, welche aus fünf Mitgliedern besteht und vom Regierungsrath bei seinem Amtsantritt auf die Dauer von drei Jahren gewählt wird.

Die Zahl der Lehrstühle wurde vermehrt, indem durch Grossrathsbeschlüsse vom 24. Februar 1873 und 1. Februar 1875 Lehrstühle für Physiologie und Psychiatrie errichtet wurden. Auch erfuhr die Besoldung der ordentlichen Professoren durch das Lehrerbesoldungsgesetz vom 22. Juni 1874, § 34 eine Erhöhung auf Fr. 3000-4000. Den Urlaub der Professoren regelte § 5 der Verordnung des Regierungsrathes vom 16. December 1882.

26 Zur Ausführung des Universitätsgesetzes hatte die Regenz eine Reihe von Ordnungen aufzustellen. Von denselben seien hier genannt:

Durch diese vielen Veränderungen sah man sich veranlasst, ein neues Statutarium anfertigen zu lassen. Unter Verdankung der darauf verwendeten Mühwaltung des Herrn Professor E. Hagenbach wurde 22. December 1870 das vorgelegte neue Statutarium genehmigt, nachdem kurz vorher für die Berichte über die gehaltenen Vorlesungen ein neues Schema festgestellt, und Druck von Formularen für die vom Rektor auszustellenden Sittenzeugnisse beschlossen worden war.

Zwei Paragraphen des Gesetzes gaben Anlass zur Interpretation.

Das eine Mal handelte es sich im Grossen Rathe um die Frage, ob der in § 13 erwähnte »Vorschlag des Erziehungskollegiums« als Vorschlag aufzufassen sei, den dieses Kollegium als solches, das heisst in seiner Majorität macht, oder ob die Regierung auch eine Meinung der Minorität als Vorschlag auffassen und demgemäss einen Professor ernennen könne.

Die sehr interessanten Verhandlungen des Grossen Rathes am 7. Februar 1876 endeten damit, dass jener Paragraph dahin ausgelegt wurde, es erhalte der (an die Stelle des dort genannten Kleinen Rathes getretene) Regierungsrath durch das Gesetz die Ermächtigung, Professoren zu ernennen, welche das Erziehungskollegium als Kollegium, d.h. in seiner Majorität, ihm vorschlägt.

27 Das andere Mal war die Auslegung des oben erwähnten § 30, Absatz 2 des Gesetzes streitig, in welchem Falle die Regenz (14. Februar 1878) sich dafür entschied, dass alle, welche hier promovieren wollen, immatrikuliert sein müssen, ausgenommen allein solche, die ein abschliessendes Staatsexamen gemacht haben.

Zu verschiedenen Zeiten tauchte die Frage auf, ob es nicht zweckmässig wäre, von der bisherigen Uebung abzugehen, nach welcher die Vorlesungen des Sommersemesters durch vierwöchentliche, mit den hiesigen Schulferien zusammenfallende Ferien von Mitte Juli bis Mitte August eine Unterbrechung erlitten. Als im Juli 1869 die Regenz ein Gutachten über diese Frage Löbl. Curatel zu erstatten hatte, musste sie der grossen Meinungsverschiedenheit, die sich bei den Abstimmungen gezeigt hatte, Erwähnung thun, wenn sie auch als Resultat berichten konnte, dass die Majorität sich für die Nützlichkeit einer Aenderung, etwa nach Vorbild der an den deutschen Universitäten bestehenden Ferienordnung, ausgesprochen hatte. Vor der Hand geschah in der Sache kein weiterer Schritt. Einen solchen thaten endlich im September 1875 einige Mitglieder der Regenz. Da sie hiebei durchaus gleichen Anschauungen, die sich zur selben Zeit in der Curatel geltend gemacht hatten, begegneten, wurde nach Zurückziehung jenes Antrages auf Anregung der vorgesetzten Behörde beschlossen, provisorisch im Jahre 1870 das Sommersemester mit Ende Juli zu schliessen, das Wintersemester Mitte October zu beginnen, wobei übrigens den auch am Pädagogium angestellten Universitätslehrern die volle Ferienzeit von vier Wochen gesichert wurde. Diese Einrichtung hat sich durchaus bewährt.

War diese Neuerung wesentlich von Bedeutung für die Lehrerschaft, so bot sich mehrfach Anlass, für die Interessen der Studentenschaft durch zweckmässige Einrichtungen zu sorgen.

Schon im December 1807 hatte eine Petition von Studierenden die Ertheilung von Legitimationskarten zum Zwecke grösseren Schutzes gegenüber der Polizei, doch noch ohne Erfolg, angeregt. Später mehrten sich die Unzuträglichkeiten des bisherigen Zustandes und kam, nach einigen Vorversuchen, im November 1881 die Angelegenheit dahin zu befriedigendem Abschluss, dass, ähnlich wie an andern Universitäten, das Rektorat den Studierenden Legitimationskarten aushändigt, welche für den Inhaber als Aufenthaltsbewilligung gelten. Der Polizei gegenüber hat das Rektorat die Pflicht, über die Beibringung genügender Ausweispapiere zu wachen, sowie von Eintritt und Weggang der Studierenden Anzeige zu machen.

Eine weitere Massregel zu Gunsten der Studentenschaft war die Gründung einer Studentenkrankenkasse im Juni 1868. Gegen eine bei der Immatrikulation erhobene Gebühr von ursprünglich drei, seit Juni 1870 fünf Franken wird im Falle der Erkrankung Verpflegung im Spital, wenn irgend möglich in besonderem Zimmer gewährt.

28 Schwierigkeiten bereitete fortdauernd die Maturitätsfrage. Nur für die Verhältnisse der beiden Kantonstheile kam es zu einem gewissen Abschluss, und zwar zu einer Uebereinkunft vom 1. December 1869 betr. gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse zum Besuche einer Hochschule oder ähnlichen Anstalt, während für Angehörige von Basel-Stadt Bestimmungen über Maturitätsprüfungen am 3. Juni 1875 und 9. Juli 1881 erlassen wurden. Hienach gilt für Schüler der obersten Klasse des hiesigen oberen Gymnasiums die Abgangsprüfung als Maturitätsprüfung; das Reifezeugniss der früheren Schüler der obersten Klasse der hiesigen oberen Realschule gilt als genügend für die Immatrikulation in die mathematisch-naturwissenschaftliche Abtheilung der philosophischen Fakultät. Dagegen ist eine weitere Prüfung im Lateinischen für diejenigen vorgeschrieben, welche sich später medicinischen Studien zuwenden, sowie eine Prüfung im Lateinischen und Griechischen, event. im Hebräischen, für Eintritt in die andern Fakultäten.

Erfreulich war es, nach eingezogenen Erkundigungen bezw. getroffenen Vereinbarungen rücksichtlich der Mehrzahl der deutschen und schweizerischen Hochschulen, welche Reciprocität gewähren, eine Ermässigung der Immatrikulationsgebühr für die mit Abgangszeugnissen dieser Anstalten hierher Kommenden festsetzen zu können.

Wichtigen Veränderungen begegnen wir auf dem Gebiete des über die lokalen Grenzen hinaus giltigen Prüfungswesens. Im Jahre 1867 trat Basel-Stadt dem Konkordate betreffend die Prüfung und Freizügigkeit des Medizinalpersonals bei[24] und ebenso nach längerem Zögern 20. März 1871 auf dreijährige Probezeit dem am 19. Februar 1862 zwischen mehreren Kantonen der östlichen Schweiz geschlossenen Konkordate betreffend Einrichtung einer gemeinsamen theologischen Prüfungsbehörde und gegenseitige Zulassung evangelisch-reformierter Geistlicher in den Kirchendienst, welchen Schritt auch die Regenz nur zögernd im November 1863 auf schliessliche nochmalige Anregung der Curatel, unter Voraussetzung der Gleichstellung von Zürich und Basel, befürwortet hatte.[25] Eine weitere Heranziehung des Lehrpersonals der Universität erfolgte durch Erlass einer Ordnung betreffend die Einrichtung von Prüfungen für Kandidaten des Lehramts auf der obern und mittleren Stufe des Unterrichtes vom 31. März 1881, die ihre nähere Ausführung im Reglement vom 16. December (genehmigt 16. Februar 1882) erhielt.

Auch in den Fakultäten schritt man zum Erlass neuer Prüfungsordnungen. So ersetzte die juristische Fakultät ihre mehrfach geänderte Promotionsordnung vom 27. April 1855 durch 29eine neue vom 20. November 1875; die medicinische erliess ein Reglement für das Doktorexamen vom 23. Juni 1868; die philosophische »Beschlüsse« betr. Handhabung der Habilitationsordnung (vom 12. Juni 1866) am 26. Januar 1881, während die sonstigen Verhältnisse derselben durch Ordnung vom 19. December 1866, bezw. 21. Juni 1878 mit Zusatzbestimmung vom 21. März 1884 geordnet sind. Eine Uebereinstimmung bezüglich des Promotionsaktes und des Druckes der Dissertationen ist bisher noch nicht erzielt.

Namentlich liessen es sich die Fakultäten angelegen sein, dem Zuge der Zeit folgend, Seminarübungen, Praktika, Kränzchen und ähnliche Nebenkurse einzuführen. In der theologischen Fakultät errichtete man Januar 1867 ein homiletisches und ein katechetisches Seminar, die nunmehr unter Genehmigung der Curatel (9. Juni 1885) zu einem theologischen erweitert sind. Mehrere Seminare erhielt die philosophische Fakultät, nämlich: ein mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar (1866), ein pädagogisches Seminar mit Ordnung vom 13. October 1873, geändert 4. Februar 1882, ein staatswissenschaftliches Seminar mit Ordnung vom 3. August 1877 und endlich ein im Winter 1885/6 zu eröffnendes germanisch-romanisches Seminar. Handbibliotheken für diese Seminare und für ähnliche Uebungen in der juristischen Fakultät sind theils schon eingerichtet, theils in Bildung begriffen.

Eine ähnliche Erweiterung erfuhr auch die medicinische Fakultät durch Einrichtung einer Augenklinik (1867), einer Kinderklinik (1868), einer Poliklinik im Spital (1874), einer psychiatrischen Klinik (1875) und endlich 1879 einer Ohrenklinik seitens eines der Herren Docenten. 1877 konnte auch eine neue Augenheilanstalt bezogen werden.

Ein sehr erfreuliches Zusammenwirken des Staates, der Stadt, der Akademischen und der Gemeinnützigen Gesellschaft, des Museumsvereins, der Universität und Privater bethätigte sich behufs Errichtung einer neuen Anstalt für Physik, Chemie und Astronomie. Zum Andenken an Basels grosse Mathematiker wurde dieselbe »Bernoullianum« genannt und feierlich am 2. Juni 1874 eröffnet.[26] Die betheiligten Fakultäten benutzten den Anlass zur Auszeichnung mehrerer Gelehrter. Die medicinische Fakultät ernannte zu Ehrendoktoren die Herren Eduard Hagenbach, Julius Piccard und Fritz Burckhardt; die philosophische die Herren Rütimeyer, Marignac in Genf, L. Soret in Genf und L. Dufour in Lausanne.

Aus dem gleichen Jahre 1874 sei berichtet, dass in die neue Bundesverfassung vom 29. Mai eine Bestimmung aufgenommen wurde, derzufolge der Bund befugt ist, ausser der bestehenden polytechnischen Schule eine Universität und andere höhere Unterrichtsanstalten 30zu errichten oder solche Anstalten zu unterstützen. Dies ist bekanntlich bisher nicht zur Ausführung gekommen. Immerhin gaben die Verhandlungen der Bundesversammlung einem Mitgliede der Universität, Herrn Prof. Vischer Sohn, Anlass, in einer Schrift »Eidgenössische Universität und Kantonalhochschulen,« Basel 1874, auf das Ueberzeugendste den unberechenbaren Vortheil des Vorhandenseins zahlreicher Hochschulen in der Schweiz gegenüber den problematischen Vorzügen einer Centralhochschule darzulegen.

Einen schönen Beweis für die Werthschätzung, deren sich die Universität beim Publikum erfreut, gab bald darauf eine Petition von sechshundert hiesigen Bürgern und Einwohnern um eventuelle Verlegung der Universität in das Kasernenareal im Klingenthal. Durch Grossrathsbeschluss vom 26. Juni 1876 wurde dieselbe dem Regierungsrathe zur Berichterstattung überwiesen. Die Voraussetzung, unter welcher die Petenten diese Verlegung ins Auge gefasst hatten, trat ein, als durch Schreiben des Bundesrathes vom 26. September 1877 der Verzicht der Eidgenossenschaft auf Anlegung eines Waffenplatzes an hiesigem Orte mitgetheilt wurde. Durch die von verschiedenen Behörden, auch von der Regenz, eingezogenen Berichte und Gutachten überzeugte man sich, dass die Räumlichkeiten der Kaserne wenig geeignet seien für diejenigen Anstalten, deren Unterbringung in neuen Räumen zumeist zu wünschen war, während für Vorlesungen die Hörsäle des Universitätsgebäudes wohl noch hinreichten. Dies wurde des Näheren in dem am 11. November 1878 dem Grossen Rathe vorgelegten Rathschlage ausgeführt, dessen weitere Behandlung hier nicht interessiert, da sehr bald in anderer Form für die dringendsten Bedürfnisse gesorgt wurde. Nach Vereinbarung des Pflegamtes, der Akademischen Gesellschaft und des Staates konnte nämlich der Bau eines pathologisch-anatomischen Institutes in Angriff genommen und diese Anstalt schon im Herbst 1880 bezogen werden. Durch noch grössere Beteiligung jener Gesellschaft wurde sodann die Errichtung einer trefflich eingerichteten Anstalt für normale Anatomie und Physiologie ermöglicht und diese Anstalt, das sogen. »Vesalianum«, am 28. Mai 1885 eingeweiht. Die bei dieser Gelegenheit veröffentlichte Festschrift wurde mehrfach erwähnt.

Durch mehrere Grossrathsbeschlüsse wurden in den Jahren 1873-85 die Kredite für die Bedürfnisse aller dieser neuen Anstalten festgesetzt, bezw. wesentlich erhöht.

Immer inniger gestalteten sich die Beziehungen zu den Hochschulen des Auslandes, wie dies u.A. der rasch gewachsene Tauschverkehr der Universitätsbibliothek erweist. Bei grösseren Ausstellungen, wie 1873 in Wien und 1883 in Zürich, auch bei anderen Anlässen, war die Universität bestrebt, durch Einsendung von Berichten über ihre Institute und die Leistungen der Lehrerschaft, durch Aufstellung statistischer Tabellen und graphischer Tableaux,31 durch Herstellung eines Albums mit den Photographien der berühmtesten Basler Universitätslehrer u.s.w. — für welche mühevolle Arbeiten sie sich namentlich den Herren Prof. Kinkelin und Dr. Balmer zu Dank verpflichtet weiss — ein Zeugniss ihrer Fortschritte abzulegen.

Auch während dieses Zeitraums ergingen zahlreiche Einladungen von Seiten anderer Hochschulen und entsprach die Universität, in dieser oder jener Form, den Einladungen zu den Festen von Wien (1865), Halle-Wittenberg (1867), Lund und Bonn (1868), Strassburg und München (1872), Leiden und Czernowitz (1875), Tübingen und Upsala (1877), Würzburg (1882), Zürich (1883), Edinburgh und Bern (1884), auch zur Hallerfeier in Bern am 12. December 1877.

Mehrfach ehrte die Regenz die grossen Verdienste von Peter Merian (1865, 1869, 1875, 1876, 1883), beging mit den Mitgliedern des Pädagogiums das 50jährige Amtsjubiläum von Professor Gerlach (1870), feierte am 9. September 1873 das 50jährige gemeinsame Jubiläum der Professoren K.R. Hagenbach und J.J. Stähelin, sowie am 17. Juli 1876 das 25jährige Jubiläum des Herrn Johannes Riggenbach als ordentlichen Professors und zugleich des Herrn Antistes Immanuel Stockmeyer, der an diesem Tage nach 25jähriger Wirksamkeit als Docent zum ordentlichen Professor ernannt wurde; sie anerkannte die grossen Verdienste, welche sich Herr Rathsherr Vischer in seiner Stellung als Präsident des Erziehungskollegiums um die Universität erworben hatte, als derselbe aus dieser Stellung austrat (Juni 1874), beglückwünschte zum 50jährigen Jubiläum die naturforschende Gesellschaft (1869), erliess an die leider scheidenden Professoren Herrn Schnell (1878) und Herrn von Wyss (1880) Dankadressen und veranstaltete am 21. November 1868 eine Säcularfeier für Schleiermacher und am 12. Januar 1880 eine solche für de Wette. Am 16. Mai 1882 wurde das 25jährige Bestehen der mittelalterlichen Sammlung festlich begangen.

Verlor die Universität während des letzten Zeitraums durch Tod und Austritt viele jener Männer, die bisher ihrem Namen im In- und Auslande Glanz verliehen hatten, so sah sie mit Freuden nach und nach diese Lücken sich ergänzen und ist heute stolz darauf, dass mehrere Basler Gelehrtenfamilien jetzt durch Nachkommen ehrenvoll vertreten sind und, wie anzunehmen, auch in weiteren Generationen vertreten sein werden.

Trägt man selbst gewissen Zeitrichtungen, welche anderwärts sich gleichfalls geltend machen, Rechnung, so darf man immerhin die wesentliche Steigerung der Frequenz auf über 300 Studierende in den letzten Jahren zum grossen Theile als die Frucht der Jahrzehnte hindurch unermüdet fortgesetzten Bestrebungen erachten, den Anforderungen der Jetztzeit immer mehr zu entsprechen.

32 Gestützt und gefördert durch die treue Fürsorge der hohen Behörden, die auch in Zukunft ihr zu Theil werden möge — und vertrauend auf die heranwachsende Generation, welche den Verdiensten der Vorfahren nachzueifern und gleichzukommen für ihre Ehrenpflicht halten wird, hofft die Universität, nunmehr ausgestattet mit notwendigen Instituten und Anstalten, einen ehrenvollen Platz in der Reihe älterer und jüngerer, oft vielfach begünstigterer Schwestern behaupten zu können, wenn sie ihren schönsten und edelsten Aufgaben — der Fortentwicklung der Wissenschaft, der Verbreitung der Bildung und der Pflege echt vaterländischer Tugenden — wie bisher in gewissenhafter Pflichterfüllung ihre ganze Kraft widmet.

Dieser ernsten Geistesarbeit sei reicher Segen beschieden!

A. Teichmann.

FUSSNOTEN:

[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.

[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.

[3] Dr. A. Heusler (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.

[4] Vgl. Tscharner, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).

[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834, Nr. 49, 50, 51, 55, 59).

[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. Heusler in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. Tscharner, Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.

[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von 1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d. Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.

[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag. 19-21.

[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.

[10] Dieser »senatus academicus« — eine Versammlung der Mitglieder der Curatel und der Regentialen — war bestimmt zur feierlichen Einführung neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er, obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.

[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.

[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und Versendung.

[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die Reihenfolge, in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben, bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.

[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis 1865 Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. — Dieses Amt wurde verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von Scholer, 1849-55 von Bürgy, 1855-77 von Em. Beck, seitdem von V. Hofer.

[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von einem Mitgliede der Regenz verfasste Programm.

[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff. Vischer (Vater) bis 1871, Ed. Hagenbach 1871 bis 1874, Vischer (Sohn) 1874-1876, 1878-1881, C.E.E. Hoffmann 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.

[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst, Gewährung des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30. Januar 1866.

[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur Einweihung des Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).

[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1. Die Bibliothek und das Münzkabinet — 2. Die Kunstsammlung. — 3. Das naturwissenschaftliche Museum. — 4. Das anatomische Museum. — 5. Die botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches Kabinet), sowie 1866 die chemische Anstalt und das physikalische Kabinet hinzu; sodann die von Professor Wackernagel 1855-57 angelegte mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des Münsters fand.

[20] Herr Rathsherr Christ in der Schrift: »Schulen und Universität in Basel« — Aufklärungen — Motto: »Behalte, was du hast« (Basel, Schweighauser 1851).

[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz. Eidgenossenschaft und die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) — (Prof. W. Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.

[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur Eröffnung des Vesalianum.« Lpz. 1885.

[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im October 1863.

[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877 und Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat 1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.

[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26. October 1875.

[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff. Eduard Hagenbach und Julius Piccard verfasste Festschrift.

 

33 II.
Fonds der Universität.

Durch Aeufnung des Geldes, welches durch Schenkungen, Vermächtnisse und Gebühren der Universität zukam, entstanden im Laufe der Jahrhunderte die verschiedenen akademischen Fisci. Die Gesetze von 1813 und 1818, welche die früher mit Korporationsrechten ausgestattete Universität als die höchste staatliche Lehranstalt des Kantons anerkannten und bestätigten, haben die Leitung der Finanzverwaltung für die verschiedenen, theils der Universität im Allgemeinen, theils den Fakultäten gehörigen Fonds der Regenz belassen, doch mit der Verpflichtung, jährlich den oberen Behörden Rechenschaft abzulegen. Die Regenz hinwiederum beauftragte für jeden einzelnen Fiscus einen Professor aus ihrer Mitte mit der Verwaltung; diese verschiedenen Curatoren übergaben ihr am Ende des Jahres die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben. Die Anlage aller Kapitalien beschloss die gesammte Regenz selbst. Den Einzug der Zinsen und die Führung der Schuldbücher besorgte ein durch Provision besoldeter, nicht der Regenz angehöriger Geschäftsmann, der den Namen Exactor führte; er stand mit den verschiedenen Curatoren in Abrechnung und unterstützte auch Regenz und Rektor beim Anlegen des Geldes. Bei der Trennung des Kantons nach dem Streite der Dreissigerjahre wurde das aus Sammlungen, Gebäuden und Kapitalien bestehende Universitätsvermögen als Staatsgut mit in die Theilung gezogen, und es hatte davon Basel-Stadt etwas mehr als 330,000 Franken alte Währung an Basel-Landschaft zu entrichten; die damit herbeigeführte Gefahr einer Schmälerung des Universitätsvermögens wurde dadurch beseitigt, dass die genannte Loskaufssumme nicht dem Universitätsfond entnommen, sondern direkt aus der Staatskasse bezahlt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde denn auch die Frage über die Stellung des Universitätsvermögens einlässlich in den Behörden behandelt und als Ergänzung des Universitätsgesetzes von 1835 wurde am 6. April 1836 ein Gesetz über Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes erlassen, welchem sich die Aufstellung eines neuen Reglements durch Regenz und Erziehungsrath anschloss; dadurch wurde die etwas umständliche und zersplitterte Verwaltung im Sinne grösserer Vereinfachung und Concentration reorganisiert. An die Stelle der verschiedenen, häufig abwechselnden Curatoren trat der eine Curator fiscorum. Bei der Aufstellung dieser Stelle nahm man an,34 dass sich stets ein Mitglied der Regenz finden lasse, welches bereit ist, dieses Amt zu versehen, eine Voraussetzung, die sich bis jetzt bewährt hat; als erster Curator fiscorum ist Herr Prof. Rud. Merian bezeichnet worden, und er hat während 35 Jahren bis zu seinem Tod im Jahre 1871 die Finanzverwaltung der Universität besorgt; seither geniesst als sein Nachfolger der Unterzeichnete das Zutrauen der Regenz. Für die Besorgung der Anlagen wurde die Anlagekommission, welcher der Curator auch angehört, eingeführt, in Folge dessen die Regenz sich nur noch mit der Bestätigung der Vorschläge zu befassen hat. Die Beamtung des Exactors blieb, wurde aber dadurch vereinfacht, dass er nun nur noch mit dem einen Curator abzurechnen hat.

Bei dieser Neuordnung der Finanzverhältnisse wurde auch eine etwas andere Eintheilung der Universitätsfonds angeordnet, indem man einerseits einige Fisci, die nur Unterabtheilungen bildeten, selbstständig hinstellte, und andererseits mehrere zum gleichen Zweck bestimmte Fisci zusammenzog. Das Resultat davon war laut Rechnungsabschluss vom 31. Dezember 1836 das folgende, wobei wir, wie bei allen späteren Zahlen, auf Franken abrunden:

    Fr. Kapitalgeld (a.W.)
I. Fiscus legatorum academicus 138,604
II. Fiscus Gymnasii 91,293
III. Fiscus vestiendorum 12,000
IV. Fiscus legatorum medicus 2,442
V. Fiscus bibliothecæ publicæ 54,683
VI. Fiscus bibliothecæ botanicæ 2,512
VII. Fiscus horti botanici 3,641
VIII. Fiscus facultatis theologicæ 9,918
IX. Fiscus facultatis juridicæ 9,728
X. Fiscus facultatis medicæ 4,885
XI. Fiscus facultatis philosophicæ 4,108
XII. Fiscus Universitatis 218,413

Wir wollen nun kurz andeuten, was jeder dieser Fisci zu bedeuten hat und was seine Leistungen und Umwandlungen in den verflossenen fünfzig Jahren waren.

Der Fiscus legatorum academicus entstand aus dem eine Abtheilung des Fiscus legatorum bildenden akademischen Stipendienfonds, der aus den Kapitalien der Universitätsstipendienstiftungen besteht, und es wurde ihm noch beigefügt der Fiscus pauperum, der bestimmt ist für Armenzwecke und unter Anderem die Stiftungen von Erasmus und Daniel Bernoulli zur Unterstützung von armen durchreisenden Gelehrten und Studierenden durch den jeweiligen Rektor enthält; ferner das Stiftungskapital des Alumneumfonds, das sich auf das frühere Alumneum im oberen Collegium des Augustinerklosters bezieht. In den 35letzten fünfzig Jahren flossen noch in diesen Fond: im Jahre 1857 das Legat von Herrn Leonhard Huber sel. mit Fr. 2857 für hilfsbedürftige Basler Studenten, im Jahre 1859 aus dem Franz Von Speyr'schen Fideikommiss Fr. 1754, im Jahre 1860 beim Jubiläum von frühern Schülern der Universität aus Baselland das Stipendium Rauricum mit Fr. 2500, im Jahre 1874 die Hälfte der Stiftung zu Ehren des Rektors gymnasii Rudolf Burckhardt, von Schülern desselben der Universität dargebracht, mit Fr. 2895 und im Jahr 1880 das bei Gelegenheit der hundertjährigen Geburtstagsfeier des verstorbenen Theologen de Wette von seinen Verwandten gestiftete Stipendienkapital von Fr. 2750, über dessen Zinsen die theologische Fakultät zu verfügen hat.

Der Ertrag dieses akademischen Legatenfonds diente bis heute hauptsächlich zur Ertheilung von Stipendien an die Studierenden; bis zum Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 wurden auch Schüler des oberen Gymnasiums oder Pädagogiums dabei bedacht. Ausserdem leistete dieser Fond die Auszahlung des Ryhiner'schen Legates mit je Fr. 300 jährlich an die Professoren der Logik und Botanik als Inhaber des betreffenden Stiftungskapitals, die Zahlungen an die Armenkassen des Rektors und der Fakultäten als Ertrag der aufgenommenen Armenfonds und Kapitalien der Fakultätsstipendien, Beiträge an Seminarien und an allgemeine Zwecke wie Turnen und Singen verfolgende Studentenvereine, die Honorierung der Preisaufgaben, seit 1844 als Besitzer des Alumneumfonds einen den alten Miethsgeldern entsprechenden jährlichen Beitrag von Fr. 240 an das Alumneum für Studierende der Theologie, ferner von 1851 bis zur Errichtung des mit Krediten besser bedachten Vesalianums im Jahr 1885 einen mit der Zeit auf mehr als Fr. 1000 jährlich anwachsenden Beitrag an die anatomische Anstalt für die Beschaffung von Leichen und dann noch verschiedene Beiträge an andere Universitätsanstalten, besonders an die Bibliothek für Hilfsarbeiten. Auch musste zu Zeiten für ausserordentliche einmalige Ausgaben dieser Fond die Mittel liefern, so z.B. im Jahr 1839 Fr. 1250 a.W. an die Verlegung des botanischen Gartens, im Jahre 1849 Fr. 10,500 a.W. an das Museum und im Jahre 1860 Fr. 7000 an die Kosten des Universitätsjubiläums. Solche ausserordentliche, 150 Fr. überschreitende, durch Stiftung und Gesetz nicht vorgesehene Verwendungen bedürfen seit 1836 bei allen Fisci, nachdem sie von der Regenz beschlossen sind, noch der Genehmigung des Erziehungsrathes.

Der Fiscus Gymnasii war aus den Kapitalien der Schülerstipendien entstanden und bezieht sich also nicht auf Universitätszwecke; er wurde nur von der Universität verwaltet und der Ertrag wurde den Schulbehörden zugestellt. Nach Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 ging dieser Fond mit Fr. 207,655 an die vom Erziehungsrath bestellte Schulstipendienkommission über.

Der Fiscus vestiendorum oder Fiscus des Schülertuchs stammt aus der Zeit, wo die Universität die Sammlung von Geldern für die Bekleidung armer Schüler besorgt36 hatte; auch er hat keinen Universitätszweck, und sein Ertrag wurde jährlich an die Personen ausbezahlt, welche sich mit der Vertheilung des Schülertuchs befassten. Im Jahre 1881 wurde dieser Fond mit Fr. 25,058 der Schülertuchkommission übergeben.

Der Fiscus legatorum medicus stammt von dem berühmten Felix Plater, der eine Summe gestiftet hat, um aus dem Ertrag den Spitalarzt zu bezahlen. In den Jahren 1837 und 1838 bei Errichtung des neuen Spitales legten vier Freunde der Universität Fr. 2100 a.W. in diesen Fond und im Jahre 1867 wurde das Legat von Joh. Gottl. Thurneysen sel. mit Fr. 1000 ihm einverleibt. Bis zum Jahre 1864 wurden aus dem Ertrag dieses Fonds jährlich Fr. 150 an den Spitalarzt bezahlt; seitdem der Spital die Bezahlung seiner Aerzte vollständig übernommen hat, werden die Zinsen durch Regenzbeschluss, entsprechend den jedesmaligen Bedürfnissen, den verschiedenen Anstalten der medicinischen Fakultät zugewandt.

Der Fiscus bibliothecæ publicæ entstand aus Schenkungen und Gebühren; ausser den sogenannten Neujahrsgeldern, d.h. freiwilligen Beiträgen von Freunden der Bibliothek, sind ihm in den letzten 50 Jahren noch eine Anzahl Schenkungen aus Trauerhäusern, im Jahr 1874 ein Viertel der Rektor Rudolf Burckhardt'schen Stiftung mit Fr. 1447, und vor Allem im Jahr 1880 das Legat des Herrn Wilh. Burckhardt-Forcart sel. mit Fr. 40,000 zugekommen. Der Ertrag dieses Fonds dient der Universität für Bücheranschaffungen und Beamtenbesoldungen. Bis zum Jahr 1870 war die Rechnung der Bibliothek mit der Rechnung des Bibliothekfiscus verschmolzen; seit 1871 wird der Ertrag an die Bibliothek abgeliefert, welche nun selbstständig Rechnung führt und auch die Gebühren und meisten Geschenke direkt in Empfang nimmt.

Der Fiscus bibliothecæ botanicæ und der Fiscus horti botanici, die 1836 als selbstständige Fisci von dem fiscus facultatis medicæ waren abgetrennt worden, wurden im Jahre 1853 zum Fiscus der botanischen Anstalt vereinigt. Der Ertrag geht an die botanische Anstalt. Auch hier war bis 1870 die Rechnung des Fiscus und der Anstalt verschmolzen.

Die vier Fakultätsfisci entstanden hauptsächlich aus den bei Immatrikulation und Promotion erlegten Gebühren; sie zahlten Beiträge an die Gehalte der Professoren und wurden 1853 mit dem Fiscus Universitatis verschmolzen.

Der Fiscus Universitatis entstand hauptsächlich aus der Ansammlung der Gebühren bei Immatrikulation und Abgang, welche ihm bis heute noch zufliessen. Bei der Neueintheilung im Jahr 1836 wurde ihm der Fiscus Rectoris und der nicht in Stiftungskapitalien bestehende Theil des Fiscus Alumnorum zugewiesen. Von den ihm zugekommenen Geschenken erwähnen wir besonders aus dem Jahr 1880 das Legat des Herrn Wilh.37 Burckhardt-Forcart sel., der auch diesem Fiscus Fr. 40,000, also den Universitätsfonds im Ganzen Fr. 80,000 vermachte. Das Gesetz von 1836 hatte bestimmt, wie viel aus diesem Fond an die Gehalte der Professoren und an die Sammlungen für den Unterricht zu zahlen war; durch das Gesetz von 1866 wurde sein Betrag speciell für Zulagen zu den direkt vom Staat bezahlten Besoldungen, ausserordentlichen Gehalten und Remunerationen bestimmt, welche der Regierungsrath auf Antrag des Erziehungsrathes beschliesst; er wird desshalb seither gewöhnlich als Zulagefond bezeichnet. Der Fond wurde zuweilen auch für ausserordentliche Ausgaben in Anspruch genommen, so zahlte er u.a. im Jahr 1849 Fr. 45OO a.W. an das Museum und im Jahr 1860 Fr. 7536 an die Kosten des Universitätsjubiläums. Auch wurden die laufenden Ausgaben der Universität für Druck, Inserate, Gas u.s.w. bis zur Ertheilung eines besonderen Kredites von Fr. 2000 durch das Gesetz von 1866 aus diesem Fiscus bestritten.

Zu diesen aus älterer Zeit stammenden Fisci sind in den letzten 50 Jahren noch zwei neue hinzugekommen, nämlich der naturhistorische Fond und der Heusler'sche Vermächtnissfond.

Der naturhistorische Fond verdankt seinen Ursprung der im Jahre 1836 in der Regenz gemachten Anregung, einen Theil der Gelder der Universität, die nach dem damals üblichen stadtbaslerischen Zinsfuss nur etwa 3¼% eintrugen, auswärts anzulegen. Es wurde dies von einer besonderen von Rathsherr Peter Merian präsidierten Kommission besorgt, welche aus dem Ertrag der empfangenen Gelder vorerst 3¼% und seit 1857 3½% der allgemeinen Verwaltung vergütete und aus dem Rest einen Reservefond anlegte. Bis 1859 war alles Geld wieder an die allgemeine Verwaltung zurückbezahlt und es blieb nur der Reservefond in den Händen der Kommission. Aus diesem gingen im Jahr 1862 Fr. 10,000 an den Sternwartefond, der später bei Erstellung des Bernoullianums zur Verwendung kam, und im Jahr 1863 fernere Fr. 10,000 an die botanische Anstalt behufs Erstellung eines Gewächshauses. Aus dem Rest von rund Fr. 40,000 wurde zuerst der Fond des naturwissenschaftlichen Museums und dann der naturhistorische Fond gebildet, auf dessen Ertrag nach dem Universitätsgesetz von 1866 das naturhistorische Museum für Unterhalt und Vermehrung der Sammlungen angewiesen ist. Herr Peter Merian hat bis zu seinem Tod im Februar 1883 selbst diesen Fond verwaltet; seitdem ist er mit den andern Fiscis vereinigt.

Der Heusler'sche Vermächtnissfond rührt her von dem im Jahr 1862 eröffneten Legate des Herrn Friedrich Heussler sel. Der Ertrag der testierten Fr. 100,000 ist bestimmt für hilfsbedürftige Alters- oder Krankheitshalber austretende Universitätslehrer, so wie für die von Universitätslehrern hinterlassenen Witwen und Waisen. Die Vertheilung wird jährlich von der Regenz auf Vorschlag einer besondern Kommission beschlossen. Durch verschiedene Schenkungen aus den Jahren 1872 bis 1882 ist das unantastbare Stiftungskapital38 auf Fr. 120,500 angewachsen; was darüber hinausgeht, bildet einen Reservefond, auf den nöthigen Falls zurückgegriffen werden darf.

Die folgende Tabelle soll die Entwicklung der akademischen Fisci in den verflossenen 50 Jahren dadurch anschaulich machen, dass die Beträge der entsprechenden Fonds auf Ende 1836 und 1884 in die gleichen Linien eingetragen und deren Zunahmen dazwischen gesetzt sind. Das Kapitalgeld alter Währung ist mit 27:40 in das jetzige Geld übertragen. Der Fiscus Gymnasii und Schülertuchfond, die keinem Universitätszweck dienen, sind weggelassen.

    Betrag 1836 Zunahme Betrag 1884
    Fr. Fr. Fr.
Fisc. legatorum acad.   205,339 56,271 261,610 Akadem. Vermächtnissfond
Fisc. legatorum med.   3,618 12,384 16,002 Medicin. Vermächtnissfond
Fisc. bibliothecæ publ.   81,011 50,430 131,441 Bibliotheksfond
Fisc. bibliothecæ botan.   9,115 2,849 11,964 Botanischer Fond
Fisc. horti botanici  
Fisc. facult. theol.   366,001 143,947 509,948 Zulagefond
Fisc. facult. jurid.  
Fisc. facult. med.  
Fisc. facult. phil.  
Fisc. Universitatis  
      136,302 136,302 Heusler'scher Vermächtnissfond
      42,025 42,205 Naturhistorischer Fond
Gesammtbetrag   665,084 444,208 1,109,292

Die Kapitalien der obigen sieben Fisci bilden bei der Verwaltung einen gemeinsamen Stock, dessen Ertrag am Ende des Jahres pro rata unter die einzelnen Fonds vertheilt wird. Die Zunahme in den letzten fünfzig Jahren erklärt sich hauptsächlich aus den erwähnten höchst verdankenswerthen Geschenken und Legaten.

Wir haben nun noch zu berichten über die Stiftungen, deren Kapitalien nicht in die Verwaltung dieser vereinigten Fonds aufgenommen sind, da die testamentarischen Bestimmungen eine gesonderte Rechnungsstellung verlangen.

Die beiden folgenden betreffen die Gesammtuniversität:

Der Albrecht'sche Stipendienfond. — Herr Stadtrath Johannes Wimmer sel. und Frau Salomea geb. Albrecht sel. stifteten durch das am 26. Juli 1871 publicierte Testament einen Stipendienfond, der zuerst während 25 Jahren durch die Zinsen geäufnet werden soll und dessen Ertrag hernach in erster Linie den Nachkommen der Albrecht'schen Familie, die sich dem Studium widmen, zu Gute kommen soll, dann aber auch andern Studierenden,39 wenn keine Albrecht'schen Nachkommen Anspruch erheben oder die Zinsen auch für weitere Unterstützungen ausreichen. Die Regenz hat die Uebernahme der Verwaltung am 30. November 1871 beschlossen und den ausgewiesenen Betrag am 28. September 1872 in Empfang genommen. Die gestiftete Summe betrug mit Einschluss eines Postens von Fr. 1333, auf welchen die Geschwister Wimmer zu Gunsten der Universität verzichtet haben, Fr. 43,438. Bis zum 31. Dezember 1884 war das Vermögen angewachsen auf Fr. 70,582.

Stiftungsfond der Studentenkrankenkasse. — Im Jahre 1877 übergab Herr Professor J.J. Bachofen mit Fr. 15,000, die für den Heusler'schen Vermächtnissfond bestimmt waren, noch weitere Fr. 5000 der Regenz, um einen Fond der Studentenkrankenkasse zu bilden. Der Ertrag desselben wurde theils verwendet zur Deckung eines Deficits der genannten Kasse, theils zu Extraunterstützung kranker Studierender, besonders durch Beiträge an ärztlich angeordnete Landaufenthalte.

Auf zwei Fakultäten bezieht sich:

Die theologisch-philosophische Stiftung. — Im Dezember 1872 übergab ein Freund der Universität anonym einem von ihm selbst bezeichneten und später durch Cooptation sich ergänzenden Curatorium von drei Professoren die Summe von Fr. 20,000 zur Unterstützung der Studien in den Disciplinen der Theologie und Philosophie. Der Ertrag des Kapitals soll seine Verwendung finden für Ausschreibung von Preisfragen aus den Gebieten der genannten Wissenschaften, oder Ertheilung von Stipendien an Studierende der Universität Basel hauptsächlich zu wissenschaftlichen Reisen. Die Verwaltung der Stiftung besorgt das Curatorium, und es wird nur der Status des jeweiligen Vermögens in die Universitätsrechnung aufgenommen; am 31. Dezember 1884 betrug derselbe Fr. 26,066.

Zu der Bibliothek gehört:

Die Episcopius-Stiftung. — Im Oktober 1881 hat Herr Dr. Gottlieb Bischoff sel. in dankbarer Erinnerung an seinen Vorfahr, den Buchdrucker Nicolaus Episcopius, dem Oberbibliothekar die Summe von Fr. 1000 übergeben, um aus dem Ertrage Werke über die Geschichte der Buchdruckerkunst und des Buchhandels für die Universitätsbibliothek nach freier Wahl anschaffen zu können. Bei Ablage der Bibliotheksrechnung wird über den jeweiligen Stand dieser Stiftung berichtet.

Schliesslich haben wir noch drei Stiftungen zu besprechen, die sich auf die Kunstsammlung beziehen.

Die Samuel Birmann'sche Stiftung. — Herr Samuel Birmann-Vischer sel. hat durch sein am 15. August 1844 geschriebenes und am 30. September 1847 eröffnetes Testament zu Haupterben seines Vermögens ernannt: zur Hälfte die Universität, zum Viertel den Spital und zum Viertel das Waisenhaus.

40 Nach dem am 4. Februar 1859 erfolgten Tode der Frau Witwe Birmann geb. Vischer, welche die Nutzniessung des hinterlassenen Vermögens hatte, wurde entsprechend den testamentarischen Bestimmungen die Verwaltungskommission gebildet aus zwei Vertretern der Universität, einem Vertreter des Spitals und einem Vertreter des Waisenhauses. Das dieser Kommission eingehändigte Vermögen bestand aus Werthtiteln, und zwar hauptsächlich Actien von Banken, Eisenbahn- und Versicherungs-Gesellschaften und dem Landgute vor dem Spalenthor. Entsprechend den im Testamente deutlich ausgesprochenen Bestimmungen sind diese Titel zum grössten Theile behalten worden und haben die vom Testator ausgesprochene Erwartung eines mit der Zeit zunehmenden Nutzens gerechtfertigt; das Landgut wurde in den Jahren 1860 und 1861 zu damals günstigen Bedingungen verkauft, und seither ist ein ganzes Quartier auf seinem Boden entstanden. Während die für Spital und Waisenhaus bestimmten Antheile einstweilen noch zum grössten Theile den Verwandten des Testators zu Gute kommen, erhielt die Universität den vollen Ertrag ihrer Hälfte seit 1860. Diese Summe ist ganz für die Kunstsammlung bestimmt und wird desshalb auch direkt an die derselben vorstehende Kommission abgeliefert; sie soll nach dem Testament ausschliesslich verwendet werden für Ankauf schweizerischer Kunstwerke, Unterstützung talentvoller Künstler aus Basel-Stadt, Honorierung des Custoden der Kunstsammlung und Aufstellungskosten der Birmann'schen Sammlung. Das Stiftungskapital ist laut der auf den 1. Februar 1885 abgeschlossenen, von der Verwaltungskommission genehmigten und der Regenz mitgetheilten Rechnung gewerthet zu Fr. 487,377. Der jährliche Ertrag war in den letzten zehn Jahren im Mittel etwas über Fr. 30,000, wovon also die Hälfte an die zur Universität gehörige Kunstsammlung ging.

Die Bleiler'sche Stiftung. — Von dem Ehepaar Bleiler-Mieg sel. sind im Jahre 1858 laut testamentarischer Verfügung der Kunstsammlung des Museums Fr. 10,000 zugekommen; die eine Hälfte bestimmt zur Anschaffung von Kunstgegenständen, der Ertrag der andern Hälfte zur Unterstützung eines fleissigen und bedürftigen, sich zur Ausbildung in Rom aufhaltenden Basler Künstlers. Die Stiftung wird von der Kunstkommission verwaltet; der letzte Rechnungsabschluss ergab als Saldo auf neue Rechnung Fr. 18,157.

Das Singeisen'sche Legat. — Jungfrau Magdalena Singeisen sel. vermachte durch das im Jahre 1870 publicierte Testament dem Museumsfond der Stadt Basel die Summe von Fr. 17,000 mit der Bestimmung, dass die Zinsen davon vorerst ihrer Dienstmagd während Lebenszeit ausbezahlt werden sollen. Nach deren Tode soll dieser Zins zur Unterstützung älterer und bedürftiger, in Basel wohnender Künstler verwendet werden. Diese früher von der Museumskommission verwaltete Stiftung wird jetzt von der Kunstkommission besorgt.

41 Wir haben hier nur die zu Gunsten der Universität gemachten Stiftungen besprochen, welche öffentlich von der Universität verwaltet werden und über welche also auch die Universitätsrechnung berichtet; andere, theils für die Universität im Allgemeinen, theils für einzelne Anstalten oder Sammlungen derselben bestimmte Stiftungen verwalten Privatvereine, insbesondere die Akademische Gesellschaft und der Museumsverein. Auskunft über dieselben ist zu finden in den jährlich veröffentlichten Berichten dieser Vereine, sowie in der soeben herausgekommenen fünfzigjährigen Geschichte der Akademischen Gesellschaft.


Es mag im Anschluss an diesen Abschnitt noch kurz in abgerundeten Zahlen angedeutet werden, wie die Mittel für die Universität zusammenfliessen, wobei wir nicht von den ausserordentlichen Leistungen für Erstellung neuer Unterrichtsanstalten, sondern nur von dem sprechen, was zur Bestreitung der jährlichen regelmässigen Ausgaben gespendet wird. Abgesehen von den verhältnissmässig nur geringe Summen betragenden Gebühren und Eintrittsgeldern kommen hier drei verschiedene Einnahmequellen in Betracht:

1. Die direkten Beiträge des Staates, entsprechend den durch Gesetze und Grossrathsbeschlüsse festgesetzten Krediten. Im Jahre 1835 betrugen dieselben etwa nur Fr. 40,000 und sind in den fünfzig Jahren bis 1885, Dank der Bereitwilligkeit der Behörden, Opfer für die höchste Lehranstalt zu bringen, etwa auf Fr. 185,000 gestiegen.

2. Der Ertrag der Universitätsfonds. Im Jahre 1835 war derselbe etwa Fr. 20,000 und hat in den fünfzig Jahren theils durch Vermehrung des Vermögens, theils in Folge des höheren Zinsfusses etwa Fr. 60,000 erreicht.

3. Die freiwilligen Beiträge von Vereinen und Privaten. Hier sind vor Allem die in der besonderen Festschrift dargestellten Leistungen der Akademischen Gesellschaft zu erwähnen; ausserdem aber spenden der Museumsverein, die Gemeinnützige Gesellschaft und manche Freunde der Universität Geschenke an die verschiedenen Universitätsanstalten. Wenn wir die theils höchst werthvollen Kunstgegenstände, Bücher, Naturalien und Apparate bei Seite lassen und nur die Geldgaben in Betracht ziehen, so finden wir für diese ganz freiwilligen Leistungen im Jahre 1884 etwa Fr. 31,000.

Somit setzen sich die regelmässigen jährlichen Leistungen für die Universität etwa folgendermassen zusammen:

Staatsbeitrag Fr. 185,000 macht 67% oder
Ertrag der Universitätsfonds » 60,000 » 22% » 29
Freiwillige Privatleistungen » 31,000 » 11% » 9
im Ganzen Fr. 276,000.

Ed. Hagenbach-Bischoff.

 

42 III.
Rektoren, Lehrpersonal und Studentenschaft der Universität.

A. Rektoren der Universität

(gewählt zu Ende des Jahres für das nächste Kalenderjahr) waren:

14. Sept.-31. Dec. 1835: Herr W. M. Leberecht de Wette, Professor der Theologie.

für das Jahr

43 für das Jahr


44 B. Lehrpersonal der Universität.

— Geordnet nach der Zeit des Eintritts in die Fakultät, bezw. in die höhere Stellung in derselben. — O. = Ostern. S. = Sommer. M. = Michaelis. W. = Winter.

1. Theologische Fakultät.

a) Ordentliche Professoren.

1. de Wette, Wilhelm Martin Leberecht — geb. 12. Jan. 1780 zu Ulla bei Weimar, 1805 Docent in Jena, 1807 a.o. Prof. der Philosophie, 1809 ord. Prof. der Theologie in Heidelberg, 1810 in Berlin. Am 2. Oct. 1819 seines Amtes entlassen, begab er sich nach Weimar und folgte 1822 einem Rufe an die theologische Fakultät nach Basel, deren Reorganisator er wurde; Rektor 1823, 1829, 1834. Ende 1835 u. 1849, † 16. Juni 1849.

Hagenbach, die theologische Schule Basels und ihre Lehrer, Basel 1860 und in Herzog's Realencyclopädie, 1. Aufl. XVIII. 61 ff. — Holtzmann in »Allgem. Deutsche Biographie« V. 101-105. — Wiegand. W.M.L. de Wette, Erfurt 1879. — Rudolf Stähelin, W.M.L. de Wette nach seiner theol. Wirksamkeit und Bedeutung, Basel 1880.

2. Hagenbach, Karl Rudolf — geb. 4. März 1801 zu Basel, Sohn des Basler Arztes und Professors Karl Friedrich H. († 20. Nov. 1849), studierte in Basel, Bonn und Berlin, habilitierte sich 1823 in Basel, 1824 Lic. theol. und a.o. Prof., 1828 ord. Prof. für Kirchengeschichte, 1830 zum Dr. theol. ernannt, Rektor 1832, 1840, 1849, 1850 u. 1862. † 7. Juni 1874.

Erinnerung an K.R. Hagenbach, Basel 1874. — Eppler, K.R. Hagenbach, Gütersloh 1875. — Rudolf Stähelin, K.R. Hagenbach, Basel 1875. — W. Krafft in »Allgem. Deutsche Biographie« X. 344. — Herzog's Realencyclopädie, 2. Aufl. V. 537 ff.

3. Stähelin, Johann Jacob — geb. 6. Mai 1797 zu Basel, studierte in Basel und Tübingen, 1823 Dr.phil. und Docent in Basel, 1827 Lic.theol., 1829 a.o. Prof., 1835 ord. Prof. für Altes Testament, 1840 zum Dr. theol. ernannt, kurze Zeit 1846 Rektor, † 27. Aug. 1875 zu Langenbruck.

Zur Erinnerung an Herrn J.J. Stähelin, Basel 1875. — Herzog's Realencyclopädie. 2. Aufl. XIV. 570 ff.

4. Müller, Johann Georg — geb. 8. Mai 1800 zu Basel, 1825 cand. theol., 1831 Lektor u. Lic. theol., 1832 a.o. Prof., 1835 ord. Prof. für Neues Testament, 1856 zum Dr.phil. ernannt, Rektor 1842 u. 1858, † 30. August 1875.

Abriss meines Lebenslaufes. Aufzeichnung von J.G. Müller, theol. Prof. Basil. (Druck von Schultze) 1875.

5. Schenkel, Daniel — geb. 21. Dec. 1813 zu Dägerlen bei Winterthur, studierte in Basel u. Göttingen. 1839 Docent in Basel, 1841 Prediger und Mitglied des Schul- und Kirchenrathes in Schaffhausen, 1850 ord. Prof. für systematische Theologie in Basel, ging 1851 nach Heidelberg, † daselbst 19. Mai 1885.

6. Riggenbach, Christoph Johannes — geb. 8. Oct. 1818 zu Basel, wurde Pfarrer in Bennwil (Baselland), 1851 in Basel zum Lic. theol. ernannt und ord. Prof. für systematische Theologie, Rektor 1854, im Juni 1860 zum Dr. theol. ernannt.

45 7. Schultz, Hermann — geb. 30. Dec. 1836 zu Lüchow (Hannover), 1858 Dr.phil. in Rostock, 1861 Lic. theol. und Docent in Göttingen, 1864 ord. Prof. für Altes Testament und systematische Theologie in Basel, 1865 Dr. theol. (Göttingen), Rektor 1868, ging 1872 nach Strassburg, 1874 nach Heidelberg, 1876 nach Göttingen.

8. von der Goltz, Hermann Freiherr — geb. 17. März 1835 zu Düsseldorf, studierte in Erlangen, Berlin, Tübingen und Bonn, 1858-61 in der französischen Schweiz, 1861-65 Gesandtschaftsprediger in Rom, 1865 vom Verein f. christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für exegetische u. systematische Theologie berufen, zum Lic. theol. ernannt und a.o. Prof., 1870 ord. Prof., Rektor 1872, ging 1873 nach Bonn, 1876 nach Berlin.

9. Overbeck, Franz — geb. 4./16. Nov. 1837 zu St. Petersburg, W. 1864 Docent in Jena, Frühjahr 1870 a.o. Prof. und W. 1871 ord. Prof. für neutestamentliche Exegese und ältere Kirchengeschichte in Basel, Rektor 1876.

10. Kautzsch, Emil — geb. 4. Sept. 1841 zu Plauen i.V., 1863 Dr.phil. und Gymnasiallehrer an der Nicolaischule in Leipzig, 1869 Docent d. Theol. an der Universität, 1871 a.o. Prof. daselbst, M. 1872 ord. Prof. für alttestamentliche Exegese in Basel, im Sept. 1873 zum Dr. theol. ernannt, Rektor 1879, ging O. 1880 nach Tübingen.

11. Stähelin, Rudolf — geb. 22. Sept. 1841 zu Basel, 1865 cand. theol., 1873 Lic. u. Docent d. Theologie, 10. Jan. 1874 a.o. Prof. und 10. Dec. 1875 ord. Prof. für Kirchengeschichte, 15. Nov. 1880 Dr. theol. (Bern), Rektor 1883.

12. Schmidt, Paul Wilhelm — geb. 25. Dec. 1845 zu Berlin, 1865 Dr.phil. in Halle, 1867 Lic. theol. in Berlin, O. 1869-76 Docent daselbst, O. 1876 ord. Prof. für Neues Testament in Basel, 22. Juli 1885 Dr. theol. (Strassburg).

13. Stockmeyer, Immanuel — geb. 28. Juli 1814 zu Basel, war 1846-71 Pfarrer zu St. Martin, 1850 zum Lic. theol. ernannt, 1851 Docent der Theologie, im Dec. 1860 zum Dr. theol. ernannt, 1871 Antistes, 17. Juli 1876 ord. Prof. für praktische Theologie.

14. Smend, Rudolf — geb. 5. Nov. 1851 zu Lengerich (Westfalen), 1874 Dr.phil. in Bonn, 1875 Lic. theol. u. Docent der Theologie in Halle, 1880 a.o. Prof. und S. 1881 ord. Prof. für Altes Testament in Basel, im Jan. 1885 Dr. theol. (Giessen).

15. Orelli, Conrad von — geb. 25. Januar 1846 zu Zürich, 1871 Dr.phil. in Leipzig, W. 1871 Docent der Theologie in Zürich, O. 1873 vom Verein f. christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für Altes Testament berufen und a.o. Prof., S. 1881 ord. Prof., Aug. 1885 Dr. theol. (Greifswald).

16. Kaftan, Julius — geb. 30. Sept. 1848 zu Loit (Schleswig), 1872 Dr.phil. in Leipzig, 1873 Lic. theol., W. 1873 vom Verein f. christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für systematische Theologie berufen und 1874 a.o. Prof., S. 1881 ord. Prof., im Dec. 1882 zum Dr. theol. ernannt, ging O. 1883 nach Berlin.

b. Ausserordentliche Professoren.

17. Beck, Johann Tobias (von) — geb. 22. Febr. 1804 zu Balingen, 1828 Stadtpfarrer in Mergentheim, 1836 vom Verein für christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für exegetische u. systematische Theologie berufen, 1842 vor seinem Weggange nach Tübingen zum Dr. theol. ernannt, † daselbst 28. Dec. 1878.

18. Hoffmann, Wilhelm — geb. 30. Oct. 1806 zu Leonberg (Württemberg), wurde 1839 Direktor der Missionsanstalt in Basel, 1843 vom Verein für christl.-theol. Wissenschaft für exegetische u. systematische Theologie berufen und a.o. Prof., ging 1849 nach Tübingen, 1852 nach Berlin, † daselbst 28. Aug. 1873.

Karl Hoffmann, Leben und Wirken des L. Fr. W. Hoffmann, Berlin 1878 — Herzog's Realencyclopädie, 2. Aufl. VI. 216 ff.

46 19. Auberlen, Carl August — geb. 19. Nov. 1824 zu Fellbach (Württemberg), W. 1851 vom Verein für christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für exegetische u. systematische Theologie berufen und a.o. Prof., 6. Sept. 1860 zum Dr. theol. ernannt, † 2. Mai 1864.

Leichenrede von Prof. Riggenbach sammt Lebensabriss von Prof. Gess (Basel, Balmer und Riehm). — Herzog's Realencyclopädie, 2. Aufl. I. 757.

c. Privatdocenten.

20. Preiswerk, Samuel — geb. 19. Sept. 1799 zu Rümlingen (Kt. Basel), 1830 Pfarrer in Muttenz, 22. Jan. 1833 vertrieben, 1834-37 am Oratoire in Genf, 1839 Docent für hebräische Sprache in Basel, 1845 Hauptpfarrer zu St. Leonhard, 1851 zum Lic. theol. ernannt und Docent der Theologie, 1859 Antistes, 1860 zum Dr. theol. ernannt, † 13. Jan. 1871.

Zum Gedächtniss an Antistes Samuel Preiswerk (Basel, Franz Wittmer) 1871.

21. Schmid, Johannes — geb. 4. Jan. 1817 zu Schünholzersweilen (Kt. Thurgau), 1854 in Basel zum Lic. theol. ernannt und Docent daselbst bis 1858 für praktische Theologie, † 31. März 1874 zu Florenz.

22. Böhl, Eduard — geb. 18. Nov. 1836 zu Hamburg, 1860 Dr.phil. in Erlangen, S. 1860 in Basel zum Lic. theol. ernannt und W. 1860 bis O. 1864 Docent daselbst für Altes Testament, seit O. 1864 ord. Prof. der Dogmatik u. Symbolik an der evang.-theol. Fakultät in Wien.

23. Böhringer, Paul — geb. 1. Sept 1852 zu Glattfelden (Kt. Zürich), 1878 Docent in Zürich, 13. Juni 1879 daselbst zum Lic. theol. ernannt, seit W. 1879 Docent für Kirchengeschichte in Basel.

24. Marti, Carl — geb. 25. April 1855 zu Bubendorf (Baselland), 10. März 1879 Lic. theol. in Basel, seit S. 1881 Docent daselbst für Altes Testament und seit 1884 Pfarrer in Muttenz.

25. Riggenbach, Bernhard Emil — geb. 25. Oct. 1848 zu Karlsruhe, 1874 Dr.phil. in Tübingen, 1876 Lic. theol. in Basel, seit S. 1882 Docent daselbst für praktische Theologie und neutest. Exegese, seit Anfang 1885 Pfarrer der Strafanstalt in Basel.

26. Schnedermann, Georg — geb. 3. Juli 1852 zu Chemnitz, 1878 Dr.phil. und 1880 Lic. theol. in Leipzig, W. 1883 vom Verein f. christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für systematische Theologie berufen und Docent daselbst.

27. Heman, Friedrich — geb. 30. Aug. 1839 zu Grünstadt (Rheinpfalz), 1871 Dr.phil. in Tübingen, 1883 Lic. theol. in Basel, W. 1883 vom Verein für christl.-theol. Wissenschaft für systematische Theologie berufen und Docent daselbst.


2. Juristische Fakultät.

a. Ordentliche Professoren.

1. Heusler, Andreas — geb. 8. März 1802 zu Basel, studierte in Jena u. Tübingen, 1826 J.U.D. in Tübingen, 1828 Docent in Basel, 1830 ord. Prof. (kurze Zeit über römisches Recht und Criminalrecht, dann bis 1843 über Bundes- und Kantonalstaatsrecht in historischer Beziehung lesend), 1831-47 Mitglied des Kleinen Rathes, wirkte 1852-68 an der Universität mit Titel und Rechten eines ord. Prof. (für Bundes- und Kantonalstaatsrecht), 1856 zum Dr.phil. ernannt, Rektor 1867, † 11. April 1868.

Leichenrede von Dr. theol. J. Stockmeyer (Basel, Wassermann) 1868. — W. Vischer (Sohn) in »Allgem. Deutsche Biographie« XII. 337-339. — G. v. Wyss im Archiv f. Schweiz. Geschichte XVII. (1871).

47 2. Burckhardt-Vischer, Adolf — geb. 12. Nov. 1809 zu Basel, 1834 Docent, M. 1835 ord. Prof. des Criminalrechts, † 14. Oct. 1838.

Baseler Zeitung 1838, Nr. 193.

3. Beseler, Georg — geb. 2. Nov. 1809 zu Rödemiss (Schleswig), 1835 Docent in Heidelberg, M. 1835 a.o. Prof. und 1836 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging M. 1837 nach Rostock, 1842 nach Greifswald, 1859 nach Berlin.

4. Schnell, Johannes — geb. 31. Aug. 1812 zu Basel, Sohn des Basler Prof. der Rechte J.R. Schnell (1767-1829), promovierte in Heidelberg, 1837 in Basel Docent, 1838 a.o. Prof. und 1839-78 ord. Prof. (besonders für schweizerisches Civilrecht), Rektor 1851 u. 1852, 17. Juli 1841 bis 1. Juli 1875 Civilgerichtspräsident, siedelte W. 1878 nach Bern über.

5. Wunderlich, Agathon — geb. 1810 zu Göttingen, 1833 Docent daselbst, 1838 a.o. Prof. und 1839 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1842 nach Rostock, 1847 nach Halle, 1850 an das Oberappellationsgericht in Lübeck, † daselbst 21. Nov. 1878.

R. v. Jhering in den Jahrbb. f. d. Dogmatik d. heut. röm. u. deutschen Privatrechts, XVII. 145-147.

6. Bachofen, Johann Jacob — geb. 22. Dec. 1815 zu Basel, 1841 Docent und 1842 ord. Prof. des römischen Rechts, nahm 1844 seine Entlassung.

7. Planck, Johann Julius Wilhelm (von) — geb. 22. April 1817 zu Göttingen, 1837 J.U.D. und 1839 Docent daselbst, O. 1842 ord. Prof. des römischen Rechts und des Civilprozesses in Basel, ging O. 1845 nach Greifswald, M. 1850 nach Kiel, O. 1867 nach München.

8. Jhering, Rudolf (von) — geb. 22. Aug. 1818 zu Aurich (Ostfriesland), 1842 J.U.D. in Berlin, Docent daselbst, 1845 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1846 nach Rostock, 1849 nach Kiel, 1852 nach Giessen, 1868 nach Wien, 1872 nach Göttingen, beim Würzburger Jubiläum 1882 zum Dr.phil. ernannt.

9. Leist, Burkard Wilhelm — geb. 12. Juli 1819 zu Westen bei Verden (Hannover), 1842 Docent in Göttingen, O. 1846 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging M. 1847 nach Rostock, 1853 nach Jena.

10. Windscheid, Bernhard — geb. 26. Juni 1817 zu Düsseldorf, 1840 Docent in Bonn, W. 1847 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1852 nach Greifswald, 1857 nach München, 1871 nach Heidelberg, 1874 nach Leipzig.

11. Zimmermann, Ernst — geb. 31. Jan. 1812 zu Rüsselsheim (Kurhessen), 1848-50 Obergerichtsrath in Marburg, Docent daselbst, O. 1852 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1854 an das Oberappellationsgericht in Lübeck, † 7. Mai 1877.

Mitteilungen aus dem Leben des hanseatischen Oberappellationsgerichtsrathes E.Z., Lübeck 1879.

12. Stintzing, Roderich (von) — geb. 8. Febr. 1825 zu Altona, 1852 Docent in Heidelberg, O. 1854 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, Rektor 1856, ging M. 1857 nach Erlangen, 1870 nach Bonn, † 13. Sept. 1883 zu Oberstdorf im Allgäu.

Alphonse Rivier in der Revue internationale de l'Enseignement du 15 janvier 1884.— Adolf Wach in der krit. Vierteljahresschrift XXVI. 161-180.

13. Grimm, Julius — geb. 26. Nov. 1821 zu Kassel, promovierte in Bonn, 1851 a.o. Prof. und 1855-57 ord. Prof. für germanistische Fächer in Basel, 1857-68 Generalsekretär an der K.K. Südbahn in Wien, lebt seitdem in Wiesbaden.

14. Arnold, Wilhelm — geb. 28. Oct, 1826 zu Borken (Kurhessen), 1850 Docent in Marburg, O. 1855 ord. Prof. des deutschen Rechts in Basel, ging O. 1863 nach Marburg, † 2. Juli 1883.

Allgemeine Zeitung 1883, Beilage Nr. 192 u. 213.

48 15. Fitting, Hermann — geb. 27. Aug. 1831 zu Mauchenheim (Rheinbayern), 1856 Docent in Heidelberg, M. 1857 a.o. Prof. und 4. Dec. 1858 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1862 nach Halle.

16. Bechmann, Georg — geb. 16. Aug. 1834 zu Nürnberg, 1861 Docent in Würzburg, M. 1862 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1864 nach Marburg, M. 1864 nach Kiel, O. 1870 nach Erlangen, M. 1880 nach Bonn.

17. Heusler, Andreas — geb. 30. Sept. 1834 zu Basel, Sohn des oben (S. 46) genannten Prof. Andreas Heusler, 12. Juni 1856 J.U.D. in Berlin, 1858 Docent und S. 1863 ord. Prof. des deutschen Rechts und des Civilprozesses in Basel, Rektor 1871.

18. Hartmann, Gustav — geb. 31. März 1835 zu Vechelde (Braunschweig), O. 1857 J.U.D. in Göttingen und 1860 daselbst Docent, O. 1864 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1872 nach Freiburg, O. 1878 nach Göttingen, O. 1885 nach Tübingen.

19. Binding, Karl — geb. 4. Juni 1841 zu Frankfurt a.M., 1864 Docent in Heidelberg, O. 1867 ord. Prof. des Straf- und Kirchenrechts in Basel, ging M. 1870 nach Freiburg, 1872 nach Strassburg, 1873 nach Leipzig.

20. Brockhaus, Friedrich — geb. 21. Sept. 1838 zu Dresden, 1863 Docent u. 1868 a.o. Prof. in Jena, O. 1871 ord. Prof. des Straf- und Kirchenrechts in Basel, ging M. 1872 nach Kiel.

21. Eisele, Fridolin — geb. 2. Mai 1837 zu Sigmaringen, 21. Febr. 1866 J.U.D. in Berlin, wurde Kreisrichter in Hechingen, O. 1872 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging M. 1874 nach Freiburg.

22. Wyss, Friedrich von — geb. 24. Dec. 1844 zu Zürich, 15. März 1867 J.U.D. in Zürich, 1869 Mitglied des Bezirksgerichts, O. 1874 ord. Prof. des schweizerischen Civilrechts in Basel, 1876 kurze Zeit Rektor, schied wegen Gesundheitsrücksichten 1880 aus.

23. Schulin, Friedrich — geb. 4. Aug. 1843 zu Frankfurt a.M., 29. Mai 1869 J.U.D. in Marburg, Docent u. 12. Mai 1874 a.o. Prof. daselbst, M. 1874 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, Rektor 1878.

24. Teichmann, Albert — geb. 13. Oct. 1844 zu Breslau, 30. Juli 1867 J.U.D. in Berlin, kam O. 1873 als a.o. Prof. des Straf- und Kirchenrechts nach Basel, S. 1877 ord. Prof., Rektor 1884.

25. Huber, Eugen — geb. 13. Juli 1849 zu Stammheim (Kt. Zürich), 9. März 1872 J.U.D. in Zürich, O. 1881 a.o. Prof. und Dec. 1881 ord. Prof. des schweizerischen Civilrechts in Basel.

b. Ausserordentliche Professoren.

26. Burckhardt-Hess, Christoph — geb. 5. Febr. 1805 zu Basel, J.U.D. in Heidelberg, 1829 Docent und 1831 a.o. Prof. des römischen Rechts in Basel, sollte zum ord. Prof. ernannt werden, † 26. Dec. 1835.

Rede von Simon La Roche (Druck von Wilhelm Haas). — Baseler Zeitung vom 28. u. 31. December 1835. — Regenzprotokoll vom 28. December 1835.

27. Speiser, Paul — geb. 16. Oct. 1846 zu Basel, 12. März 1868 J.U.D., 1873 Docent und 1876 a.o. Prof. des Obligationen-, Handels- und Wechselrechts, 1875-78 Civilgerichtspräsident, 1878-84 Regierungsrath.

c. Privatdocenten.

28. Christ, Gustav — geb. 13. Aug. 1809 zu Basel, 1832 J.U.D. in Heidelberg, 1835 Docent des Civilprozesses in Basel, † 13. Oct. 1838.

Baseler Zeitung 1838, Nr. 193.

49 29. Burckhardt-Fürstenberger, Emanuel — geb. 3. Mai 1819 zu Basel, 1842 J.U.D. in Göttingen, 1844-46 Docent des römischen Rechts und des Strafrechts in Basel, 1849 Mitglied des Kleinen Rathes, † 8. Juli 1867.

Basler Nachrichten 1867, Nr. 162.

30. Heimlicher, Johann Jacob — geb. 14. Aug. 1826 zu Basel, 1848 J.U.D., 1849-52 Docent des römischen Rechts und des Wechselrechts, 1856 Notar, † 2. Oct. 1884.

P. Speiser in den Verhdl. d. Schweiz. Juristenvereines v. 24. Aug. 1885 (Ztschr. f. schweiz. Recht XXVI. 568).

31. VonderMühll, Albert — geb. 11. Oct. 1843 zu Basel, 23. Juni 1865 J.U.D., 1870 u. 71 Docent der Rechtsphilosophie und vergleichenden Rechtswissenschaft.

32. Miescher, Carl — geb. 29. Nov. 1851 zu Basel, Sohn des Prof. der Anatomie Joh. Friedr. Miescher-His (s. unten), 11. Sept. 1874 J.U.D., 1877-82 Docent des deutschen Rechts, seit Juni 1878 Civilgerichtspräsident.

33. Brunnenmeister, Emil — geb. 5. Mai 1854 zu Kreuzungen (Kt. Thurgau), 1877 J.U.D. in Leipzig, M. 1878 Docent des Strafrechts in Basel, ging O. 1880 als ord. Prof. nach Zürich, 1882 nach Halle.

34. Stehlin, Carl — geb. 21. März 1859 zu Basel, 4. August 1881 J.U.D. in Göttingen, O. 1885 Docent des römischen Rechts in Basel.


3. Medicinische Fakultät.

a. Ordentliche Professoren.

1. Jung, Carl Gustav — geb. 7. Sept. 1794 zu Mannheim, Anfang 1822 nach Basel als Docent berufen, Mitte 1822 zum ord. Prof. der Anatomie, Chirurgie und Geburtshilfe ernannt, Rektor 1828, nahm 1850 seine Entlassung unter Beibehaltung von Sitz und Stimme in der Regenz, trat 1855 wieder ein als ord. Prof. der praktischen Medicin, † 12. Juni 1864.

W. His, Zur Erinnerung an C.G. Jung (in der Gedenkschrift zur Eröffnung des Vesalianum, Lpz. 1885, S. 40-48).

Meissner, Karl Friedrich   s. Philosophische Fakultät, mathem.-naturwiss. Abthlg.
Röper, Johann Christian August  

2. Mieg, Johann Jacob — geb. 24. Juni 1794 zu Basel, 1829-64 ord. Prof. der Chirurgie, † 1. Juli 1870.

Basler Nachrichten 1870, Nr. 155.

3. Miescher-His, Johann Friedrich — geb. 2. März 1811 zu Walkringen (Emmenthal), studierte erst in Bern, dann in Berlin, wo er am 9. Jan. 1836 promovierte, O. 1837 ord. Prof. der Physiologie und allgemeinen Pathologie in Basel, ging M. 1844 nach Bern, kehrte M. 1850 als ord. Prof. der pathologischen Anatomie und allgemeinen Pathologie zurück, Rektor 1843 und 1853, trat Ende 1871 unter Beibehaltung des Titels und der Rechte eines ord. Prof. zurück.

4. Erker, Alexander — geb. 10. Juli 1816 zu Freiburg i. Br., 1840 daselbst Prosektor, Jan. 1845 ord. Prof. der Anatomie und Physiologie in Basel, ging 1850 nach Freiburg zurück.

5. Bruch, Carl — geb. 1819 zu Mainz, 1847 Docent in Heidelberg, W. 1850 ord. Prof. der Anatomie und Physiologie in Basel, ging M. 1855 nach Giessen, † 4. Jan. 1884 zu Heppenheim.

Virchow im Archiv f. pathol. Anatomie. Bd. 99, S. 384.

50 6. Meissner, Georg — geb. 19. Nov. 1829 zu Hannover, 1852 Dr.med. in Göttingen. W. 1856 ord. Prof. der Anatomie und Physiologie in Basel, ging M. 1857 nach Freiburg, 1859 nach Göttingen.

7. Rütimeyer, Ludwig — geb. 25. Febr. 1825 zu Biglen (Emmenthal), 1850 Dr.med. und 1853 a.o. Prof. für vergleichende Anatomie in Bern. W. 1855 ord. Prof. der Zoologie und vergleichenden Anatomie in Basel, Rektor 1865, 2. Juni 1874 zum Dr.phil. ernannt.

8. His, Wilhelm — geb. 9. Juli 1831 zu Basel, 11. Sept. 1854 Dr.med., S. 1866 Docent, M. 1857 ord. Prof. der Anatomie und Physiologie, Rektor 1869, ging O. 1872 nach Leipzig.

9. Socin, August — geb. 21. Febr. 1837 zu Vevey, 21. Febr. 1857 Dr.med. in Würzburg, 1861 Docent in Basel, 26. Febr. 1862 a.o. Prof. und 27. Febr. 1864 ord. Prof. der Chirurgie.

10. Liebermeister, Carl (von) — geb. 2. Febr. 1833 zu Ronsdorf bei Elberfeld, 1860 Docent und 1864 a.o. Prof. in Tübingen, S. 1865 ord. Prof. der speciellen Pathologie und Therapie und Vorsteher der med. Klinik in Basel, ging M. 1871 nach Tübingen.

11. Immermann, Hermann — geb. 2. Sept. 1838 zu Magdeburg, 19. Dec. 1860 Dr .med. in Berlin, 1864-66 Assistenzarzt in Tübingen, 1866-71 in Erlangen, Docent daselbst, M. 1871 ord. Prof. der speciellen Pathologie und Therapie und Vorsteher der med. Klinik in Basel, Rektor 1880.

12. Hoffmann, Carl Ernst Emil — geb. 26. April 1827 zu Darmstadt, 1854 Dr.med. in Würzburg, 1858 Docent in Giessen, 1863 Docent und Prosektor. S. 1864 a.o. Prof. und 6. Juli 1872 ord. Prof. der Anatomie in Basel, Rektor 1875, † 16. Dec. 1877.

Heppe in »Allgem. Deutsche Biographie« XII. 607.

13. Bischoff, Johann Jacob — geb. 1. Aug. 1841 zu Heidelberg, 1864 Dr.med. in Basel, 1865 Docent, Frühjahr 1868 a.o. Prof. und 10. Juli 1872 ord. Prof. der Geburtshilfe.

14. Miescher-Rüsch, Johann Friedrich — geb. 13. Aug. 1844 zu Basel. Sohn des S. 49 genannten Prof. Miescher-His. 13. Jan. 1868 Dr.med., O. 1871 Docent und 6. Juli 1872 ord. Prof. der Physiologie.

15. Roth, Moritz — geb. 25. Dec. 1839 zu Basel, Sohn des unten (S. 56) genannten Prof. Karl Ludwig Roth, 1864 Dr.med. und 1866 Docent in Basel, 1868-72 in Greifswald, 10. Juli 1872 a.o. Prof. und 6. Mai 1874 ord. Prof. der pathologischen Anatomie in Basel, Rektor 1885.

16. Wille, Ludwig — geb. 30. März 1834 zu Kempten (Bayern), 1858 Dr.med. in Erlangen, 1858-63 Assistenzarzt der Irrenanstalten in Erlangen und München, 1864-75 Direktor in Münsterlingen (Thurgau), Rheinau (Zürich) und St. Urban (Luzern). seit Oct. 1875 Vorsteher der Irrenanstalt und ord. Prof. der Psychiatrie in Basel.

17. Schiess, Heinrich — geb. 3. Jan. 1833 zu Heiden (Kt. Appenzell), 1856 Dr.med. und 1863 Docent, 1867 a.o. Prof. und 8. Juli 1876 ord. Prof. der Ophthalmologie in Basel.

18. Kollmann, Julius — geb. 24. Febr. 1834 zu Holzheim (Bayern), 1870 a.o. Prof. in München, 2. Febr. 1878 ord. Prof. der Anatomie in Basel.

b. Ausserordentliche Professoren.

19. Streckeisen, Carl — geb. 28. Dec. 1811 zu Basel. 1838 Docent in Basel, 1841-43 in Holland und Java, 1849 Arzt am Waisenhause in Basel, S. 1852 a.o. Prof. der Chirurgie und Geburtshilfe in Basel, † 27. Aug. 1868.

Leichenrede von Antistes Preiswerk, 1868. — Basler Nachrichten 1868, Nr. 205 u. 209.

20. Hoppe, Ignaz — geb. 14. Jan. 1811 zu Gross-Bartloff im Eichsfelde, Dr.med. zu Berlin, Dr.phil. zu Freiburg i. Br., 1852 a.o. Prof. der Medicin in Basel.

51 21. Brenner, Friedrich — geb. 8. Jan. 1809 zu Basel, 1830 Dr.med. in Freiburg, 1833 Arzt am damaligen Irrenhause in Basel, später Direktor der neuen Anstalt, 1835 Docent, 1856 a.o. Prof. der Psychiatrie, † 31. Oct. 1874.

Zum Andenken an Herrn Prof. Dr. F. Brenner (Druck von Bürgin u. Moos in Basel).

22. Aeby, Christoph — geb. 25. Febr. 1835 auf dem Schlossgute Gutenbrunnen bei Pfalzburg (Lothringen), 1859 Docent und S. 1863 a.o. Prof. der Anatomie und Physiologie in Basel, ging M. 1863 als ord. Prof. nach Bern, 1884 nach Prag, † 7. Juli 1885 zu Bilin (Böhmen).

Sep.-Abdr. aus der Prager Medicin. Wochenschrift 1885, Nr. 28.

23. Hagenbach-Burckhardt, Eduard — geb. 5. Mai 1840 zu Basel, 1869 Docent und 24. Febr. 1872 a.o. Prof. der Kinderheilkunde.

24. Massini, Rudolf — geb. 8. Nov. 1845 zu Basel, 19. März 1868 Dr.med., 1872 Docent für Pathologie und Therapie, Oct. 1874 Assistenzarzt der Poliklinik des Bürgerspitals, 20. Juni 1877 a.o. Prof., 1882 Vorsteher der Poliklinik.

25. Burckhardt-Merian, Albert — geb. 25. Jan. 1843 zu Basel, 23. Juni 1866 Dr.med., März 1869 Docent und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. der Ohrenheilkunde.

26. Schulin, Karl — geb. 12. Febr. 1850 zu Frankfurt a.M., 28. Juni 1873 Dr.med. in Marburg, Assistent in Leipzig und Rostock, M. 1877 Prosektor und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. in Basel, schied 1881 aus.

27. Bunge, Gustav — geb. 19. Jan. 1844 zu Dorpat, 1873 Magister und 1874 Doktor der Chemie daselbst, 1882 Dr.med. in Leipzig und 1884 Ehrendoktor der Medicin (Kiew), 1874-1885 Docent der Physiologie in Dorpat, 4. Juli 1885 a.o. Prof. der physiologischen Chemie in Basel.

c. Privatdocenten.

28. Nusser, Johann Martin — geb. 1796 zu Ulm, 1826 Prosektor in Basel, 1828 Docent daselbst, gab 1852 die Prosektorstelle auf, † 15. Oct. 1853.

W. His in der »Gedenkschrift z. Eröffnung d. Vesalianum«, Lpz. 1885.

Bernoulli, Johann Jacob — s. Philosophische Fakultät, mathem.-naturwiss. Abtheilung.

29. Im Thurn, E. aus Schaffhausen, 1837-39 Docent der Thierheilkunde in Basel, † 8. März 1877 zu Schaffhausen.

30. Burckhardt, August — geb. 14. Jan. 1809 zu Basel, Sohn des Basler Prof. d. Med. Joh. Rud. B. † 1829, 1832 Dr.med., Docent für gerichtliche Medicin und chirurgische Fächer 1838/39, 1854-57.

31. de Wette, Ludwig — geb. 9. Nov. 1812 zu Berlin, Sohn des S. 44 genannten Prof. der Theologie de Wette, 24. April 1833 Dr.med. in Basel, 1840 Docent für gerichtliche Medicin und Pastoralmedicin, 1852-1884 Physikus.

32. Burckhardt-Blau, Achilles — geb. 3. Dec. 1821 zu Basel, 1844 Dr.med., 1846-68 Docent für Geburtshilfe, 1855-77 Mitglied der Oberwundschau und 1859-63 des Sanitätskollegiums.

33. Meyer-Merian, Theodor — geb. 14. Jan. 1818 zu Basel, Docent im S. 1851 und vom 27. April an Direktor des Spitals, † 5. Dec. 1867.

Basler Nachrichten 1867, Nr. 290.

34. Meyer-Steiger, Emanuel — geb. 31. Aug. 1818 zu Basel, Docent im S. 1852, † 6. Sept. 1856 in Algier.

52 35. Grimm, Christian — geb. 21. Nov. 1818 zu Basel, 1852 Dr.med., 1853-58 Docent der Osteologie, † 21. Jan. 1863.

Basler Nachrichten 1863, Nr. 21.

Frey, Alfred — s. Philosophische Fakultät, mathem.-naturwiss. Abtheilung.

36. Burckhardt, Gottlieb — geb. 24. Dec. 1836 zu Basel, Sohn des oben (S. 51) genannten Dr. August B., März 1860 Dr.med. und 1862-75 Docent für Nervenkrankheiten, 1875-82 Arzt in der Waldau, seitdem Direktor der Irrenanstalt in Préfargier (Kt. Neuenburg).

37. Bulacher, Carl — geb. 19. Dec. 1828 zu Basel. 1856 Dr.phil. 1870-76 Docent für pharmaceutische und analytische Chemie, jetzt Kantonschemiker.

38. Fischer-Dietschy, Carl Rudolf — geb. 11. Febr. 1834 zu Reinach (Kt. Aargau), 1867 Dr.med. und 1870-76 Docent für Arzneimittellehre in Basel, † 19. Juni 1876.

39. Göttisheim, Friedrich — geb. 30. März 1837 zu Wildberg (Württemberg), 1867 Dr.phil. und 1870 Docent für öffentliche Gesundheitspflege in Basel.

40. Rauber, August — geb. 22. März 1845 zu Neustadt a.d.H., habilitierte sich in München für Anatomie, S. 1872 Docent in Basel, ging 1873 als a.o. Prof. der Medicin nach Leipzig.

41. Breiting, Carl — geb. 18. März 1845 zu Basel. 1872-74 Docent für Arzneimittellehre, jetzt Arzt in Genua.

42. Hermann, Ernst — Sohn des Nationalökonomen Fr. Benedikt Wilh. von H. in München († 1868), 1873-75 Prosektor in Basel, † etwa 1877.

43. Cartier, Oscar — geb. 19. Juni 1847 zu Olten (Kt. Solothurn). 10. Juli 1872 Dr.med. in Würzburg, 1875 Prosektor in Basel, † 17. Aug. 1877.

44. Fiechter, Robert — geb. 31. Dec. 1848 zu Teknau (Kt. Baselland). 25. März 1875 Dr.med. und O. 1877 Docent für klinische Medicin in Basel.

45. Buss, Carl Emil — geb. 6. März 1849 zu Grindelwald, 18. März 1875 Dr.med. in Basel, am Spital thätig, W. 1877 Docent, † 1. Juni 1878.

Erinnerung an Dr. Emil Buss, 1878.

46. Courvoisier, Ludwig — geb. 10. Nov. 1843 zu Basel, 5. März 1868 Dr.med. und O. 1880 Docent für Chirurgie.

47. Sury, Ernst (von) — geb. 30. April 1850 zu Solothurn, 23. Juni 1875 Dr.med. und O. 1880 Docent für gerichtliche Medicin in Basel.

48. Gönner, Alfred — geb. 29. Aug. 1854 zu Mailand, S. 1881 Docent für Gynäkologie in Basel.

49. Burckhardt, Albrecht Eduard — geb. 13. Juli 1853 zu Basel, Sohn des oben (S. 51) genannten Dr. August B., 1878 Dr.med. und M. 1882 Docent für Toxikologie und Hygiene.

50. Hosch, Friedrich — geb. 13. Oct. 1847 zu Basel, 7. März 1871 Dr.med. und M. 1883 Docent für Augenheilkunde.

51. Gottschau, Max — geb. 20. Jan. 1849 zu Berlin, 1875 Dr.med. daselbst, 1877-83 Assistent am anatom. Institut in Würzburg, M. 1883 Prosektor in Basel.

53 4. Philosophische Fakultät.

I. Philologisch-historische Abtheilung.[27]
a. Ordentliche Professoren.

1. Linder, Emanuel — geb. 6. Febr. 1768 zu Basel, 1790-1803 Prof. der hebräischen Sprache, dann Pfarrer in Bennwil, 1819 ord. Prof. der griech. Sprache und Litteratur in Basel, † 4. April 1843.

Leichenrede von Diacon J.J. Uebelin (Basel, Schneider'sche Buchdruckerei) 1843.

2. Gerlach, Franz Dorotheus — geb. 18. Juli 1793 zu Wolfsbehringen (Herzogthum Gotha), besuchte das Gymnasium illustre in Gotha, dann die Universität Göttingen, ging 1817 an die Kantonsschule in Aarau. 1819 Lehrer am Pädagogium in Basel, 1820 ord. Prof. der lateinischen Sprache und Litteratur, 1829-66 Bibliothekar, Rektor 1827, 1837, 1847, 1848 u. 1863, trat 1875 in den Ruhestand, † 31. 0ct. 1876.

Personalien und Ansprache von Pfarrer Th.W. Ecklin (Basel, Riehm) 1876. — Mähly in »Allgem. Deutsche Biographie« IX. 14.

3. Brömmel, Friedrich — geb. 27. Juni 1791 zu Goslar am Harz, studierte in Göttingen und Halle, wurde Docent in Halle, 1823 ord. Prof. der Geschichte in Basel, Rektor 1836, † 31. Jan. 1856.

Leichenrede von Pfarrer Imm. Stockmeyer (Basel, Schweighauser) 1856.

4. Vinet, Alexandre — geb. 17. Juni 1797 zu Ouchy, 1817 Lehrer der französischen Sprache am Pädagogium und S. 1835 ord. Prof. der französischen Sprache und Litteratur in Basel, ging 1837 zum Dr. theol. ernannt nach Lausanne, und starb, seines dortigen Lehramtes 3. Dec. 1846 entsetzt, vor Rückberufung nach Basel, am 4. Mai 1847 zu Lausanne.

Scherer, Alex. Vinet, notice sur sa vie et ses écrits, Paris 1853. — Rambert, Alex. Vinet, hist. de sa vie et de ses ouvrages, 2. édition. Lausanne 1875. — Cramer, Alex. Vinet, moraliste et apologiste chrétien. Lausanne 1884. — Herzog's Realencyclopädie, 1. Aufl. XVII. 766 ff.

5. Fischer, Friedrich — geb. 31. Dec. 1801 zu Honau (Württemberg), 1830 Docent in Tübingen, 1832 Docent und bald darauf a.o. Prof. der Philosophie in Basel, S. 1835 ord. Prof., Rektor 1838, † 14. Nov. 1853 zu Winnenden.

Prantl in »Allgem. Deutsche Biographie« VII. 66.

6. Wackernagel, Karl Heinrich Wilhelm — geb. 23. April 1806 zu Berlin, studierte daselbst 1824-27, ging im October 1828 nach Breslau, von wo er 1830 nach Berlin zurückkehrte, folgte O. 1833 einem Rufe nach Basel als Lehrer am Pädagogium, auf der Reise dahin in Göttingen zum Dr. phil. ernannt, S. 1835 ord. Prof. der deutschen Sprache und Litteratur, Rektor 1841, 1855 und 1866, bei der Jubelfeier in Halle (1867) zum J.U.D. ernannt, † 21. Dec. 1869.

Biographie und Schriftenverzeichniss in W. Wackernagel's Kleinere Schriften, Band III (Leipzig 1874) S. 434 ff. — Rudolf Wackernagel, W. Wackernagel, Jugendjahre 1806-1833, Basel 1885.

7. Vischer, Wilhelm — geb. 30. Mai 1808 zu Basel, studierte in Basel, Bonn und in Jena, wo er im Frühjahr 1831 promovierte, dann in Berlin. S. 1832 Docent in Basel, S. 1835 a.o. Prof. und W. 1836 ord. Prof. der griechischen Sprache und Litteratur, Rektor 1845, 1846, 1857, von 1867 an Mitglied des Kleinen Rathes, Präsident des Erziehungskollegiums und der Curatel, † 5. Juli 1874.

Zum Andenken an Herrn Prof W. Vischer, des Raths (Basel, Wittmer) 1874 — Wilhelm Vischer (von Dr. Achilles Burckhardt), Sep.-Abdr. aus dem 7. Jahresheft d. Vereins schweiz. Gymnasiallehrer, Aarau 1876. — Lebensbild W. Vischer's von Aug. v. Gonzenbach (Kleine Schriften v. Wilh. Vischer, herausgeg. von Prof. H. Gelzer und Dr. Achilles Burckhardt, Band II. Lpz. 1878, S. IX-LXVI).

54 8. Girard, Charles François — geb. 9. Aug. 1811 zu Neuchâtel, 1836 Lehrer am Gymnasium in Basel, 1838 Dr.phil., 1839 a.o. Prof. und 1841 ord. Prof. der französischen Sprache und Litteratur, † 26. Nov. 1875.

Discours prononcés aux funérailles de M. Chr. Fr. Girard, Lausanne (Bridel) 1876.

9. Steffensen, Karl — geb. 25. April 1816 zu Flensburg (Schleswig), 1841 Dr.phil. in Kiel, 1852-54 Docent daselbst, M. 1854 ord. Prof. der Philosophie in Basel, Rektor 1864, 1873 zum Dr. theol. ernannt, trat 1879 unter Beibehaltung von Titel und Rechten eines ord. Prof. zurück.

10. Floto, Hartwig — geb. 17. Mai 1825 zu Arendsee (Altmark), studierte in Berlin, wo er promovierte, 1856-61 ord. Prof. der Geschichte in Basel, lebte dann an verschiedenen Orten, † 1881 zu Königsberg.

11. Nasse, Erwin — geb. 2. Dec. 1829 zu Bonn, 9. Aug. 1851 Dr.phil. und 1854 Docent daselbst, O. 1856 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging M. 1856 nach Rostock, M. 1860 nach Bonn.

12. Burckhardt, Jacob — geb. 25. Mai 1818 zu Basel, 1844 Docent und 1845 a.o. Prof. der Geschichte daselbst, 1855-58 Prof. der Kunstgeschichte am eidgen. Polytechnikum in Zürich, O. 1858 ord. Prof. der Geschichte in Basel.

13. Ribbeck, Johann Carl Otto — geb. 23. Juli 1827 zu Erfurt, 1856 a.o. Prof. und 1859 ord. Prof. in Bern, O. 1861 ord. Prof. der griechischen Sprache und Litteratur in Basel, ging M. 1862 nach Kiel, M. 1872 nach Heidelberg, O. 1877 nach Leipzig.

14. Kiessling, Adolf — geb. 15. Febr. 1837 zu Kulm in Westpreussen, 1858 Dr.phil. in Bonn, O. 1863 ord. Prof. der griechischen Sprache und Litteratur in Basel, ging O. 1869 an das Johanneum in Hamburg, 1871 J.U.D. (Breslau), seit 1872 in Greifswald.

15. Laspeyres, Étienne — geb. 28. Nov. 1834 zu Halle, 1857 J.U.D., 1860 Dr.phil. und Docent in Heidelberg, M. 1864 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging M. 1866 nach Riga, 1869 nach Dorpat, 1873 nach Karlsruhe, 1874 nach Giessen.

16. Dilthey, Wilhelm — geb. 19. Nov. 1834 zu Biebrich (Nassau), studierte in Heidelberg und Berlin, Dr.phil. in Berlin, O. 1867 ord. Prof. der Philosophie in Basel, ging M. 1868 nach Kiel, von dort nach Berlin.

17. Teichmüller, Gustav — geb. 19. Nov. 1832 zu Braunschweig, Dr.phil. in Halle, Docent und 1866 a.o. Prof. in Göttingen, M. 1868 ord. Prof. der Philosophie in Basel, ging O. 1871 nach Dorpat.

18. Schönberg, Gustav (von) — geb. 21. Juli 1839 zu Stettin, 1860 J.U.D. in Berlin, 1866 Dr.phil. in Halle, ging 1867 nach Proskau, O. 1869 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging M. 1870 nach Freiburg, O. 1873 nach Tübingen.

19. Nietzsche, Friedrich Wilhelm — geb. 15. Oct. 1844 zu Röcken bei Lützen, studierte in Bonn und Leipzig, 1869 a.o. Prof. und 9. April 1870 ord. Prof. der griech. Sprache und Litteratur in Basel, schied 1879 wegen Gesundheitsrücksichten aus.

20. Heyne, Moritz — geb. 8. Juni 1837 zu Weissenfels, 3. Dec. 1863 Dr.phil. in Halle, 1864 Docent u. 1869 a.o. Prof. für deutsche Philologie daselbst, 9. April 1870 ord. Prof. der deutschen Sprache u. Litteratur in Basel, Rektor 1874, ging M. 1883 nach Göttingen.

21. Eucken, Rudolph — geb. 5. Jan. 1846 zu Aurich (Ostfriesland), 1866 Dr.phil. in Göttingen, M. 1871 ord. Prof. der Philosophie in Basel, ging O. 1874 nach Jena.

22. Neumann, Friedrich Julius — geb. 12. Oct. 1835 zu Königsberg i. Pr., 1865 Dr.phil. und Docent daselbst, M. 1871 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging O. 1873 nach Freiburg, 1876 nach Tübingen.

55 23. Vischer, Wilhelm — geb. 4. Aug. 1833 zu Basel, Sohn des oben (S. 53) genannten Prof. W. Vischer, studierte in Basel, Bonn und Berlin, 1856 Dr.phil. in Basel, 1857-62 Lehrer am Pädagogium daselbst und Privatdocent, von 1858 an Bibliothekssekretär, 1862-66 Privatdocent in Göttingen, 1866-71 Universitätsbibliothekar in Basel, 1867 a.o. Prof. und 17. Jan. 1874 ord. Prof. der Geschichte, Rektor 1877, am 18. Oct. 1884 zum J.U.D. ernannt.

24. Heinze, Max — geb. 13. Dec. 1835 zu Priessnitz (Meiningen), Lehrer in Pforta, 1872 Docent in Leipzig, O. 1874 ord. Prof. der Philosophie in Basel, ging O. 1875 nach Königsberg, M. 1875 nach Leipzig.

25. Miaskowski, August von — geb. 26. Jan. 1838 zu Pernau (Livland), wurde Hofgerichtsadvokat und Docent am Polytechnikum in Riga, 1871 Docent in Jena, O. 1874 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging O. 1876 nach Hohenheim, kehrte O. 1877 zurück, Rektor 1881, ging M. 1881 nach Breslau.

26. Siebeck, Hermann — geb. 28. Sept. 1842 zu Eisleben, 1863 Dr.phil. in Halle, 1872 Docent daselbst, O. 1875 ord. Prof. der Philosophie und Pädagogik in Basel, Rektor 1882, ging M. 1883 nach Giessen.

27. Mähly, Jacob Achilles — geb. 24. Dec. 1828 zu Basel, 1850 Dr.phil., 1852 Docent, 1865 a.o. Prof. und 10. Juli 1875 ord. Prof. der lateinischen Sprache und Litteratur.

28. Misteli, Franz — geb. 11. März 1841 zu Solothurn, 1864-74 Gymnasiallehrer an den Kantonsschulen in St. Gallen und Solothurn, M. 1874 in Basel zum Dr.phil. ernannt, a.o. Prof. und 28. April 1877 ord. Prof. der vergleichenden Sprachwissenschaft.

29. Soldan, Gustav — geb. 21. Aug. 1848 zu Lausanne, 1871 Dr.phil. in Giessen, 1874 Prof. der deutschen Sprache und Litteratur in Lausanne, M. 1877 ord. Prof. für romanische Sprachen und Litteratur in Basel.

30. Wackernagel, Jacob — geb. 11. Dec. 1853 zu Basel, Sohn des oben (S. 53) genannten Professors W. Wackernagel, 14. Dec. 1875 Dr.phil., M. 1876 Docent, 1879 a.o. Prof. und 2. April 1881 ord. Prof. der griechischen Sprache und Litteratur.

31. Thun, Alphons — geb. 1853 zu Dorpat, März 1879 Magister und Febr. 1880 Doktor der polit. Oekonomie daselbst, dann Docent in Berlin, M. 1881 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging M. 1883 nach Freiburg i. Br.

32. Volkelt, Johannes — geb. 21. Juli 1848 zu Lipnik (Galizien), 1871 Dr.phil. in Leipzig, 1876 Docent und 1879 a.o. Prof. in Jena, M. 1883 ord. Prof. der Philosophie in Basel.

33. Behaghel, Otto — geb. 3. Mai 1854 zu Karlsruhe, 22. April 1876 Dr.phil. in Heidelberg, W. 1877 Docent und 1882 a.o. Prof. daselbst, M. 1883 ord. Prof. der deutschen Sprache und Litteratur in Basel.

34. Bücher, Karl — geb. 16. Febr. 1847 zu Kirberg (Nassau), 1870 Dr.phil. in Bonn, Febr. 1881 Docent in München, Juli 1882 ord. Prof. der Statistik in Dorpat, M. 1883 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel.

b. Ausserordentliche Professoren.

35. Picchioni, Luigi — geb. 4. Sept. 1784 zu Carbonara (Lombardei), 1821 Flüchtling im Tessin, dann in Engelberg und Luzern, 1825 Docent in Basel, S. 1836 a.o. Prof. der italienischen Sprache und Litteratur, † 9. Febr. 1869.

Basler Nachrichten 1869, Nr. 34.

56 36. Geizer, Johann Heinrich — geb. 17. Oct. 1813 zu Schaffhausen, studierte in Zürich, Jena, Göttingen und Halle, 1836 Dr.phil. in Jena, 1839 Docent und W. 1842 a.o. Prof. der Geschichte in Basel, ging 1843 nach Berlin, trat 1850 wegen Gesundheitsrücksichten vom Lehramte zurück, siedelte 1852 nach Basel über.

37. Streuber, Wilhelm Theodor — geb. 31. März 1816 zu Burgdorf, studierte in Berlin, 1841 Docent und 1851 a.o. Prof. der klassischen Philologie in Basel, † 5. Oct. 1857.

Leichenrede von Eucharius Kündig (Basel, Schweighauser). — Nekrolog v. Dr. J.J. Bachofen, im Basler Taschenbuch für 1858.

38. Reber, Balthasar — geb. 7. Dec. 1805 zu Basel, studierte 1825-30 in Berlin, 1845 Dr.phil. in Basel, 1851 Docent der Geschichte, 1855 a.o. Prof., † 13. März 1875.

Zur Erinnerung an Prof. Dr. B. Reber, 1875.

39. Roth, Karl Ludwig — geb. 16. Febr. 1811 zu Gersbach (Bez. Schopfheim), studierte in Basel und Halle, 1831 in Basel ordiniert, im Schulfache thätig, 1834 Dr.phil., 1837 und von 1851 an Docent der Philologie, S. 1855 a.o. Prof., † 16. Juli 1860.

Leichenrede von Antistes Preiswerk, 1860. — Basler Nachrichten 1860, Nr. 171.

40. Socin, Albert — geb. 13. Oct. 1844 zu Basel, 1867 Dr.phil. in Halle, 1870 Docent und S. 1874 a.o. Prof. für orientalische Sprachen in Basel, ging O. 1876 als ord. Prof. nach Tübingen.

41. Merian, Johann Jacob — geb. 18. Nov. 1826 zu Basel, 1850 Dr.phil. in Heidelberg, 1852 Docent und 11. Febr. 1874 a.o. Prof. der klassischen Philologie in Basel.

42. Bernoulli-Reber, Johann Jacob — geb. 18. Jan. 1831 zu Basel, Sohn des Dr.phil. J.J. Bernoulli-Werthemann (s. die II. Abth. Nr. 22), 1860 Docent und 11. Febr. 1874 a.o. Prof. für Archäologie.

43. Cornu, Jules — geb. 24. Febr. 1849 zu Villars-Mendraz (Kt. Waadt), 5. Sept. 1874 Dr.phil. in Basel, M. 1875 Docent und 1877 a.o. Prof. für romanische Sprachen, ging M. 1877 als ord. Prof. nach Prag.

44. Meyer, Carl Remigius — geb. 19. Juni 1842 zu Basel, 1865 Dr.phil., 1668 Docent und 14. Juli 1877 a.o. Prof. für deutsche Sprache und Litteratur, seit 1865 auf der Universitätsbibliothek thätig.

45. Hagenbach, Friedrich — geb. 3. Febr. 1840 zu Basel, 1863 Dr.phil., 1866 Docent und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. für klassische Philologie.

46. Born, Stephan — geb. 28. Dec. 1824 zu Lissa (Posen), 1860-1878 Prof. an der Industrieschule und am Gymnasium und 1864-1878 Prof. au der Akademie in Neuenburg für deutsche Sprache und Litteratur, bei seiner Uebersiedelung nach Basel zum Honorarprofessor ernannt, 1878 in Basel zum Dr.phil. ernannt, Docent und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. für deutsche Litteratur daselbst.

47. Boos, Heinrich — geb. 14. Juni 1851 zu Cannstatt. 1874 Dr.phil. in Göttingen, M. 1875 Docent und 5. Nov. 1881 a.o. Prof. der Geschichte in Basel.

c. Privatdocenten.

48. Marriott, William — geb. 15. Juni 1808 zu Islington bei London, promovierte in England, 1837/39 Docent für englische Litteratur in Basel, Lehrer am Pädagogium bis 1841, siedelte 1860 nach Stuttgart über, † daselbst 4. Juli 1864.

Preiswerk, Samuel — s. oben Theologische Fakultät (S. 46).

49. Heussler, Abraham — geb. 1. Juli 1803 zu Basel, 1839 Dr.phil., Docent im W. 1841. von 1843 an Rektor der Töchterschule, † 22. Sept. 1855.

57 50. Bossart, Johann Jacob — geb. 25. Juli 1818 zu Basel, 1845-47 Docent für romanische Sprachen, † in Nordamerika.

51. Schärer, Emanuel — geb. 10. März 1818 zu Bern, 1841 Dr.phil. in Jena, 1846-47 Docent für Philosophie in Basel, lebt in Bern.

52. Röse, Ferdinand — aus Lübeck, Docent für Philosophie in Basel im J. 1847.

53. Hauschild, Ernst — geb. 30. Jan. 1816 zu Altenburg, 1848-72 Docent der Musiklehre in Basel, † 29. Juli 1872.

54. Steingass, Franz — aus Coblenz, 1849-50 Docent der Geschichte und Philosophie in Basel.

55. Fliedner, Carl — geb. 9. März 1832 zu Dillenburg (Nassau), 1853 Dr.phil. in Tübingen, 1854 und 1857-62 Docent für Philosophie in Basel, jetzt Realgymnasialoberlehrer an der Musterschule in Frankfurt a.M.

56. Schwarzkopf, Syrus Archimedes — aus Pösneck (Sachsen-Meiningen), Docent in Basel 1854-64, 1869-71 für Handelswissenschaft, Nationalökonomie und Pharmakognosie, † daselbst 2. Aug. 1884.

57. Mosley, Henry — geb. 18. März 1806 zu London, 1855-56 Lektor der englischen Sprache in Basel, † daselbst 21. April 1877.

58. Wölfflin, Eduard — geb. 1. Jan. 1831 zu Basel, 1854 Dr.phil. in Göttingen, 1856-61 Docent für klassische Philologie in Basel, dann am Gymnasium in Winterthur, M. 1866 Docent in Zürich, 1869 a.o. Prof. und S. 1871 ord. Prof. daselbst, ging O. 1875 nach Erlangen und O. 1880 nach München.

59. Rieger, Maximilian — geb. 8. April 1828 zu Darmstadt, 1849 Dr.phil. in Giessen, 1853-56 Docent daselbst, 1856-58 Docent für deutsche Sprache und Litteratur in Basel, lebt seitdem in Darmstadt.

60. Georg, Ludwig — geb. 22. Mai 1820 zu Ertinghausen (Hannover), war Lehrer am Gymnasium in Basel, Docent für französische Sprache daselbst im W. 1858, † 20. März 1869.

61. Roth, Wilhelm — geb. 5. Juli 1837 zu Basel, Sohn des oben (S. 56) genannten Prof. K.L. Roth, studierte in Basel, Göttingen und Heidelberg, 1859 Dr.phil. in Göttingen, W. 1859 Docent in Basel für orientalische Sprachen, † 8. Febr. 1860.

Zur Erinnerung an Dr. Wilhelm Roth, 1860.

62. Contzen, Heinrich — geb. 1835 zu Normbruch (Waldeck), Docent der Nationalökonomie in Basel im S. 1862, lebt jetzt in Stettin.

63. Jannasch, Robert — geb. 30. April 1845 zu Cöthen (Anhalt), 1870-71 Docent der Nationalökonomie in Basel, ging nach Proskau als Prof., wurde 1874 Direktor des statist. Bureau in Dresden, 1877-84 Mitglied des preuss. Statist. Bureau in Berlin, jetzt Direktor der Deutschen Exportbank.

64. Frey, Hans — geb. 8. Aug. 1837 zu Basel, 24. Oct. 1861 Dr.phil., 1870-73 Docent für Geschichte, jetzt Lehrer an der Knabensekundarschule.

65. Stengel, Edmund — geb. 5. April 1845 zu Halle, 1868 Dr.phil. in Bonn, M. 1870 Docent für romanische und englische Philologie in Basel, ging O. 1873 als ord. Prof. nach Marburg.

66. Romundt, Heinrich — geb. 27. Dec. 1845 zu Freiburg (Hannover), 1869 Dr.phil. in Leipzig, M. 1872 bis O. 1875 Docent für Philosophie in Basel, lebt jetzt in Berlin.

67. Gelzer, Heinrich — geb. 1. Juli 1847 zu Berlin, Sohn des oben (S. 56) genannten Prof. J.H. Gelzer, 1868 Dr.phil. in Göttingen, 1869-73 am humanistischen Gymnasium in Basel, M. 1872 Docent für alte Geschichte, ging M. 1873 als a.o. Prof. nach Heidelberg und 1878 als ord. Prof. nach Jena.

68. VonderMühll, Wilhelm — geb. 22. Aug. 1852 zu Basel, 1875 Dr.phil. in Leipzig, 1876-81 Docent für vergleichende Sprachwissenschaft in Basel.

58 69. Bolliger, Adolf — geb. 12. April 1854 zu Holziken (Kt. Aargau), 1878 Dr.phil. in Leipzig, Frühjahr 1879 Docent für Philosophie in Basel.

70. Buser, Benjamin — geb. 27. Nov. 1841 zu Basel, wurde Pfarrer in Arisdorf und Riehen, Mai 1879 in Basel zum Dr.phil. ernannt, M. 1879 Docent für Geschichte.

71. Heussler, Hans — geb. 16. Sept. 1855 zu Basel, Sohn des oben (S. 56) genannten Dr. Abr. Heussler, 17. März 1877 Dr.phil., S. 1880 Docent für Philosophie.

72. Burckhardt-Finsler, Albert — geb. 18. Nov. 1854 zu Basel, 25. Juli 1878 J.U.D., M. 1880 Docent für Schweizergeschichte.

73. Göring, Hugo — geb. 28. Dec. 1849 zu Berka a.d. Werra (Sachsen-Weimar), promovierte in Jena, 1880-82 Docent der Pädagogik und Lehrer an der Gewerbeschule in Basel, lebt jetzt in Berlin.

74. Bagge, Selmar — geb. 30. Juni 1823 zu Coburg, 1868 Direktor der Musikschule in Basel, 1875 Lektor für Musik, 1880 zum Dr.phil. ernannt und Docent.

75. Baumgartner, Adolf — geb. 15. Juni 1855 zu Lörrach (Baden), 1879 Dr.phil. in Tübingen, S. 1881 Docent für alte Geschichte und Historiographie in Basel.

II. Mathematisch-naturwissenschaftliche Abtheilung.
a. Ordentliche Professoren.

1. Bernoulli, Christoph — geb. 15. Mai 1782, Sohn des Basler Prof. und späteren Dornprobsteischaffners Daniel Bernoulli († 21. Oct. 1834), leitete 1806-17 eine Privatlehranstalt in Basel, dann Prof. der Naturgeschichte und später Technologie an der Universität, zog sich 1861 zurück, † 6. Febr. 1863.

Karmarsch in »Allgem. Deutsche Biographie« II. 483.

2. Merian, Peter — geb. 20. Dec. 1795 zu Basel, 1813 Laureat, 1815 Magister, 1820-28 ord. Prof. der Physik und Chemie, von 1835 an Honorarprofessor für Geologie und Petrefaktenkunde, 1836-66 Mitglied des Kleinen Rathes, von 1833 an Mitglied und 1847-65 Präsident des Erziehungskollegiums, von 1837 an Mitglied und 1847-65 Präsident der Curatel, Rektor 1825, 1835 und 1860, † 8. Febr. 1883.

L. Rütimeyer, Rathsherr Peter Merian, Programm zur Rectoratsfeier. Basel 1883.

3. Meissner, Karl Friedrich — geb. 1. Nov. 1800 zu Bern, 1824 Dr.med. in Göttingen, dann in Bern und Genf. 1828 ord. Prof. der Physiologie und Pathologie in Basel, ging 1836 zur Botanik über, wurde Direktor des botanischen Gartens, Rektor 1839 und 1861, trat 1867 in den Ruhestand, † 2. Mai 1874.

E. Wunschmann in »Allgem. Deutsche Biographie« XXI. 246-248.

4. Röper, Johannes Christian August — geb. 25. April 1801 zu Doberan, 15. März 1823 Dr.med. in Göttingen, 18. Oct. 1826 a.o. Prof. der Botanik und 25. Febr. 1829 ord. Prof. der Botanik und Medicin in Basel, 1836 zum Dr.phil. ernannt, ging O. 1836 nach Rostock, 15. März 1873 Dr.scientt.natur. (Tübingen), † 17. März 1885 zu Rostock.

Mecklenburgische Anzeigen 1885, Nr. 65. — Mecklenburgische Landesnachrichten 1885, Nr. 83.

5. Merian, Johann Rudolf — geb. 15. März 1797 zu Basel, jüngerer Bruder von Peter Merian, studierte in Göttingen und Paris, 26. März 1827 Dr.phil. in Göttingen, 1828 Docent in Basel, 1829 a.o. Prof. und 1830 ord. Prof. der Mathematik, † 25. Oct. 1871.

Basler Nachrichten 1871, Nr. 255.

59 6. Schönbein, Christian Friedrich — geb. 18. Oct. 1799 zu Metzingen (Württemberg), studierte in Tübingen und Paris, W. 1828 Lektor in Basel, 1829 zum Dr.phil. ernannt, 1835 ord. Prof der Physik und Chemie, Rektor 1844, † 29. Aug. 1868 zu Baden-Baden.

Bei der Bestattung von Chr.F. Schönbein, den 2. September 1868 (Basel, Schultze). — Eduard Hagenbach, Chr.F. Schönbein, Basel 1868. — P. Merian, Erinnerung an Prof. Chr.F. Schönbein (Verhandl. d. Naturforsch. Gesellsch. in Basel, 5. Bd. 1873, S. 341-352).

7. Eckert, Joseph — geb. 3. Nov. 1791 zu Dielheim (Baden), 1822 Dr.phil. in Jena, 1823 Docent in Basel, 1830 a.o. Prof. und 1841 ord. Prof. der Mathematik, nahm 1862 seine Entlassung, † 18. Sept. 1871.

Basler Nachrichten 1871, Nr. 225.

8. Stähelin, Christoph — geb. 8. Febr. 1804 zu Basel, 1848 Docent, 1853 ord. Prof. der Physik, † 21. Aug. 1870.

9. Wiedemann, Gustav Heinrich — geb. 26. Oct. 1826 zu Berlin, 1847 Dr.phil. und 1851-54 Docent daselbst, O. 1854-63 ord. Prof. der Physik in Basel, Rektor 1859, ging O. 1863 an die technische Hochschule in Braunschweig, O. 1866 nach Karlsruhe, O. 1871 an die Universität Leipzig.

10. Hagenbach-Bischoff, Eduard — geb. 20. Febr. 1833 zu Basel, Sohn des oben (S. 44) genannten Prof. der Theologie Karl Rudolf H., 1855 Dr. phil, M. 1859 Docent, 26. Febr. 1862 ord. Prof. der Mathematik und 6. Juni 1863 ord. Prof. der Physik daselbst, Rektor 1870, 2. Juni 1874 zum Dr.med. ernannt.

11. Neumann, Carl — geb. 7. Mai 1832 zu Königsberg, 1856 Dr.phil. in Halle, Docent daselbst und später a.o. Prof., M. 1863 ord. Prof. der Mathematik in Basel, ging O. 1865 nach Tübingen, 1868 nach Leipzig.

12. Kinkelin, Hermann — geb. 11. Nov. 1832 zu Bern, 1860 Lehrer und später (Mai 1866 bis Sept. 1869) Rektor der Gewerbeschule in Basel, März 1865 zum Dr.phil. ernannt und seitdem ord. Prof. der Mathematik, sowie seit Mai 1875 Rektor der Oberen Realschule.

13. Müller, Albrecht — geb. 19. März 1819 zu Basel, 1852 zum Dr.phil. ernannt, 1854 Docent und W. 1861 a.o. Prof., S. 1866 ord. Prof. der Mineralogie und Geologie.

14. Schwendener, Simon — geb. 15. Febr. 1829 zu Buchs (Kt. St. Gallen), 1857 Docent in Zürich, 1860 in München, O. 1867 ord. Prof. der Botanik in Basel, Rektor 1873, ging O. 1877 nach Tübingen, M. 1878 nach Berlin.

15. Piccard, Jules — geb. 20. Sept. 1840 zu Lausanne, März 1862 Dr.phil. in Heidelberg, dann Docent der Chemie am eidgen. Polytechnikum, O. 1869 ord. Prof. der Chemie in Basel, am 2. Juni 1874 zum Dr.med. ernannt, 1876-84 Kantonschemiker.

16. Pfeffer, Wilhelm — geb. 9. März 1845 zu Gerbenstein bei Kassel, 1865 Dr.phil. in Göttingen, 1871 Docent in Marburg, 1873 a.o. Prof. in Bonn, O. 1877 ord. Prof. der Botanik in Basel, ging M. 1878 nach Tübingen.

17. Vöchting, Hermann — geb. 8. Febr. 1847 zu Blomberg (Fürstenthum Lippe), 1871 Dr.phil. in Göttingen, W. 1874 Docent und O. 1877 a.o. Prof. in Bonn, M. 1878 ord. Prof. der Botanik in Basel.

b. Ausserordentliche Professoren.

18. Burckhardt, Carl Friedrich — geb. 27. Dec. 1830 zu Sissach (Baselland), 9. Nov. 1860 in Basel zum Dr.phil. ernannt, 28. Dec. 1867 a.o. Prof. der Mathematik und Physik, 2. Juni 1874 zum Dr.med. ernannt, Rektor des Gymnasiums seit 1875.

60 19. Goppelsröder, Friedrich — geb. 1. April 1837 zu Basel, 31. Juli 1858 Dr.phil. in Heidelberg, 1860-70 öffentl. Chemiker in Basel, 1861 Docent und 30. Jan. 1869 a.o. Prof. der Chemie daselbst, Nov. 1872-1880 Direktor der höheren Schule für Chemie in Mülhausen (Elsass), privatisiert seitdem daselbst.

20. Krafft, Friedrich — geb. 21. Febr. 1862 zu Bonn, 16. Nov. 1874 Dr.phil. daselbst. S. 1876 Docent und 6. Juni 1877 a.o. Prof. der Chemie in Basel.

c. Privatdocenten.

21. Imhoff, Ludwig — geb. 22. Oct. 1801 zu Basel, studierte in Basel, Strassburg, Heidelberg, Halle und Berlin, 1827-66 Docent für Zoologie und insbesondere Entomologie in Basel, im Dec. 1866 zum Dr.phil. ernannt, † 13. Sept. 1868.

L. Rütimeyer, Erinnnerung an Dr. Ludwig Imhoff (Verhandlungen d. Naturforschenden Gesellsch. in Basel, 5. Bd. 1873, S. 353-367).

22. Bernoulli-Werthemann, Johann Jacob — geb. 18. April 1802 zu Basel, 1830-56 Docent für Pharmakognosie, 1. Mai 1834 zum Dr.phil. ernannt.

23. Drechsler, Hermann Adolph — geb. 30. Jan. 1815 zu Waldkirchen im sächsischen Erzgebirge, studierte 1836-41 in Leipzig Theologie und Philosophie, 1840 cand. theol. u. 1843 Dr.phil. daselbst, M. 1846 bis 1848 Docent für Mathematik in Basel, dann Lehrer am Vitzthumschen Gymnasium in Dresden, seit 1869 Direktor des Kgl. mathematisch-physikalischen Salon daselbst.

24. Frey, Alfred — geb. 1819 zu Aarau, promovierte in Berlin, von 1844 an Assistent des Prof. Jung im Spital in Basel, 1854-60 Docent für Botanik, † 5. April 1874 zu Knutwyl (Kt. Luzern).

25. Kündig, August Theodor — geb. 4. Oct. 1834 zu Basel, 13. Juni 1857 Dr.phil. in Heidelberg, 1861-69 Docent für Chemie in Basel.

26. Balmer, Johann Jacob — geb. 1. Mai 1825 zu Lausen (Baselland), 8. Oct. 1849 Dr.phil. und seitdem Docent für darstellende Geometrie in Basel.

27. Schmid, Werner — geb. 29. Aug. 1841 zu Frauenfeld, 1863 Dr.phil. in Basel, 1870-73, 1875 und 1876 Docent für Chemie daselbst, dann bis 1878 in Zürich, 3. Juni 1881 Konkordatsarzt in Basel, jetzt Arzt in Illinois (Nord-Amerika).

28. Bender, Carl — aus Darmstadt, Docent für Chemie in Basel im W. 1870.

29. Salomon, Friedrich — geb. 1849 zu Braunschweig, Dr.phil. in Leipzig, Assistent am Laboratorium des Prof. Wiedemann, Docent der Chemie in Basel im S. 1876, ging an das Polytechnikum in Braunschweig.

30. Griesbach, Hermann — geb. 9. April 1854 zu Schwartau (im Fürstenthum Eutin), 9. Aug. 1876 Dr.phil. in Leipzig, seit 1883 Docent für Zoologie an der Universität Basel, Lehrer an der Gewerbeschule in Mülhausen, promovierte im Juli 1885 in Heidelberg zum Dr.med.

31. Nietzki, Rudolf — geb. 9. März 1847 zu Heilsberg (Ostpreussen), 14. März 1874 Dr.phil. in Göttingen, 1876-78 am chemischen Laboratorium in Leiden, 1879-84 Techniker, W. 1884 Docent für Chemie in Basel.

32. Nienhaus, Casimir — geb. 4. März 1838 zu Stadtlohn (Westfalen), 1875 Privatassistent am eidgen. Polytechnikum, seit 1882 leitender Examinator der pharmazeutischen Prüfungen in Basel und M. 1884 Lektor für Pharmakognosie an der Universität.


61 Alphabetisches Verzeichniss der Universitätslehrer

(mit Angabe der Seite, auf welcher die Notiz steht).

Aeby 51 — Arnold 47 — Auberlen 46.

Bachofen 47 — Bagge 58 — Balmer 60 — Baumgartner 58 — Bechmann 48 — Beck 45 — Behaghel 55 Bender 60 — Bernoulli, Christ. 58 — Bernoulli-Beber 56 — Bernoulli-Werthemann 60 — Beseler 47 Binding 48 — Bischoff 50 — Böhl 46 — Böhringer 46 — Bolliger 58— Boos 56 — Born 56 — Bossart 57 Breiting 52 — Brenner 51 — Brockhaus 48 — Brömmel 53 — Bruch 49 — Brunnenmeister 49 Bücher 55 — Bulacher 52 — Bunge 51 — Burckhardt, Achilles 51 — Burckhardt, Adolf 47 Burckhardt-Finsler, Albert 58 — Burckhardt-Merian, Albert 51 — Burckhardt, Albrecht Ed. 52 Burckhardt, Aug. 51 — Burckhardt, Christ. 48 — Burckhardt, Eman. 49 — Burckhardt, Friedr. 59 Burckhardt, Gottl. 52 — Burckhardt, Jac. 54 — Buser 58 — Buss 52.

Cartier 52 — Christ 48 — Contzen 57 — Cornu 56 — Courvoisier 52.

de Wette, W.M. Leb. 44 — de Wette, Ludw. 51 — Dilthey 54 — Drechsler 60.

Ecker 49 — Eckert 59 — Eisele 48 — Eucken 54.

Fiechter 52 — Fischer-Dietschy 52 — Fischer, Friedrich 53 — Fitting 48 — Fliedner 57 — Floto 54 Frey, Alfred 60 — Frey, Hans 57.

Gelzer (Vater) 56 — Gelzer (Sohn) 57 — Georg 57 — Gerlach 53 — Girard 54 — Gönner 52 — Göring 58 Göttisheim 52 — v.d. Goltz 45 — Goppelsröder 60 — Gottschau 52 — Griesbach 60 — Grimm, Chr. 52 Grimm, Jul. 47.

Hagenbach, Friedr. 56 — Hagenbach, Karl Rud. 44 — Hagenbach-Bischoff 59 — Hagenbach-Burckhardt 51 Hartmann 48 — Hauschild 57 — Heimlicher 49 — Heinze 55 — Heman 46 — Hermann 52 Heusler (Vater) 46 — Heusler (Sohn) 48 — Heussler, Abrah. 56 — Heussler, Hans 58 — Heyne 54 His 50 — Hoffmann, C.E.E. 50 — Hoffmann, Wilhelm 45 — Hoppe 50 — Hosch 52 — Huber 48.

Imhoff 60 — Immermann 50 — Im Thurn 51.

Jannasch 57 — Jhering 47 — Jung 49.

Kaftan 45 — Kautzsch 45 — Kiessling 54 — Kinkelin 59 — Kollmann 50 — Krafft 60 — Kündig 60.

Laspeyres 54 — Leist 47 — Liebermeister 50 — Linder 53.

Mähly 55 — Marriott 56 — Marti 46 — Massini 51 — Meissner, Georg 50 — Meissner, Karl Friedrich 58 Merian, Joh. Jac. 56 — Merian, Peter 58 — Merian, Rud. 58 — Meyer, Carl Rem. 56 — Meyer-Merian 51 Meyer-Steiger 51 — Miaskowski 55 — Mieg 49 — Miescher, Carl 49 — Miescher-His 49 Miescher-Rüsch 50 — Misteli 55 — Mosley 57 — Müller, Albr. 59 — Müller, Joh. Georg 44.

Nasse 54 — Neumann, Carl 59 — Neumann, Jul. 54 — Nienhaus 60 — Nietzki 60 — Nietzsche 54 — Nusser 51.

Orelli 45 — Overbeck 45.

Pfeffer 59 — Piccard 59 — Picchioni 55 — Planck 47 — Preiswerk 46.

Rauber 52 — Reber 56 — Ribbeck 54 — Rieger 57 — Riggenbach, Bernhard 46 — Riggenbach, Chr. Joh. 44 Röper 58 — Röse 57 — Romundt 57 — Roth, K. Ludwig 56 — Roth, Moritz 50 — Roth, Wilhelm 57 Rütimeyer 50.

Salomon 60 — Schärer 57 — Schenkel 44 — Schiess 50 — Schmid, Joh. 46 — Schmid, Werner 60 — Schmidt 45 Schnedermann 46 — Schnell 47 — Schönbein 59 — Schönberg 54 — Schulin, Friedrich 48 Schulin, Karl 51 — Schultz 45 — Schwarzkopf 57 — Schwendener 59 — Siebeck 55 — Smend 45 Socin, Alb. 56 — Socin, Aug. 50 — Soldan 55 — Speiser 48 — Stähelin, Christ. 59 — Stähelin, Joh. Jac. 44 Stähelin, Rud. 45 — Steffensen 54 — Stehlin 49 — Steingass 57 — Stengel 57 — Stintzing 47 Stockmeyer 45 — Streckeisen 50 — Streuber 56 — Sury 52.

Teichmann 48 — Teichmüller 54 — Thun († 23. Sept. 1885) 55.

Vinet 53 — Vischer (Vater) 53 — Vischer (Sohn) 55 — Vöchting 59 — Volkelt 55 — VonderMühll, Alb. 49 VonderMühll, Wilh. 57.

Wackernagel, Jac. 55 — Wackernagel, Wilhelm 53 — de Wette, W.M. Leb. 44 — de Wette, Ludwig 51 Wiedemann 59 — Wille 50 — Windscheid 47 — Wölfflin 57 — Wunderlich 47 — Wyss 48.

Zimmermann 47.


62 C. Studentenschaft der Universität.

1835-1852

(in Durchschnittszahlen)

Jahr 1835: 40 Jahr 1841: 37 Jahr 1847: 84 (darunter 10 M.[28])
1836: 60 1842: 38 1848: 76
1837: 53 (darunter 16 M.[28]) 1843: 45 1849: 60
1838: 63 (darunter 17 M.[28]) 1844: 83 (darunter 13 M.[28]) 1850: 58
1839: 42 1845: 62 1851: 69 (darunter 9 M.[28])
1840: 43 1846: 65 1852: 67.

1853-1869.

    Theologen. Juristen. Mediciner. Philosophen. Gesamtzahl.
    Sommer Winter S. W. S. W. S. W. S. W.
Jahr 1853: 44 45 15 14 16 19 3 3 78 81
1854: 44 45 8 9 18 18 5 5 75 77
1855: 54 51 6 3 17 21 8 6 85 81
1856: 54 41 4 2 28 26 9 9 95 78
1857: 50 41 4 4 25 20 13 9 92 74
1858: 47 45 7 6 17 17 13 11 84 79
1859: 46 38 6 2 18 21 12 15 82 76
1860: 47 46 5 4 23 20 15 13 90 83
1861: 50 45 7 9 22 23 11 11 90 88
1862: 45 38 8 6 19 22 21 22 93 88
1863: 39 35 4 8 18 20 20 18 81 81
1864: 40 50 7 8 18 21 16 23 81 102
1865: 60 50 6 7 25 30 21 20 112 107
1866: 44 46 10 9 25 28 20 22 99 105
1867: 57 54 9 11 29 36 20 22 115 123
1868: 57 48 12 11 41 51 20 19 130 129
1869: 43 36 12 9 40 46 20 21 115 112

63 1870-1885.

  Theologen. Juristen. Mediciner. Philosophen. Basler. Schweizer. Ausländer. Gesamtzahl.
Sommer 1870: 36 11 42 27 27 70 19 116
Winter 1870/71: 42 12 45 30 27 84 18 129
Sommer 1871: 43 18 58 39 34 95 29 158
Winter 1871/72: 41 14 69 37 34 96 31 161
Sommer 1872: 43 14 67 37 37 97 27 161
Winter 1872/73: 37 13 74 32 32 107 17 156
Sommer 1873: 38 19 65 28 43 89 18 150
Winter 1873/74: 43 16 83 26 40 108 20 168
Sommer 1874: 51 19 69 23 39 101 22 162
Winter 1874/75: 52 13 71 24 37 105 18 160
Sommer 1875: 54 25 73 35 52 115 20 187
Winter 1875/76: 50 25 82 45 49 127 26 202
Sommer 1876: 50 24 76 49 55 118 26 199
Winter 1876/77: 38 19 70 50 52 102 23 177
Sommer 1877: 36 19 62 48 50 90 25 165
Winter 1877/78: 51 24 74 44 53 110 30 193
Sommer 1878: 53 26 70 44 58 103 32 193
Winter 1878/79: 45 26 87 47 55 122 28 205
Sommer 1879: 48 24 77 49 59 107 32 198
Winter 1879/80: 49 19 81 42 45 112 34 191
Sommer 1880: 52 28 76 52 52 119 37 208
Winter 1880/81: 61 27 99 56 52 151 40 243
Sommer 1881: 67 33 100 65 62 163 40 265
Winter 1881/82: 56 41 100 70 60 169 38 267
Sommer 1882: 66 41 85 72 72 158 34 264
Winter 1882/83: 55 45 99 67 63 161 42 266
Sommer 1883: 63 44 100 70 70 169 38 277
Winter 1883/84: 66 40 108 74 74 173 41 288
Sommer 1884: 83 40 103 78 90 169 45 304
Winter 1884/85: 79 46 113 76 82 183 49 314
Sommer 1885: 82 55 104 84 90 182 53 325

Vom 1. Sept. 1835 bis 1. Sept. 1885 inscribierten sich insgesamt 3285 Studierende.

A. Teichmann.

FUSSNOTEN:

[27] Die erst im J. 1866 eingeführte Trennung in zwei Abtheilungen wurde — rücksichtlich der Einreihung der Lehrer — als von Anfang an bestehend behandelt.

[28] M. = Missionszöglinge.

 

64 IV.
Sammlungen und Unterrichtsanstalten der Universität.[29]

1. Oeffentliche Bibliothek (Universitätsbibliothek).

Der § 5 des Gesetzes über Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes vom 6. April 1836 lautet:

»Die öffentliche Bibliothek und das Münzkabinet stehen unter einer aus wenigstens fünf Mitgliedern bestehenden [von der Regenz ernannten] Kommission, unter denen der Bibliothekar ist. Der Bibliothekar geniesst als Entschädigung freie Wohnung oder ein angemessenes Aequivalent und die bisherigen Fr. 32 [alter Währung = 2 Louisdor] aus dem Universitätsgut. Seine Ordnung wird von der Regenz entworfen und vom Erziehungskollegium genehmigt. Er wird aus der Mitte der ordentlichen Professoren auf doppelten Vorschlag der Curatel vom Erziehungskollegium ernannt. Die Bibliothek ist für ihre Vermehrung und Erweiterung auf den dazu bestimmten Fond verwiesen.«

Die Stelle des Bibliothekars wurde nach Erlass dieses Gesetzes ihrem bisherigen Inhaber, dem Professor der lateinischen Sprache und Litteratur Franz Dorotheus Gerlach, der sie seit 1829 bekleidet hatte, aufs Neue übertragen. Die Bibliothek war im Hause zur Mücke am obern Schlüsselberg aufgestellt. Die Oeffnungszeit derselben war bei der ersten Ernennung Gerlachs von einem auf vier Tage ausgedehnt worden; späterhin, nach der Verlegung der Anstalt ins Museum und nachdem Gerlach bereits von sich aus die ihm durch das Bibliotheksreglement auferlegte Arbeitszeit verlängert hatte, wurde sie auf alle sechs Wochentage erstreckt. Amtswohnung des Bibliothekars war der kürzlich abgebrochene Schönauer 65Hof hinter dem Münster. Eine Ergänzung der Einnahmen, welche die Zinsen des 1664 gegründeten fiscus bibliothecæ nebst den ihm zugewiesenen Inscriptions- und Examengebühren boten, bildeten die seit 1697 alljährlich eingesammelten Neujahrsgeschenke (strenæ). Der ebenfalls in die Einnahme der Bibliothek fliessende Miethzins des neben der Mücke gelegenen Reinacher Hofes fiel weg, als dieser nach Vollendung des Museumsbaues an den Staat abgetreten wurde. Einen erheblichen Zuwachs der ordentlichen Einnahmen brachte das Universitätsgesetz von 1855, welches festsetzte, dass jährlich 5000 Fr. aus Staatsmitteln an die akademischen Sammlungen vertheilt werden sollten. Der Bibliothek wurden hievon regelmässig 2000 Franken zugewiesen. Zu den strenæ traten im Laufe der Zeit mehr und mehr weitere freiwillige Gaben, Geschenke bei bestimmten Anlässen, Legate, regelmässige und ausserordentliche Beiträge der Akademischen Gesellschaft, des Museumsvereins u.s.w. (neuerdings auch der Ertrag der in der Aula von Universitätslehrern gehaltenen Abendvorlesungen).

Im Jahr 1849 wurde die Bibliothek in das neuerbaute Museum übertragen. Bei dieser Gelegenheit wurde die im Jahr 1822 ausgesonderte Bibliothek des naturwissenschaftlichen Museums wieder mit ihr vereinigt, dagegen das Münz- und Antiquitätenkabinet abgetrennt und unter die Aufsicht einer besonderen Kommission gestellt. Die Amtswohnung des Bibliothekars wurde in den südlichen Flügel des Museums verlegt.

In dem Bibliotheksreglement von 1837 ist von Gehilfen und Custoden die Rede. Schon 1837 erscheint als Custos Cand. theol. Karl Buxtorf (1858 Dr.phil. h.c.); neben ihm finden wir nacheinander verschiedene Gehilfen, die nach Maassgabe der ihnen zugewiesenen Arbeiten honoriert werden. Zu Anfang des Jahres 1856 erfolgte auf Antrag der Bibliothekskommission und unter Genehmigung der Curatel eine neue Regelung des Verhältnisses dieser untern Angestellten durch die Regenz, indem den Herren Buxtorf als Unterbibliothekar und Dr. Ed. Wölfflin als Bibliothekssekretär fixe Gehalte mit der Verpflichtung zu einer bestimmten Arbeitszeit zuerkannt wurden. Diese Gehalte wurden aus den Einnahmen der Bibliothek und einem Beitrage des fiscus legatorum der Universität bestritten. Auf Wölfflin folgten nacheinander die DDr. Wilh. Vischer, Theoph. Burckhardt, Karl Meyer.

Eine völlige Umgestaltung der Bibliotheksverhältnisse brachte das Universitätsgesetz von 1866. Das Bibliothekariat, das bis dahin als Nebenbeschäftigung einem ordentlichen Professor zugetheilt gewesen war, wurde in ein eigenes Amt umgewandelt. Der Bibliothekar, der andre Geschäfte nur mit besondrer Bewilligung des Erziehungskollegiums übernehmen darf, erhält aus Staatsmitteln eine Besoldung von Fr. 3000 (die nach dem Lehrerbesoldungsgesetz von 1875 bis auf 4000 erhöht werden kann); die Amtswohnung fällt weg. Er wird vom Erziehungskollegium auf den Vorschlag der Curatel, welche zuvor das Gutachten der66 Bibliothekskommission einzuholen hat, auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Die Bibliothekskommission ist ihm übergeordnet; er wohnt ihren Sitzungen, sofern es sich nicht um seine persönlichen Angelegenheiten handelt, mit berathender Stimme bei. Die nöthigen Unterbibliothekare werden auf seinen Vorschlag von der Bibliothekskommission ernannt und können jeweilen wieder entlassen werden. Für ihre Ausgaben ist die Bibliothek zunächst auf ihren Fiscus angewiesen, ausserdem erhält sie einen regelmässigen Staatsbeitrag von 2500 Franken und kann noch einen weitern aus den 2500 Franken erhalten, die der Kleine Rath jährlich auf Antrag des Erziehungskollegiums an die akademischen Anstalten vertheilt.

In Folge der Umgestaltung der Bibliothekarsstelle trat Professor Gerlach mit Neujahr 1867 zurück, sein Nachfolger wurde Dr. Wilh. Vischer. Die Geschäfte der beiden bisherigen Unterbeamten wurden Einem Unterbibliothekar mit erhöhter Besoldung übertragen, und es wurde als solcher Dr. Karl Meyer ernannt. Dr. Buxtorf wurde nach Herstellung aus schwerer Krankheit bei den Vorarbeiten zur Anlage eines neuen Kataloges verwandt und entsprechend honoriert; zu diesen Arbeiten wurden auch eine Anzahl Studenten herangezogen, theils gegen Genuss von Stipendien, deren die Regenz zwei an solche Hilfsarbeiter vergab, theils gegen das Recht einer erweiterten Benutzung der Bibliothek.

Wie schon früher die naturforschende Gesellschaft ihre Bibliothek der Universitätsbibliothek unter gewissen Bedingungen einverleibt hatte, so geschah dasselbe 1868 auch von Seiten der historischen und der antiquarischen Gesellschaft. Im Jahr 1879 wurde unter Vorbehalt des Eigenthumsrechtes der naturforschenden Gesellschaft die derselben von Dr. Jac. Melch. Ziegler geschenkte Kartensammlung, zu deren Fortführung sich ein eigener Verein bildete, der Universitätsbibliothek übergeben.

Im Jahr 1871 trat Bibliothekar Vischer zurück, an seine Stelle wurde Dr. Ludwig Sieber gewählt. Im Jahr 1874 verstand sich die Regenz dazu, an Stelle der Stipendien, die sie bisher an Hilfsarbeiter aus der Studentenschaft vergeben hatte, aus dem fiscus legatorum einen jährlichen Beitrag zur Besoldung eines zweiten Unterbeamten zu gewähren. Es konnten in Folge davon als Bibliothekssekretäre nacheinander angestellt werden die Doctoren Jul. Cornu, Jac. Wackernagel, Alb. Burckhardt, Ad. Baumgartner. Im Jahr 1876 wurde durch den Grossen Rath die Stelle eines Bibliotheksdieners errichtet, nachdem die Geschäfte eines solchen bisher dem Universitätspedellen obgelegen hatten.

Trotz diesen Verstärkungen des Personals wurde es bei der stets zunehmenden Benutzung der Anstalt immer schwieriger, die laufenden Geschäfte zu bewältigen, während die Arbeiten für die dringend nothwendige Neukatalogisierung ganz zurücktreten mussten. Als nun zu Anfang des Jahres 1883 Herr Altrathsherr Peter Merian verstarb, der seit vielen Jahrzehnten die Katalogisierung der naturwissenschaftlichen Werke in freiwilliger67 Weise besorgt hatte, war der Augenblick gekommen, die untern Beamtungen der Bibliothek ebenso umzugestalten, wie es 1866 mit der obersten geschehen war, so dass auch sie nicht eine Nebenbeschäftigung, sondern die Hauptbeschäftigung der damit Betrauten ausmachen sollten. Im September 1883 beschloss der Grosse Rath, dass dem Oberbibliothekar, wie er nun genannt wurde, aus Staatsmitteln ein in Bezug auf Wahlart und Besoldungsansatz gleichgestellter zweiter Bibliothekar solle beigegeben werden. Die Bibliothekskommission ihrerseits übernahm es, aus den Mitteln der Bibliothek eine dritte entsprechende Stelle zu errichten, deren Inhaber in erster Linie an der Herstellung eines neuen Kataloges zu arbeiten hätte. Sie konnte dies um so eher thun, als einerseits die Regenz sich bereit fand, den Beitrag, den sie bis dahin aus dem fiscus legatorum für die Anstellung eines Bibliothekssekretärs gegeben hatte, auch künftig verabfolgen zu lassen, andrerseits die Mittel der Bibliothek selbst in letzter Zeit einen erheblichen Zuwachs erhalten hatten durch ein Legat von 40,000 Franken, mit welchem sie von dem 1880 verstorbenen Herrn Wilh. Burckhardt-Forcart bedacht worden. Als zweiter Bibliothekar wurde der bisherige Unterbibliothekar Prof. Karl Meyer gewählt, als dritter Dr. Friedr. Thomæ aus Frankfurt a.M., der indessen kürzlich einem Rufe an die Universitätsbibliothek in Tübingen gefolgt ist.

Im Jahr 1833, zur Zeit der Auseinandersetzung mit der Landschaft, wurde die Bändezahl der Bibliothek, abgesehen von den etwa 4000 in 1500 Bänden enthaltenen Manuscripten, auf 44,000 geschätzt, im Jahr 1849, nach der Uebersiedlung ins Museum und nachdem die in obiger Schätzung nicht inbegriffene Bibliothek des naturwissenschaftlichen Museums dazu gekommen, auf 70,000. Im Jahr 1870 wurden gegen 100,000 Bände gezählt; jetzt, 1885, mögen es deren gegen 140,000 sein. Der Zuwachs, namentlich der letzten Jahrzehnte, beruht zu grossem Theil auf einer Anzahl mehr oder weniger bedeutender Schenkungen, theils von den Erben verstorbener Professoren, theils von andern Freunden der Anstalt herrührend. Wir verweisen bezüglich derselben auf die Notizen, die sich in den Verwaltungsberichten der Regierung finden, für die letzte Zeit auch auf die gedruckten Jahresberichte der Bibliothek. Der Schenkung der Bibliothek Wilh. Wackernagels durch dessen Erben im Jahr 1870 folgte die Errichtung einer Wackernagelstiftung, aus welcher der Bibliothek bisher alljährlich Fr. 250 zur Vervollständigung der in jener enthaltenen Litteratur zuflossen. Der Ergänzung andrer Zweige der Litteratur dienen ähnliche, kleinere Stiftungen. Der Tod des Herrn Peter Merian, der jährlich aus eigenen Mitteln namhafte Summen auf die Ergänzung der naturwissenschaftlichen Abtheilung verwendet hatte, gab Anlass zu einer Peter Merian-Stiftung, durch welche der entstehende Ausfall gedeckt werden sollte. Den 56,000 Franken, welche zu diesem Zwecke im Jahr 1883 gesammelt wurden, fügte die Familie des Verstorbenen noch weitere 10,000 bei.

68 Die Jahreseinnahme der Bibliothek betrug in den ersten Jahren nach der Reorganisation der Universität 4-5000 Franken jetziger Währung, im Jahr 1884 belief sie sich auf Fr. 19,166, eine freilich im Verhältnisse zu den heutigen Bedürfnissen immer noch bescheidene Summe.

Ueber die Benutzung der Anstalt finden sich aus den ersten Jahrzehnten unsres Zeitraums keine Zahlenangaben. Im Jahr 1868, dem ersten, das ganz unter die Herrschaft der neuen Reglemente von 1867 fällt, wurden 3892 Bände an 280 hiesige und 24 auswärtige Benutzer ausgeliehen, im Jahr 1884 6735 Bände gedruckter Bücher und 11 Manuscripte an 412 Hiesige und 62 Auswärtige.


Wegen Verhinderung des Oberbibliothekars zusammengestellt durch den Vorsteher der Bibliothekskommission

Wilhelm Vischer.


2. Kunstsammlung.

Zur Zeit der Reorganisation der Universität im Jahre 1834 bestand unsere Kunstsammlung der Hauptsache nach aus dem schon 1661 bei Anlass der zweiten Säcularfeier der Universität angekauften Amerbachischen Kabinet und der erst neuestens, im Jahr 1823, ihr zugefallenen Fäschischen Kunstkammer. Ragte jenes, nebst seinem Reichthum an Werken der beiden Holbein, hervor als die früheste von einem kunstsinnigen Privatmann gegründete Sammlung, so kam es dieser zu Gute, dass ihr Stifter, der Rechtsgelehrte Rem. Fäsch (1595-1670), so glücklich gewesen war, während der unruhigen Zeiten des dreissigjährigen Krieges seine Kunstschätze sammeln zu können. Für weitere Erwerbungen scheint aber der Sinn noch nicht vorhanden gewesen zu sein, denn während anderthalb Jahrhunderten beschränkte sich der Zuwachs auf eine Anzahl von Gelehrten-Porträts und auf die Schenkung eines dem damaligen Bibliothekar befreundeten St. Gallers in Paris, welcher zwischen 1717 und 1724 der Sammlung eine Reihe der eben dort in Kupferstich erschienenen Prachtwerke vergabte. So mag es sich auch erklären, dass immer noch das alte Lokal zur Mücke, in welches die Kunstsammlung mit der Universitätsbibliothek sich theilen musste, für genügend gelten konnte.

Eine günstigere Zeit brach für unsere Kunstsammlung erst an, als diese nach den Wirren der dreissiger Jahre um den Preis von Fr. 22,500 n.W. aus der Theilung mit Baselland für die Stadt hatte können gerettet werden. Wie für die Universität, deren69 Erhaltung noch weit grössere Opfer erfordert hatte, so erwachte nun auch für die mit ihr verbundenen wissenschaftlichen Sammlungen ein ganz neues Interesse. Die erste Frucht desselben war der schon 1840 angeregte Gedanke, durch das Zusammenwirken freiwilliger Geber mit den staatlichen Behörden ein Museum zu errichten, in welchem gleichzeitig alle Sammlungen der Stadt ihre würdige Aufstellung finden könnten. Zugleich wurde die Kunstsammlung, welche bis dahin nur ein Anhängsel der Universitätsbibliothek gebildet hatte, behufs selbstständiger Verwaltung einer anfänglich aus fünf, später aus sieben Mitgliedern bestellenden Kommission unterstellt, deren erster Vorsteher Herr Prof. Friedr. Fischer war. Ihm folgte Herr Prof. Wilh. Wackernagel und nach dessen Rücktritt Herr Dr. Ed. His-Heusler. Diese Vorsteher sowohl als einzelne Mitglieder erwarben sich um die Sammlung nicht geringe Verdienste durch Ordnen und Katalogisieren ihres nach und nach zu ansehnlicher Bedeutung erwachsenen Bestandes an Handzeichnungen, Kupferstichen und Holzschnitten. Als 1849 das neue Museum fertig dastand, konnte Dank diesen Vorarbeiten um so leichter und übersichtlicher das Vorhandene in die neuen, höchst zweckentsprechenden Räumlichkeiten eingeordnet werden; die Gemälde in den schönen Oberlichtsaal, die vorzüglichsten Handzeichnungen, in viel grösserer Zahl als früher eingerahmt, schmückten die Wände des Vorsaales, während die verschliessbaren Schränke in der Mitte desselben den übrigen Bestand an einzelnen Stichen und Kopierwerken aufnahmen. Durch Ausscheidung und Herübernahme aller derjenigen Werke aus der Universitätsbibliothek, welche die Kunstgeschichte berühren, ward zugleich der Grund zu einer gesonderten Kunstbibliothek gelegt und so im Wesentlichen nunmehr erst die Sammlung dem eigentlichen Kunststudium dienstbar gemacht.

Wie sehr dieselbe aber durch ihre Versetzung in das neue Museum auch in der Werthschätzung der Bürger- und Einwohnerschaft gestiegen sei, das zeigte sich schon in dem weit zahlreichern Besuche, und auf erfreulichere Weise noch in den zahlreichen Schenkungen und Vermächtnissen, welche nun der Sammlung zuzufliessen begannen. Nicht nur aus dem, was der Einzelne etwa an Kunstschätzen besass, ward ein schönes Stück um's andre der öffentlichen Sammlung übergeben, auch wo Gelegenheit sich bot, Neues zu erwerben, da standen sofort Gönner und Geber zusammen, um durch ihre oft namhaften Beiträge den Ankauf eines Kunstwerkes zu ermöglichen.

Ausdrücklicher Erwähnung bedürfen einige Stiftungen besonderer Art. Zuerst war es die durch ihren Kunstsinn bekannte Fräulein Emilie Linder, die von 1847 an von München aus durch fast jährlich wiederholte Geschenke, sowohl aus ihren eigenen Erwerbungen, als aus dem reichen Nachlass ihres Grossvaters, des Stiftsschaffners J. C. Dienast, die Sammlung ihrer Vaterstadt bedachte, bis durch ihre letztwillige Verfügung 1867 jener Nachlass selbst70 der Sammlung zufiel. Waren unter den zahlreichen Oelgemälden und den prächtigen Handzeichnungen, welche letztere allein einen ganzen Saal füllen, vorzugsweise die Meister der neuern Münchnerschule vertreten, so fand sich unter dem reichen Vorrath an Kupferstichen und Holzschnitten neben einer Reihe von Dürer'schen Blättern mehr als die Hälfte des ganzen Werkes von Rembrandt, nicht zu gedenken der grossen Zahl von Kunstbüchern, welche die Bibliothek unserer Sammlung aufs Erwünschteste ergänzten.

Noch ehe aber diese Schätze alle in den Besitz der Kunstsammlung gelangt waren, fiel ihr ein zweites, nicht minder bedeutendes Vermächtniss zu, nämlich was die beiden Künstler und Kunsthändler Peter Birmann, der Vater, und sein Sohn Samuel Birmann-Vischer (gest. 1846) an Gemälden, namentlich der niederländischen, französischen und italienischen Schule, sowie an Kupferstichen (über 20,000) zusammengebracht hatten, dazu noch neben einer reichhaltigen Kunstbibliothek die schon oben (Seite 40) erwähnte Kapitalstiftung für den Ankauf von Werken schweizerischer Künstler bestimmt.

Mehr noch durch den hohen Kunstwerth als durch die Zahl bedeutend war die Schenkung, welche in den Jahren 1850 und 1851 die Sammlung dem Gemeinsinn des Herrn Peter Vischer-Passavant und seiner Erben zu verdanken hatte; befanden sich doch darunter zwei Originalzeichnungen Dürers, welche nun eine Hauptzierde unserer Handzeichnungssammlung bilden. Das Jahr 1859 brachte ferner das Vermächtniss von Fr. 10,000 von Seiten der Ehegatten Bleiler-Mieg, dessen Ertrag theils zur Erwerbung von Kunstgegenständen, theils zur Förderung angehender Künstler sollte verwendet werden. Eine gleiche Summe stifteten im Jahr 1862 die Erben des Herrn Bürgermeister Felix Sarasin zur Anschaffung von Werken kunstwissenschaftlichen Inhalts und Fr. 5000 Herr Notar Gedeon Meyer zum Ankauf von Gemälden. Endlich erfolgte im Jahre 1880 das Legat des Herrn W. Burckhardt-Forcart, durch welches dem Museumsverein eine Reihe auserlesener Werke der bisher nur schwach vertretenen holländischen Schule, sowie einige treffliche Bilder spanischer, deutscher und vlämischer Meister zufielen.

Dass mit diesen und den übrigen hier nicht namentlich aufgeführten Schenkungen die Ansprüche an die unserer Kunstsammlung zu Gebote stehenden Räumlichkeiten stets höhere werden mussten, liegt auf der Hand. Bereits heute, nachdem seit Eröffnung des Museums 36 Jahre verflossen sind, ist bis auf das Treppenhaus hinaus jeder verfügbare Platz ausgenützt. Mit um so grösserer Befriedigung darf dem Augenblick entgegengesehen werden, da nach Erstellung einer besondern Skulpturhalle der geräumige zweite Oberlichtsaal, der heute noch die antiken Gipsabgüsse beherbergt, für die Kunstsammlung sich öffnen wird. Wenn während nahezu zweihundert Jahren unsere Sammlung in der alten Mücke sich konnte genügen lassen, heute aber bereits die Räume, die im neuen Museum ihr zugedacht waren, zu enge geworden71 sind, so mag diese Thatsache schon es bezeugen, wie fruchtbar die letzten fünfzig Jahre für ihre Entwicklung und gewiss nicht minder für die Förderung des Kunstsinnes in den weitesten Kreisen unserer Stadt gewesen sind. Möge denn die Sammlung mit unserer alma mater als deren »sonderbares Kleinod« auch in Zukunft weiter wachsen und gedeihen!

Emanuel LaRoche,
Konservator der Kunstsammlung.


3. Antiquarische Sammlung.

Bis zum Jahre 1835 und von da noch weitere vierzehn Jahre war die antiquarische Sammlung zusammen mit der Kunstsammlung, und ohne eigentlich von ihr getrennt zu sein, im Hause zur Mücke aufgestellt, und bildete, was die Verwaltung betrifft, einen blossen Annex der öffentlichen Bibliothek. Sie enthielt ihrem wesentlichen Bestande nach die Antiquitäten des Amerbachischen Kabinets, aus dem sie erwachsen war (1661), die Bruckner'sche Sammlung von vaterländischen Alterthümern (1778) und die einschlägigen Sachen des Fäschischen Kabinets (1823); ausserdem die im Jahre 1815 angekaufte Falkeysen'sche Sammlung von Basler Münzen.

In dem Zeitraum von 1835 bis zur Erbauung des Museums (1849) fanden keinerlei Veränderungen statt. Doch erfolgte noch in den vierziger Jahren von Seite der Erben des Herrn Lucas Vischer die grossartige Schenkung der von diesem in Mexico gesammelten Alterthümer, welche dann freilich erst ein paar Jahre später aufgestellt werden konnten. In dem 1849 bezogenen Neubau des Museums wurden der antiquarischen Sammlung die beiden an die Gemäldegallerie anstossenden Zimmer angewiesen, das zur Linken der schon bisher bestehenden Sammlung auf der Mücke, welcher jetzt auch der Kirchenschatz des Münsters (vorher im Rathhaus), sowie die Erwerbungen der antiquarischen Gesellschaft hinzugefügt wurden; das zur Rechten dem mexicanischen Kabinet. Die Gegenstände des letzteren wurden in gefälliger, aber nicht gerade zweckmässiger Weise auf eine in der Mitte des Zimmers errichtete treppenfönnige Pyramide (gleichsam ein mexicanisches Teocalli) geordnet.

Mit der Aufstellung im neuen Local war zugleich die Anlegung einer Sammlung von Gipsabgüssen verbunden, worauf schon beim Entwurf des Baues (Antikensaal mit Oberlicht) Rücksicht genommen war. Die zur Anschaffung der Abgüsse nöthigen Gelder stellte der neugegründete Museumsverein unter Vorbehalt des Eigenthumsrechtes zur Verfügung, so dass bald nach der Uebertragung der Sammlungen ins Museum auch der Antikensaal mit über 30 Hauptwerken (14 Statuen, 9 Köpfen und 8 Reliefs) dekoriert war.

72 Jetzt erst, nachdem für eine angemessene Aufstellung gesorgt war, konnte das Interesse des Publikums für die Sammlung geweckt und an eine nutzbringende Verwaltung derselben gedacht werden. Diese Verwaltung war in die Hände des Herrn Prof. W. Vischer, Vater, gelegt, der von da an bis zu seinem Tode 25 Jahre lang (1849-74) mit seltener Umsicht und Hingebung der Kommission für die antiquarische Abtheilung des Museums vorstand. Aus der unten folgenden Uebersicht über die hauptsächlichsten Erwerbungen und Schenkungen lässt sich am besten erkennen, was für eine gedeihliche Entwicklung die Sammlung unter seiner Leitung nahm. Doch muss zur richtigen Beurtheilung noch zweierlei vorausgeschickt werden.

Einmal machte sich sehr bald, speziell bei Anlass der Münsterrestauration im Anfange der fünfziger Jahre, das Bestreben geltend, neben der bisher vorwiegenden Berücksichtigung des römischen Alterthums auch mittelalterliche Kunstwerke in die Sammlung aufzunehmen. Die grosse Zahl und der Umfang der sich darbietenden Gegenstände machten es nöthig, einen besonderen Raum ausserhalb des Museums für sie zu schaffen. So entstand 1855-57 die mittelalterliche Sammlung im Conciliumssaal, die sich dann in kurzer Zeit aus einer Filiale der antiquarischen zu einer selbstständigen und ebenbürtigen Schwester derselben entwickelte. Die Erwerbungen der antiquarischen Sammlung dagegen blieben fortan der Hauptsache nach auf das vorchristliche Alterthum beschränkt.

Sodann wurde im weiteren Verlauf der fünfziger Jahre in der Kommission die Frage erörtert, ob es nicht am Platze sei, das Augenmerk auch auf die stets sich mehrenden Funde von Pfahlbauten zu richten, eine Frage, welche nach der Dietrich'schen Schenkung ähnlicher mexicanischer Alterthümer im Jahre 1857 kaum mehr anders als in bejahendem Sinne entschieden werden konnte. Während daher einerseits das Mittelalter und die Renaissance für die Zukunft ausgeschieden, bezw. einer besonderen Sammlung überlassen wurden, kam andrerseits zum griechisch-römischen Alterthum noch das prähistorische hinzu, und auch diesem hat der damalige Vorsteher eine geraume Zeit sein lebhaftes Interesse entgegengebracht. Erst nach seinem Tode ist zu Gunsten der anderen Abtheilungen, um die finanziellen Kräfte nicht gar zu sehr zu zersplittern, auf fernere Ankäufe solcher Gegenstände verzichtet worden.

Die Erwerbungen vertheilen sich daher auf mindestens fünf verschiedene Kategorien (griechisch-römische Alterthümer, Münzen, Gipsabgüsse, Pfahlbauten, Ethnographisches), und zwar in chronologischer Aufzählung wie folgt:

1851. Münzfund von Reichenstein (2599 römische Münzen von Gordian III. bis Carinus, darunter besonders viele des Probus).

1852. Ankauf der Horner-Müller'schen Vasen aus Unteritalien (44 Stück).

73 1855. Ankauf eines Theils der Fueter'schen Münzsammlung in Bern (257 Schweizermünzen).

1857. Schenkung des Herrn Dr. Dietrich von nordamerikanischen Steinalterthümern (ca. 1000 Stück Waffen und Werkzeuge verschiedener Art).

1858. Ankauf der Schmid'schen Sammlung von Augst (Münzen, Inschriften, architektonische Ueberreste, Bildwerke von Bronze, Stein und Terracotta, Waffen und Geräthe von Augusta Rauracorum, Gräberfunde von Kaiseraugst).

1859. Erste Ankäufe von Pfahlbautenalterthümern (aus Moosseedorf, Pfäffikon und Biel).

1862. Schenkung des Herrn Prof. Aeby von Steinwerkzeugen und Waffen aus Dänemark.

1864. Schenkung von 141 modernen Silbermünzen (darunter 97 napoleonische Medaillen) durch Hrn. Hoffmann-Burckhardt. — Schenkung des Herrn Ad. Krayer (ethnographisch interessante Gegenstände aus China).

1865. Schenkung des Herrn Ad. Vischer (212 chinesische Münzen).

1866 u. 67. Schenkung westafrikanischer Gegenstände durch die Herren J.Fr. und E. Vest aus Gorea.

1868. Ankauf von 151 griechischen Münzdoubletten aus der Imhoof'schen Sammlung, mit Hilfe eines Kredits der Akademischen Gesellschaft. — Schenkung des Apollokopfes von Steinhäuser durch einen Ungenannten.

1869. Nachträgliche Erwerbung des Herakles- und des Athletenkopfes von Steinhäuser durch einige Kunstfreunde. — Hauptschenkung des Herrn Rathsherrn W. Vischer (378 griechische Silbermünzen).

1872. Schenkung einer Sammlung griechischer und römischer Münzen durch Herrn Ingenieur W. Bachofen. — Schenkung einer Anzahl griechischer Antiquitäten durch Herrn Rathsherrn W. Vischer. — Schenkung einer grossen Anzahl ostasiatischer Gegenstände (aus Japan, China, Hinterindien) durch die Herren Gebrüder Zahn.

1874. Erwerbung einer Auswahl griechischer Vasen aus Capua.

1877. Erwerbung der in Augst zurückgebliebenen architektonischen Ueberreste aus der Sammlung Schmid. — Uebernahme der bisher in der Bibliothek verwahrten grossen Gemmenabdrucksammlung von Cades (Geschenk von Herrn Oberst R. Merian).

1878. Schenkung der Holzreliefs von Tikal in Mittelamerika durch Hrn. Dr. G. Bernoulli.

1880. Erwerbung der Sammlung Quiquerez (Römische Alterthümer und Münzen aus dem Bisthum, burgundische Waffen und Geräthe).

1881. Schenkung ethnographischer Gegenstände aus Sierra Leone in Westafrika durch Herrn J.L. Baur.

1883. Reinigung und Aufstellung der Basler Münzstempel.

74 Bei dieser Uebersicht sind die von Jahr zu Jahr angekauften Gipsabgüsse nicht mit aufgeführt, wie auch viele kleinere Erwerbungen und Schenkungen übergangen sind. Und doch nahmen die Gipsabgüsse jeweilen einen grossen Theil des zur Verfügung stehenden Geldes in Anspruch; zumal seit 1875, wo ausser solchen im Durchschnitt bloss noch vaterländische Alterthümer und etwa besonders wichtige Münzen angekauft wurden, während die Aeufnung der prähistorischen und der ethnographischen Sammlung lediglich Geschenken überlassen blieb. Seit eben dieser Zeit wurde der Ankauf von Gipsabgüssen durch freiwillige jährliche Beiträge von einer Anzahl von Kunstfreunden unterstützt. Die Zahl der vorhandenen Stücke beläuft sich gegenwärtig auf 145 Nummern, wovon 39 grössere Statuen oder Gruppen, 50 Büsten und Köpfe, 32 Reliefs und 24 kleinere Gegenstände.

Im Gegensatz zu allen diesen Erwerbungen wurden im Jahre 1881 der Kirchenschatz und die seit 1865 uns ebenfalls anvertrauten Zunftbecher nebst den Amerbach'schen Goldschmiedmodellen an die Mittelalterliche Sammlung abgetreten.

Was die sonstige Geschichte der Sammlung betrifft, so ist zu bemerken, dass seit dem Bezug des Museums zwei Mal grössere Lokalveränderungen und Umstellungen stattfanden. Das eine Mal im Jahre 1865, wo sie aus den Sälen neben der Gemäldegallerie in die frühere Bibliothekarenwohnung hinter dem Antikensaal übersiedeln musste, bei welcher Gelegenheit sie im Grunde wenig gewann. Das ethnographische Kabinet und die Pfahlbauten wurden damals sammt dem Kirchenschatz im vorderen, das eigentliche Antiquarium der Hauptsache nach im hinteren Zimmer aufgestellt, obschon die Scheidung nicht streng durchgeführt werden konnte. Und dann bei fortwährend sich steigerndem Raummangel ein zweites Mal im Jahre 1877, wo endlich zwei weitere Räumlichkeiten (das frühere chemische Laboratorium im Erdgeschoss) für ihre Bedürfnisse hergerichtet wurden. Erst jetzt konnten die heterogenen Bestandteile der Sammlung systematisch von einander getrennt, das ethnographische Kabinet, sowie die Pfahlbauten in besondere Zimmer (eben in die des Erdgeschosses) verwiesen, und von der neugeordneten speziell antiquarischen Abtheilung ein Katalog verfasst werden (1881). Doch hat die doppelte Umstellung nicht blos nachtheilig auf den Zustand mancher zerbrechlichen kleinen Gegenstände eingewirkt, sondern leider auch manche Fundnotizen in Verwirrung gebracht.

Das Münzkabinet ist in den letzten Jahren vollständig geordnet worden. Es umfasst, nach Ausscheidung und Verkauf der Doubletten, circa 2600 griechische und circa 7000 römische Münzen (die griechische Abtheilung gewissermassen eine Schöpfung des Herrn Rathsherrn W. Vischer), sodann über 1000 Stück Basler Münzen und Medaillen, circa 1500 sonstige Schweizermünzen nebst 500 Brakteaten und circa 4500 ausländische, darunter gegen 1800 Medaillen; im Ganzen über 17,000 Stück. Eine Auswahl der vorzüglichsten und interessantesten ist seit 1877 in drei Münztischen ausgestellt.

75 Wenn wir zum Schluss einen Ausblick auf die künftige Gestaltung der Sammlung richten, so steht zu erwarten, dass in der nächsten Zeit abermals eine Filiale sich von ihr lostrennen und zu einem selbstständigen Institut erheben wird, nämlich das Gipsmuseum, für welches vom Kunstverein hinter der Kunsthalle ein eigenes, bessern Raum gewährendes Gebäude errichtet werden soll. — Ob dann der alte Grundstock des Antiquariums, von dem sich jetzt auch die ethnographische Sammlung lokal getrennt hat, vereinsamt im Museum zurückbleiben oder sich wieder mit seiner natürlichen Schwester, der Mittelalterlichen Sammlung, vereinigen wird, darüber zu entscheiden bleibt der Zukunft vorbehalten.

J.J. Bernoulli-Reber.


4. Mittelalterliche Sammlung.

Unter den der Fürsorge der akademischen Behörden unterstellten Sammlungen, deren Entstehung noch in die Zeit vor dem Jubiläum des Jahres 1860 zurückreicht, ist in der zeitlichen Folge die letzte die Mittelalterliche Sammlung. Der thatkräftige Geist, welcher die Decennien nach der Reorganisation der Universität erfüllte, das in jenen Jahren neu hervortretende und in der Restauration des Münsterinnern sich bethätigende Verständniss für bildende Kunst, das wachsende Bewusstsein von Wesen und Werth auch des rein archäologischen Studiums verlangten und ermöglichten das Zustandekommen der Sammlung. Für diesen Zweck alle jene treibenden lebensvollen Kräfte fruchtbar gemacht zu haben, ist das Verdienst Wilhelm Wackernagels, der mit festem Willen, mit warmer Begeisterung und wahrer Sachkenntniss den Plan entwarf und die Gründung vollzog.

Im Jahre 1856/57 geschah dies, aber es dauerte noch mehrere Jahre, bis die jüngste der akademischen Sammlungen als eine den andern ebenbürtige in der Organisation berücksichtigt wurde. Sie unterstand zunächst der antiquarischen Kommission. Erst 1861 wurde von der Regenz eine besondere Kommission bestellt. Sie bestand unter dem Vorsitz des Stifters aus den Herren Architekt Riggenbach († 1863), Dr. Remigius Meyer (bis 1877), Dr. Carl Burckhardt-Burckhardt (bis 1870) und Samuel Merian-Bischoff; ihre constituierende Sitzung fand am 18. Januar 1862 statt.

Ein schwerer Schlag traf die Sammlung am 21. December 1869 mit dem Hinschied Wilhelm Wackernagels. Jedoch war es ein Glück zu nennen, dass sein Nachfolger auf dem Lehrstuhl auch hier seine Stelle einnehmen konnte. Moritz Heyne entfaltete als solcher eine ausserordentliche Energie zur Hebung und Mehrung der Sammlung und verstand es, das Interesse weiterer Kreise für dieselbe zu wecken. Das glänzende Ergebniss dieser76 Thätigkeit zeigte sich besonders deutlich bei dem am 16. Mai 1882 gefeierten fünfundzwanzigjährigen Jubiläum. Im Herbst 1883 wurde an die durch Heyne's Abgang nach Göttingen erledigte Vorsteherschaft das älteste Mitglied, Herr Samuel Merian-Bischoff, gewählt, und bei diesem Anlass das Amt eines Konservators geschaffen.

Im Lauf der Jahre traten folgende Mitglieder in die Kommission ein: Stadtrath Amadeus Merian (1863-1879), Dr.G. Wackernagel (seit 1870), Dr.L. Sieber (1872-1882), Hans Labhardt (1877-1884), Dr. Albert Burckhardt-Finsler (seit 1879; seit 1883 Konservator), J.G. Mende (seit 1879), Direktor W. Bubeck (seit 1882), Prof. O. Behaghel (seit 1884), Prof. Jacob Burckhardt (seit 1884), Dr. Rudolf Wackernagel (1884-1885), Hans Burckhardt-Burckhardt (seit 1885).

Die bei Anlegung der Sammlung leitende Ansicht ihres Urhebers war gewesen: »Es soll diese Sammlung das Leben des Mittelalters in Werken der kunstbeflissenen gewerbthätigen Menschenhand, in Originalwerken selbst oder in getreuen Nachbildungen, zur Anschauung bringen; schicklicher Weise wird dabei rückwärts in die altchristlichen Zeiten und vorwärts über die Grenzen des Mittelalters hinaus bis in die Zeit der sogen. Renaissance gegriffen. Ohne solch eine Ausdehnung würde dem Bilde der Rahmen und der Reihenfolge ihr Anfang und ihr Ende fehlen.« Also eine Sammlung von allgemeiner Tendenz. — Es ist bekannt, wie der Gang der Entwicklung dieses erste Programm verschoben hat, wie von Jahr zu Jahr in steigendem Maasse die Sammlung den Charakter eines baslerischen kulturhistorischen Museums annahm, und hiemit ihr Schwergewicht aus dem Mittelalter in die neuere Zeit verlegt wurde. Wenn der Stifter anfangs nur für erlaubt hielt, bis in die Zeit der Renaissance zu greifen, so ist seitdem und schon zu seiner Zeit das Sammeln bis an die Schwelle des XIX. Jahrhunderts ausgedehnt worden. Dieser Gang der Entwicklung war durch die Verhältnisse gegeben; die Kleinheit der finanziellen Geldmittel, die Unermüdlichkeit der Behörden und Bürger Basels in Zuwendung von Alterthümern wirkten von selbst auf eine lokale Einschränkung hin.

Der erste Grundstock der Sammlung war durch Abgüsse von Skulpturen des hiesigen Münsters gebildet worden; es wurde sofort für nöthig gehalten, diese Serie durch Nachbildungen auswärtiger Bildnerei zu ergänzen. In gleicher Weise wurden Gipsabgüsse auswärtiger Alterthümer auch aus den Gebieten der Kleinkunst beschafft, um dem Beschauer die Entwicklung eines und desselben Gegenstandes in verschiedenen Zeiten und Orten vorführen zu können. Dieselbe allgemeine Tendenz tritt in der mit besonderer Vorliebe gepflegten Sammlung alter Schriftfragmente, in der Anlegung einer Urkundensammlung, eines reichen Apparates von Abbildungen und Nachschlagewerken zu Tage. Bald aber wich diese Thätigkeit zurück vor der immer mächtiger zudrängenden Menge der Erzeugnisse alter heimischer77 Kunstübung. Es kann hier nicht versucht werden, das Hauptsächliche aus den reichen Erwerbungen namhaft zu machen. Es wird genügen, auf einiges besonders Hervorragendes hinzuweisen. 1857: die Votivtafel der Isabella von Burgund, die Truhe aus der Domprobstei und die des Erasmus. 1859: Bruchstücke des Todtentanzes. 1863: Elfenbeinlöffel aus der Lassbergischen Sammlung; Holzschnitzerei aus Meggen. 1869: Truhe aus Schloss Greifensee. 1874: Tscheckenpürlinbett. 1871: Bretspielstein aus dem XII. Jahrhundert; Waffensammlung. 1872: Schnitzereien aus der Spinnwetternzunft; Schreibtisch aus dem Augustinerkloster. 1870: Kanonenrohre aus dem Zeughaus. 1878: Sammlung musikalischer Instrumente. 1879: Iselinzimmer aus dem Bärenfelser Hof. 1880: Sammlung Quiquerez. 1881: Glasgemälde aus der Sammlung Bürki. 1882: Kirchenschatz, Zunftkleinodien, Goldschmiedmodelle. 1883: Winterthurer Ofen; Teppich aus dem Kloster Feldbach. — Manche der hier genannten und auch viele andere Stücke sind von deren Inhabern unter Eigenthumsvorbehalt überlassen worden, ein Verfahren, welches in neuerer Zeit besonders von Seiten der Zünfte, gleich zu Anfang aber für die reichen Sammlungen der antiquarischen Gesellschaft geübt wurde; auf den Namen der letztern wurden früher auch die meisten Geschenke eingetragen.

Es ist begreiflich, dass der wachsende Inhalt der Sammlung immer mehr Räume in Anspruch nahm. Zu dem für die ersten Stücke angewiesenen Conciliumssaal kamen 1859 die unterhalb desselben befindliche Nikolauskapelle, durch die es erst möglich wurde, die Sammlung allsonntäglich dem Publikum zu öffnen, 1868 die Säle des Münsterarchivs, 1874 einige Estrichräumlichkeiten, deren Herrichtung ziemlich viele Bauten nöthig machte, aber zum ersten Mal eine durchgeführte sachliche Anordnung ermöglichte. Das letzte ist die 1879 erfolgte Zuweisung des Betsaals, des grösten Raums der Sammlung und des einzigen, in dem solche Schätze wie das Iselinzimmer würdig untergebracht werden konnten. Seitdem ist freilich neue Raumnoth eingetreten. Alle Erweiterungen brachten indess keine eigentliche Aenderung des Lokals; die Sammlung bildet nach wie vor einen Anhang des Münsters.

Ihre Mittel verdankt sie gröstentheils der Freigebigkeit ihrer Gönner; zu erwähnen sind die Jahresbeiträge der Regierung (seit 1857 Fr. 300), der Gemeinnützigen Gesellschaft (seit 1858 Fr. 500), des Museumsvereins (seit 1863 Fr. 200), und der Akademischen Gesellschaft, die der letztern von wechselndem Betrag und zum Theil der 1870 gegründeten Wackernagelstiftung entnommen, von der ein bestimmter Theil von vornherein für die Sammlung vorbehalten wurde. Seit 1872 besteht der von Herrn Hans Labhardt gegründete »Verein für die Mittelalterliche Sammlung«, der z.B. 1884 Fr. 619 beisteuerte. Dazu viele einzelne Geldbeiträge von Freunden, meist für bestimmte Erwerbungen gewährt (z.B. 1879 Fr. 4580 an das Iselin'sche Zimmer) und seit dem Jahre 1881 ein Antheil an den Eintrittsgeldern (1884 Fr. 838.90). Doch hielt sich das Budget lange in sehr bescheidenen Ziffern. In den ersten78 zehn Jahren erreichte es zweimal nicht die Höhe von Fr. 1000, und betrug durchschnittlich Fr. 15-1600, bewegte sich dann in den siebziger Jahren um Fr. 2000 herum. Seit 1880 hat es die 4000 überschritten. Ausserordentliche Belastung brachte der Umbau der Estrichräume, dessen Kosten im Betrag von rund Fr. 20,000 durch Beiträge des Staats (Fr. 5000), der Akademischen Gesellschaft (Fr. 2000), der Gemeinnützigen Gesellschaft (Fr. 3000), des Museumsvereins und einzelner Freunde gedeckt wurden.

Für Bekanntmachung der Schätze der Sammlung dienten theils die Vorlesungen, welche seit 1877 von dem frühern Vorsteher und später von dem Konservator in den Räumen der Sammlung abgehalten wurden, theils verschiedene Druckschriften. Wir nennen ausser den Katalogen die zusammenhängenden Darstellungen von Wilhelm Wackernagel im Universitätsprogramm von 1857 und von Moritz Heyne im Neujahrsblatt von 1874, sowie den von letzterm herausgegebenen Führer (Basel, bei Felix Schneider 1880). Ueber die Glasgemälde gibt das von Dr. Albert Burckhardt-Finsler verfasste Programm des Gymnasiums (Basel 1885) Auskunft. Der 1864 erfolgten Widergabe einer Anzahl Gegenstände durch Photograph Höflinger folgte »die Kunst im Hause. Abbildungen von Gegenständen aus der Mittelalterlichen Sammlung«, mit Zeichnungen von W. Bubeck und Text von M. Heyne (Basel, bei Detloff I. 1880, II. Reihe 1882), ein Werk geeignet zu zeigen, welchen Gewinn das heimische Kunsthandwerk aus den hier vorhandenen Schätzen zu ziehen vermöchte.

Nach Mittheilungen
des Konservators der Sammlung.


5. Naturhistorisches Museum.

Ueber die Hauptzüge der Geschichte dieser Anstalt sind von dem Unterzeichneten in den letzten Jahren mehrere Darstellungen veröffentlicht worden: für die ältere Periode bis zur Entstehung des im Jahre 1822 im Falkensteiner Hof eingerichteten und der akademischen Regenz unterstellten Museums — und weiter bis zur Erbauung des »neuen Museums« im Jahre 1847 in einem besondern Abschnitt der Gedenkschrift an Peter Merian;[30] und über die zwei Jahre seit dessen Hinschied zwei Berichte, von welchen derjenige für 1883 von der Akademischen Gesellschaft, beide, für 1883 und 1884, von der Naturforschenden Gesellschaft publiciert worden sind.[31]

79 Für den gegenwärtigen Anlass wird es also wohl passend sein, hauptsächlich die Periode von 1847 bis 1883 ins Auge zu fassen. Doch ist dabei zu erinnern, dass auch diese Periode ihren Anfang nimmt von 1835 an, von dem Moment, wo nach der durch eidgenössisches Schiedsgericht vollzogenen Theilung des Staatsvermögens zwischen Baselstadt und Baselland an erstere die Frage herantrat, in wiefern sie es vermöge, nach so schwerer Schädigung von Neuem für den Weiterbau ihrer wissenschaftlichen Anstalten einzustehen.

Die erste Antwort bestand, wie bekannt, für das naturwissenschaftliche Museum in einer von dessen Kommission (Peter Merian, Präsident, Prof. Chr. Bernoulli, Prof. K.Fr. Meissner, Dr. Schönbein, Dr. L. Imhoff, Dr. J.J. Bernoulli, Dr. F. Ryhiner) an die Gemeinnützige Gesellschaft und weiter an das Publikum gerichteten Bitte um fernere Unterstützung, »da in den jetzigen Zeitverhältnissen die Hilfsmittel zu einem nur in einigem Maasse anderen Städten, wo wissenschaftlicher Sinn herrsche, ebenbürtigen Ausdehnung der naturwissenschaftlichen Sammlungen nur im Gemeinsinn der Mitbürger zu finden seien, und Baselstadt in der nunmehrigen isolierten Lage nur durch solche Gesinnung eine ehrenvolle Stellung zu behaupten und das zu ersetzen vermöge, was ihm an Kopfzahl abgehe.«

Der Erfolg war ein Beitrag von circa 5000 Fr. an Geschenken aus dem Publikum. Verbessert wurden diese Verhältnisse durch das Gesetz vom 6. April 1836 über Verwendung des Universitätsgutes, wonach von nun an dem Museum aus letzterem ein jährlicher Beitrag von Fr. 800 zugewiesen wurde. Die Kommission zum Museum wurde bei diesem Anlass von der Regenz neu bestellt aus den Herren P. Merian, Präsident, Proff. Meissner, Schönbein und J.J. Mieg, Dr. L. Imhoff und Dr. J.J. Bernoulli. Dazu kamen wiederholt ausserordentliche Beiträge von Seiten der Gemeinnützigen Gesellschaft, welche sich schon seit längerer Zeit mit einem regelmässigen Beitrag von Fr. 200 betheiligt hatte, sowie von Privaten; namentlich flossen solche Hilfsquellen ergiebig bei Anlass der Versammlung der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft in Basel im Jahre 1838.

Auch die Geschenke an Naturalien, über deren ältern Bestand und Quellen auf den schon genannten Bericht (Note 1) verwiesen werden kann,[32] nahmen wieder in erfreulicher Weise zu. An grösseren derartigen Vergabungen sind zu nennen die von den Professoren Peter und Rud. Merian zu Gunsten des Museums angekaufte Sammlung von Versteinerungen aus England von Professor Meissner; ferner eine ansehnliche Sammlung von Vögeln und 80Säugethieren von Herrn Dettwyler von Langenbruck, niedergelassen in Pennsylvania, eine ähnliche Sammlung von Dr.Fr. Ryhiner in Illinois, dann eine Sammlung von Land- und Süsswasser-Conchylien aus der Umgebung von Basel von Dr. J.J. Bernoulli, und in den vierziger Jahren eine Reihenfolge von höchst werthvollen Geschenken von Missionar Riis von der afrikanischen Goldküste und später von den Antillen; von Herrn Carl Respinger und Stadtrath Bischoff-Respinger Thiere aus Mexico und Havannah, ähnliche Sendungen aus Mexico von Herrn Bened. Wölfflin, schweizerischem Konsul daselbst, javanische Vögel von Dr.C. Streckeisen u.s.f. Für die Thierwelt der Goldküste besass Basel lange Zeit eine der bestversehenen Sammlungen. 1844 kaufte die Akademische Gesellschaft für das Museum von Prof. Klipstein in Giessen eine ansehnliche Sammlung von Gipsabgüssen fossiler Säugethiere aus Rheinhessen (darunter den colossalen Schädel des Dinotherium).

Durch diese günstigen Verhältnisse hob sich der Zustand der meisten Abtheilungen in ansehnlicher Art. Des regelmässigsten und reichsten Ausbaues erfreute sich stets durch die Fürsorge ihres besonderen Vorstehers, P. Merian, woran sich auch während langer Zeit Dr. Christ. Burckhardt betheiligte, die Abtheilung der Conchylien und Petrefakten, unter welchen namentlich die Echinodermen schon frühe eine hohe Stelle einnahmen. In gleich günstiger Lage befand sich die unter derselben Fürsorge stehende Mineraliensammlung, welcher von auswärts ansehnliche Geschenke, hauptsächlich von Hrn. C. Vischer-Passavant in Mexico, zuflossen. Auch die Insektensammlungen, sowie diejenige der Corallen standen in raschem Fortschritt und ebenfalls vorwiegend durch Geschenke, unter welchen die reiche Privatsammlung von Dr. L. Imhoff, die lange Zeit den Grundstock dieser Abtheilung bildete, und die wiederholten Geschenke von Hrn. Andr. Bischoff-Ehinger in erster Linie zu nennen sind. Die eigenen Hilfsmittel des Museums wurden dafür hauptsächlich auf Vervollständigung der früher unbedeutenderen Abtheilungen der Säugethiere und Vögel verwendet, deren Betrag hiedurch, wie durch die erwähnten Geschenke von auswärts, sich rasch hob. Am weitesten zurück blieben immer noch, obschon sie mindestens für Westafrika sehr Werthvolles enthielten, die Abtheilungen der Reptilien und Fische, sowie, mit Ausnahme der trocken aufzubewahrenden, diejenigen der niedern Thiere. Eine von Prof. Alex. Ecker in Triest angelegte Sammlung von Meeresthieren der Art wurde im Jahre 1847 von der Naturforschenden Gesellschaft angekauft.

Durch all das war allmählig das im Jahre 1822 bezogene Lokal im Falkensteiner Hof zu eng geworden. Im December 1841 entschloss sich daher eine zu diesem Zweck gebildete Kommission, bestehend aus Mitgliedern des Kunstvereins, der Naturforschenden Gesellschaft und der Bibliothekskommission, zum Aufruf an die Bürgerschaft, für die Erbauung des81 gegenwärtigen Museums, wozu der Grosse Rath durch Beschluss vom 21. März 1843 seine Betheiligung zusagte. An der Herstellung hat der Staat Fr. 184,000, die Stadt 16,000, der Universitätsfond 15,000, die Bürgerschaft nahezu 70,000 Fr. beigetragen. Schon im Spätjahr 1847 wurde das Gebäude bezogen und am 26. November 1849 eröfnet.[33] Das Jahr 1850 fügte dazu die Stiftung des Museumsvereins, der sich ausschliesslich die Sorge für die verschiedenen Sammlungen der neuen Anstalt zum Zweck setzte, und dessen kräftiger Beihilfe sich auch die naturhistorische Abtheilung besonders häufig zu erfreuen hatte.

Wenn wir uns für die fernere Entwicklung unserer Anstalt seit diesem Wendepunkt an eine Eintheilung halten, die sich von selbst aufdrängt, so wurden die regelmässigen Hilfsquellen, die also von 1849 an aus Fr. 800 aus dem Universitätsgut und Fr. 200 von der Gemeinnützigen Gesellschaft bestanden hatten, schon von 1850 an von dem Museumsverein um einen erst wechselnden, von 1857 an um einen auf Fr. 850 festgestellten Jahresbeitrag vermehrt, wozu aber sehr häufig ausserordentliche Beiträge kamen. Vom Jahr 1852 an wurde der Beitrag aus dem Universitätsgut auf Fr. 1200, derjenige der Gemeinnützigen Gesellschaft auf Fr. 300 gestellt. Von 1857 an kam zu dem ordentlichen Beitrag aus dem Universitätsgut noch ein ausserordentlicher aus dem Kredit für die akademischen Sammlungen, der im Durchschnitt dem ordentlichen an Höhe gleich stand, und vom gleichen Jahre an setzte der Museumsverein seinen jährlichen Zuschuss auf 850 Fr. Vom Jahre 1862 an flossen ferner zum ersten Mal ansehnliche Zuschüsse aus den durch Grossrathsbeschluss dem Museum zugewiesenen Zinsen von auswärtigen Anlagen der Universität, als »Spezialfonds für das naturhistorische Museum.«

Durch Universitätsgesetz vom 30. Januar 1866 wurde endlich das naturhistorische Museum abgetrennt von dem physikalischen Kabinet und der chemischen Anstalt und unter Leitung einer besondern Kommission von wenigstens fünf Mitgliedern gestellt, wozu die ordentlichen Professoren der Zoologie und Geologie gehören sollten. Gewählt wurden von der Regenz unter dem Präsidium von P. Merian die Professoren L. Rütimeyer und Albr. Müller, ferner Dr. Christ. Burckhardt, Dr. L. Imhoff, wovon letzterer der Kommission schon seit 1834, die beiden vorhergenannten seit 1849 angehört hatten. 1867 kam dazu Herr Andr. Bischoff-Ehinger. Nach dem nemlichen Gesetz wurde das Museum für Unterhalt und Vermehrung zunächst auf die Eingänge des etwa 40,000 Fr. betragenden naturwissenschaftlichen Fonds und auf einen regelmässigen Staatsbeitrag von Fr. 500 angewiesen, so dass seit diesem Jahr die regelmässigen Einnahmen bestehen aus circa 2000 Fr. aus dem erwähnten Spezialfond, 500 Fr. ordentlichen und seit einer Anzahl von Jahren 82500 Fr. ausserordentlichen Kredites (für die akademischen Sammlungen) von der Kirchen- und Schulgutsverwaltung, aus dem Beitrag von der Gemeinnützigen Gesellschaft von Fr. 300 bis 1877 und seither Fr. 500, aus dem regelmässigen Beitrag von Fr. 700 vom Museumsverein und, seit 1867, einem Jahresbeitrag von Fr. 115 von der Akademischen Gesellschaft. Seit dem Tode des Herrn Bischoff-Ehinger ist dazu für die entomologische Sammlung ein besonderes Legat gekommen, das derselben jährlich 80 Fr. abwirft.

In und ausserhalb Basel ist bekannt genug, dass dabei ausserordentliche Hilfsquellen nicht fehlten. Wie für andere Anstalten, so sind auch für das naturhistorische Museum, wo es sich um grössere Einrichtungen oder besonders kostspielige Ankäufe handelte, bald die Behörden, bald freiwillige Korporationen, in besonders kräftiger Weise vor allem der Museumsverein hilfreich eingestanden. Zudem verzeichnet das Schenkbuch häufig, und bei besonderen Anlässen oft sehr ansehnliche freiwillige Beiträge von Freunden und aus Trauerhäusern, den letzten und grössten im Jahre 1883, von den Hinterbliebenen des Mannes, der unserer Anstalt als Mitglied der Kommission seit 1821, als Präsident derselben seit 1830 angehörte und ihr bis zu seinem Tode in stets gleicher Fülle sein ungewöhnlich reiches Kapital an Wissen, an Einsicht und an Einfluss zugewendet hat.

Ueber den unter solchen Verhältnissen erreichten Inhalt der Sammlungen geben die zwei oben genannten Berichte für 1883 und 1884 einlässliche Auskunft. Wir entnehmen denselben für die hier in Rede stehende Periode nur folgende Zahlen:

  1834 1884
Säugethiere Arten-Zahl 75 462
Vögel   545 2,361
Reptilien   136 1,287
Fische   222 623
Conchylien   653 4,464
Gliederthiere   3,480 etwa 32,000
Corallen (lebende)   100 211

Es weisen also einzelne Abtheilungen in dem Zeitraum von fünfzig Jahren eine Verfünffachung bis Verzehnfachung der Spezies-Zahl auf. Dasselbe würde, wenn Zählung von Spezies sich hier durchführen liesse, für die Versteinerungen gelten, über deren Bestand der Bericht von 1884 eine allgemeine Uebersicht giebt.

Wenn dieser Anwachs für die Pfleger der einzelnen Sammlungen vor allem in der die Aufstellung immer bedenklicher erschwerenden Raumanfüllung an den Tag trat, so mag er für das Publikum in umgekehrter Weise durch scheinbare Raumvermehrung bemerkbar83 geworden sein. Im Jahr 1877 wurde zuerst ein neues Lokal in dem bisherigen amphitheatralischen Hörsaal eröffnet zu besonderer Aufnahme der Reptilien und Fische, deren ausserordentlich starke Zunahme bezeichnet ist durch den im Jahr 1875 erfolgten Eintritt von Hrn. Dr.Fr. Müller in die naturhistorische Kommission. Im Jahr 1879 kam dazu ein neues Lokal hinter der Aula für Aufnahme einer besondern Sammlung von fossilen Wirbelthieren. Veranlasst war dieselbe zunächst durch den reichen Zufluss von Gipsabgüssen von Ueberresten grösserer Säugethiere aus einer grossen Zahl von Museen Frankreichs und Italiens. Jetzt birgt sie auch die für die Schweiz einzig dastehende Sammlung fossiler Säugethiere aus den Bohnerzen von Egerkingen, die uns Hr. Pfarrer Cartier in Ober-Buchsiten im Jahr 1884 zum Geschenk gemacht hat, und eine sehr ansehnliche Originalsammlung ähnlicher Art aus Südfrankreich. 1882 wurde ein ferneres Lokal für die Aufstellung der Crustaceen, und 1883 eines für die Corallen eröffnet, beide letzteren ebenfalls besorgt von Herrn Dr.Fr. Müller.

Da es nicht das Ziel dieses Berichtes sein kann, auf die Veränderungen im Bestand der Sammlung im Detail einzugehen und ohnehin das Wesentliche dieser Veränderung vielmehr in der allmähligen Vervollständigung der wissenschaftlichen Bedeutsamkeit des Inhalts, als etwa in Bauschzahlen oder Arealzunahme besteht, so ist es doch billig, auch für die Periode seit 1849 die grössern Schenkungen, so weit dies nicht schon geschehen ist, namentlich aufzuführen. Unablässig folgen sich hier, wenn auch in den amtlichen Berichten selten namentlich erwähnt, die Geschenke von P. Merian, vor allem auf dem Gebiet der Versteinerungen. 1862 erfolgte durch Testament von Hrn. Fr. Heusler die Vereinigung von dessen aus 3-4000 Stücken bestehenden Mineraliensammlung mit dem Museum. Während nahezu eines Jahrzehntes folgten sich in den vierziger und fünfziger Jahren Zusendungen an Naturalien verschiedener Art von Dr.C. Dieterich, erst aus Aegypten, später aus Michigan. Aus derselben Zeit, etwa von 1850 an, datieren öftere Geschenke an Insekten von Hrn. Andr. Bischoff-Ehinger, welche nach dessen Tode im Jahre 1875 abschlossen mit der Vergabung seiner gesammten, etwa 18,000 Arten umfassenden Privatsammlung, nebst entomologischer Bibliothek und einem schon genannten Spezial-Legat für Pflege der Sammlung. Andere Insekten-Zuflüsse verdanken wir Herrn Rud. Geigy und Herrn Adolf Burckhardt-Bischoff. Das Jahr 1871 brachte von den Erben von Prof. Schönbein die ungefähr 3000 Arten enthaltende Conchyliensammlung von dessen Schwiegervater, Kanzleirath Benz in Stuttgart, das Jahr 1876 die Petrefaktensammlung des im Jahr zuvor verstorbenen Dr. Christoph Burckhardt. Schon zwei Jahre vorher hatte Herr Dr. Victor Gilliéron eine ansehnliche Sammlung ähnlicher Art aus dem Kanton Freiburg, dem Jura und der Umgebung von Basel dem Museum zum Geschenk gemacht. Der Vogelsammlung84 fielen grössere Schenkungen zu aus Ostindien im Jahr 1855 von Herrn Rud. Geigy, aus Australien von Hrn. Achilles Bischoff, und besonders reichlich (274 Arten) aus Brasilien von Herrn Carl Euler, und von eben daher 1873 von Konsul Heinr. David daselbst. 1870 fiel durch Testament die ansehnliche Privatsammlung einheimischer Vögel (ca. 90 Arten in 600 Exemplaren) von Prof. J.J. Mieg dem Museum zu. — Die in einigen Zahlen schon angedeutete gewaltige Zunahme der Reptilien beruht hauptsächlich auf den von 1864-1878 fast jährlich wiederholten Geschenken von Dr. Gust. Bernoulli in Guatemala und seit 1875 auf den an Auswahl nothwendiger Weise immer judiziöser gewordenen von Hrn. Dr.Fr. Müller. Aus dem Ausland sind dazu in den letzten Jahren wiederholt Zusendungen von Hrn. Dr.C. Passavant und Dr.E. Mähly aus Westafrika und von den Herren Dr. Paul und Fr. Sarasin aus Ceylon gekommen. Das letzte und eines der reichsten von derartigen Geschenken seit fünfzig Jahren, dasjenige von Hrn. Pfarrer Cartier, ist schon genannt worden.

Von dieser Aufzählung wäre es endlich unrecht die einzelnen hervorragenden Erwerbungen auszuschliessen, welche ihrer Seltenheit oder Bedeutung halber ein ausserordentliches Zusammenwirken von Gesellschaften und Privaten erforderten. Dahin gehört der Ankauf eines fossilen Krokodiles (Mystriosaurus) aus dem schwäbischen Lias im Jahr 1865, im Jahr 1871 die Erwerbung eines damals noch ungewöhnliche Opfer erfordernden Gorilla-Skelettes, die im Jahr 1876 als Nachgabe zu der schweizerischen Naturforscherversammlung in Basel erfolgte Schenkung der prachtvollen Ichthyosaurus-Tafel in dem palæontologischen Saal hinter der Aula, im Jahr 1877 die Erwerbung des schönen fossilen Moa-Skelettes (Palapteryx) und aus neuester Zeit die mehr als zur Hälfte durch Geschenk zu Stande gekommene prächtige Pentacrinitengruppe, welche seit diesem Jahr den Mineraliensaal schmückt.

Bezüglich des Personals der die Sammlungen besorgenden Kommission ist zu dem bereits Gesagten nur nachzutragen, dass dieselbe im Jahr 1868 durch den Tod Herrn Dr.L. Imhoff, im Jahr 1875 die Herren Dr.Chr. Burckhardt und A. Bischoff-Ehinger verlor, welche alle drei der Sammlung durch seltene Hingabe, die bis über den Tod hinaus dauerte, ausserordentliche Dienste geleistet hatten. Zum Ersatz traten durch Wahl der Universitäts-Regenz ein 1875 Hr. Dr.Fr. Müller, 1879 Hr. Fr. Riggenbach-Stehlin. Am 8. Februar 1883, zehn Tage nachdem er mit zum ersten Mal veränderter Handschrift seinen achtundvierzigsten Jahresbericht über das Museum niedergeschrieben hatte, schied Peter Merian. Von der Regenz wurde zum Vorsteher der Kommission der Unterzeichnete und als neues Mitglied Hr. Dr.V. Gilliéron gewählt. Schon von 1877 an war als freiwilliger Mitarbeiter an der Abtheilung der Schmetterlinge Hr. Hans Sulger beigetreten. Die85 besondere Aufsicht über die Bischoff-Ehinger'sche Sammlung war nach dessen Tode Herrn Heinrich Knecht übertragen worden. Eines Präparators haben wir uns seit 1875 enthalten und die sämmtliche Besorgung, abgesehen vom Ausstopfen, das auswärts geschieht, ohne strenge Scheidung der Gebiete, auf unsere Mitglieder vertheilt, an Prof. Albr. Müller für Mineralogie und einen Theil der Petrefaktensammlung, Hrn. Hans Sulger und H. Knecht für Insekten, Herrn Dr. Fr. Müller für die übrigen wirbellosen Thiere und für Fische und Reptilien, an den Unterzeichneten für Vögel und Säugethiere und den übrigen Theil der Petrefaktensammlung.

L. Rütimeyer.


6. Physikalische Anstalt.

Im Jahre 1835 bildete das physikalische Kabinet einen Theil des im Jahre 1821 gegründeten naturwissenschaftlichen Museums, und es war ihm ein Raum im Falkensteiner Hof zu ebener Erde links eingeräumt. Vorsteher desselben war Chr. Fr. Schönbein, der an der Universität zugleich die Chemie und Physik vertrat und die letztere Wissenschaft auch in der obersten Klasse des Pädagogiums (obern Gymnasiums) lehrte. Die Apparate des Kabinets dienten zu den die Vorträge begleitenden Demonstrationen, so wie auch zu den Forschungen des Professors, die, soweit sie die Physik betrafen, hauptsächlich dem Gebiete des Voltaismus angehörten. Im Jahre 1849 siedelte die physikalische Anstalt mit den andern wissenschaftlichen Sammlungen in das neuerbaute Museum an der Augustinergasse über; sie erhielt daselbst zu ebener Erde links einen schönen grossen Saal, der sich aber der feuchten Nordlage wegen nicht besonders zur Aufbewahrung der Instrumente eignete; der daran stossende speziell für die physikalischen Vorlesungen bestimmte Hörsaal wurde seiner schlechten akustischen Eigenschaften wegen nur selten entsprechend seiner Bestimmung gebraucht und diente später mehr als Laboratorium. Durch das Gesetz vom 30. März 1852 wurde der Lehrstuhl der Physik von dem der Chemie abgetrennt und Herrn Christoph Stähelin sel. übertragen; Gesundheitsrücksichten nöthigten diesen, schon nach Ablauf eines Jahres zurückzutreten, und es wurde als Professor der Physik an der Universität Herr Dr. Gustav Wiedemann, bis dahin Privatdocent in Berlin, berufen. Dieser wusste nicht nur durch seinen frischen und anregenden Vortrag die Studierenden und ein weiteres wissenschaftliches Publikum für die Physik zu interessieren, sondern er hat auch in den äusserst mangelhaften Laboratoriumsräumen bedeutende wissenschaftliche Arbeiten, besonders aus der Lehre des Galvanismus und Magnetismus zu Tage gefördert. Im Jahre 1863 verliess er nach zehnjähriger reicher Thätigkeit Basel und wandte sich einem weiteren Wirkungskreise in Deutsch86land zu; der Lehrstuhl der Physik in Basel wurde nunmehr dem Unterzeichneten anvertraut. Die bedeutenden Fortschritte auf dem Gebiete der experimentellen Wissenschaften und die damit stets wachsenden Anforderungen bezüglich passender Einrichtungen für Forschung und Demonstration liessen den Mangel der Räumlichkeiten im Museum stets mehr empfinden und dem Wunsche, der Physik und Chemie eine neue Stätte zu bereiten, konnte entsprochen werden, als die Akademische Gesellschaft sich mit der Kommission, welche den beim Universitätsjubiläum 1860 gestifteten Sternwartefond verwaltete, zu gemeinsamem Vorgehen verständigte und mit noch weiterer Unterstützung von Seite des Staates, des Universitätsvermögens, der Stadtgemeinde, des Museumsvereines, der Gemeinnützigen Gesellschaft und mancher Freunde der Universität auf dem hohen Wall in der Nähe des Petersplatzes eine neue Anstalt für Physik, Chemie und Astronomie gründete, in Erinnerung an die berühmten Basler Mathematiker Bernoullianum nannte und im Jahre 1874 der Universität als Geschenk übergab; nahezu 90% der für Bau und Ausrüstung nöthigen Summe von ungefähr Fr. 410,000 sind auf Privatweg durch freiwilligen Opfersinn beigesteuert worden. Die physikalische Anstalt nimmt nun die westliche Hälfte dieses Gebäudes ein. Sie hat zu ihrer Verfügung einen hellen trockenen Saal für die Instrumentensammlung, einen zweckmässigen Hörsaal für die Universitätsvorlesungen, ein praktisch eingerichtetes Laboratorium, in dem zeitweise vorgerücktere Praktikanten wissenschaftliche Forschungen machen und regelmässig die Uebungen der Studierenden der Medicin und der Naturwissenschaften abgehalten werden; ferner ein Zimmer und ein Laboratorium für den Professor der Physik, der zugleich Vorsteher der Anstalt ist, die nöthigen Lokalitäten für Aufstellung der galvanischen Batterie, photometrische Messungen und für Versuche, die grosse Höhe verlangen, einen Maschinenraum und eine mechanische Werkstätte, in welcher der Gehilfe die für Forschung und Demonstration nöthigen Konstruktionen und Reparaturen ausführen kann. Im ersten und zweiten Stock sind die Räumlichkeiten und Instrumente für die Meteorologie und die Astronomie; sie stehen mit der Physik unter der gleichen Direktion und werden seit einigen Jahren von Herrn Dr. Albert Riggenbach besorgt, der freiwillig die Assistentenstelle für die beiden genannten Wissenschaften versieht. Ein grosser ungefähr 450 Personen fassender Hörsaal in der Mitte des Gebäudes eignet sich auch besonders zu physikalischen Demonstrationen und wird jeden Winter regelmässig bei öffentlichen populären Vorträgen zur Verbreitung physikalischer Kenntnisse in weiteren Kreisen benützt. In den verflossenen elf Jahren, während welcher die Physik im Bernoullianum haust, wurde manches zur Vervollkommnung gethan. Der Vorsteher war stets bestrebt, die Sammlung der Instrumente und die Einrichtungen für Demonstration und Forschung zu vervollständigen und, so weit es die sehr bescheidenen Mittel gestatteten, dem steten Fortschritt der Wissenschaft entsprechend den87 Bedürfnissen anzupassen; in dieser Hinsicht möchten wir besonders erwähnen die Aufstellung der astronomischen Instrumente im Jahre 1878, worauf die Akademische Gesellschaft etwas über Fr. 32,000 aus dem von ihr übernommenen Sternwartefond verwandte, und die Installation eines Gasmotors und einer Dynamomaschine mit den nöthigen Einrichtungen für Projektion mit elektrischem Licht im Jahre 1881, wozu der Ertrag besonderer Vorträge und freiwillige Gaben von Freunden der Wissenschaft die Mittel mit ungefähr Fr. 11,000 liefern mussten.

Die Kosten für Laboratorium und Sammlung werden theils aus dem Staatskredit, theils aus Beiträgen der Akademischen Gesellschaft und des Museumsvereins, theils aus Geschenken verschiedener Freunde der Anstalt bestritten; in den verflossenen elf Jahren kamen ausser der auf Anschaffung der astronomischen Instrumente schon erwähnten Summe folgende Einnahmeposten der physikalischen Anstalt zu:

vom Staate direkt Fr. 13,800.—
von freiwilligen Gesellschaften » 10,572.—
von Freunden » 19,826.—

also durchschnittlich im Jahr Fr. 4000.—, wovon der Staat 31%, die freiwilligen Gesellschaften 24% und die Freunde 45% gaben; es wurden somit von den Ausgaben für die physikalische Anstalt mehr als zwei Drittel durch freiwillige Privatbeiträge gedeckt. Ausserdem sind, wie das Schenkbuch aufweist, noch manche verschiedene theils sehr werthvolle Apparate, wobei wir ganz besonders die von Herrn Handmann-Howald sel. uns übergebenen elektrischen Instrumente erwähnen, so wie auch Präparate, Bücher, Photographieen und Zeichnungen von manchen Gönnern unserer Anstalt geschenkt worden.

Nähere Auskunft über die Geschichte und Einrichtung der physikalischen Anstalt geben folgende Druckschriften:

Jahresberichte über die physikalische Anstalt werden seit 1879 als Beilage zum Jahresbericht der Akademischen Gesellschaft gedruckt.

Ed. Hagenbach-Bischoff.


88 7. Chemische Anstalt.

In den siebzehn ersten Jahren der Periode 1835-1885 ist die im vorigen Abschnitt skizzierte Geschichte der physikalischen Anstalt zugleich diejenige der Chemischen. Auch nach der im Jahr 1852 erfolgten Trennung der Lehrstühle für Physik und Chemie blieben beide Institute, sowohl im Falkensteiner Hof als im Museum und später im Bernoullianum neben einander, und theilten ein so ähnliches Schicksal, dass wir — um bereits Gesagtes nicht zu wiederholen — uns kurz fassen können.

Der Glanzpunkt in der Geschichte der Anstalt fällt in die Zeit des Falkensteiner Hofes, wo, mit geringen Mitteln ausgeführt, die Epoche machenden Arbeiten von Schönbein über das Ozon und die Schiessbaumwolle die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Welt auf Basel lenkten. Heute, nachdem die Zahl ähnlicher Fälle von Allotropie und salpetersauren organischen Verbindungen sich ausserordentlich vermehrt hat, ist man kaum noch im Stande, die Summe von Scharfsinn zu würdigen, welche solche Entdeckungen erforderten, und das Aufsehen zu begreifen, welches sie damals hervorriefen. Dass schon vor Schönbein ein explodierbares Nitroamylum bekannt war, und dass nicht Er, sondern Genfer Forscher die wahre Natur des Ozons erkannten, vermindert durchaus nicht sein hohes Verdienst.

Durch seine geniale Persönlichkeit wirkte Schönbein auch als Lehrer äusserst anregend; aber die Spezialität seines Forschungsgebietes, die Originalität seiner Untersuchungsmethoden, sein Bedürfniss als Pionier der Wissenschaft, frei und unabhängig seine eigenen ungebahnten Wege zu gehen, alles dies und wohl auch der Mangel au Platz brachten es mit sich, dass er nur wenige Bevorzugte in sein Laboratorium aufnahm und den praktischen Unterricht, namentlich in der Analyse und in der organischen Chemie, nie streng schulmässig betrieb. Es fehlte in Basel ein eigentliches Praktikantenlaboratorium im modernen Sinne. Und doch wurde der Mangel eines solchen immer fühlbarer.

Die Erweiterung der medicinischen Fakultät, die Einführung des schweizerischen Konkordates für ärztliche Prüfungen, der enorme Aufschwung der organischen Chemie und der für Basel wichtigen Fabrikation künstlicher Farbstoffe, erforderten eine Berücksichtigung im chemischen Unterricht der philosophischen Fakultät. Dies war die nächste Aufgabe des nach dem Tode Schönbeins (1868) als dessen Nachfolger (1869) berufenen Unterzeichneten; welcher Aufgabe, Dank der wohlwollenden Unterstützung von Behörden und Privaten, zum Theil schon im alten Lokal im Museum, besser im neuen Bernoullianum (1874) entsprochen werden konnte.

Im neuen Gebäude erhielt die chemische Anstalt die östliche Hälfte mit Hörsaal, Vorbereitungszimmer, Sammlung, Arbeitszimmer und Privatlaboratorium des Vorstehers,89 analytisches und technisches Laboratorium für circa 25 Praktikanten, Wagen- und Bibliothekenzimmer, Werkstätte, Vorrathsräume, Keller und Hof. Während der daselbst verbrachten 23 Semester haben 414 Praktikanten (durchschnittlich 18 Praktikanten ohne Lehrer und Assistenten) in 10-45 wöchentlichen Stunden regelmässig gearbeitet. Bei der im Sommer 1885 erreichten Zahl von 41 Praktikanten waren allerdings die Nachtheile einer Ueberfüllung stark zu spüren. Der Vorsteher wurde für die Vorlesungen und das Praktikum, ausser von einem Diener, von je einem oder zwei, im ganzen acht verschiedenen Assistenten unterstützt, von denen drei habilitiert waren und in der Anstalt Spezialvorlesungen hielten.

Von wissenschaftlichen Arbeiten, die aus dem Institut hervorgegangen sind, können summarisch erwähnt werden solche über Chrysin und Tectochrysin, Resorcin, Nitrokresole, Cantharidin und Orthoxylol, Protamin, Anthrachinon, chemisch-physikalische Versuche (Piccard und Schüler); ferner zahlreiche Ergänzungen in den höheren Fettreihen, Dank einer verbesserten Methode der Destillation im luftleeren Raum (Krafft und Schüler); Untersuchungen in der unteren Fettreihe (Kahlbaum); neuerdings die Entdeckung von mehrfachen Chinoylen und Hexaoxybenzol, aus Chinon sowohl, als bei der merkwürdigen Synthese aus Kohlenoxydkalium (Nietzki und Schüler); und in anderen Gebieten von Hagenbuch, Salomon, Fèvre, Beck und Passavant, Andeer u.s.w. Zahlreiche Arbeiten in der angewandten Chemie wurden endlich vom Unterzeichneten während einer provisorischen Amtsdauer als Kantonschemiker ausgeführt, wodurch die chemische Anstalt, soweit als möglich ohne Beeinträchtigung ihres akademischen Charakters, in beständiger Fühlung mit der Basler Bürgerschaft und der Basler Industrie geblieben ist.

Die finanzielle Lage der Anstalt ist zwar im Vergleich mit ähnlichen Instituten scheinbar sehr bescheiden, indem wir gesetzlich vom Staate, ausser Assistenz, Bedienung, Heizung, Beleuchtung und baulicher Unterhaltung, bloss 3000 Fr. erhalten; aber allen wirklichen Bedürfnissen ist bisher auf die eine oder die andere Weise stets entsprochen worden. Von der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft, vom Museumsverein, von zahlreichen Freunden der Universität, von chemischen Fabrikanten, von Sanitätsbehörden für hygienische Untersuchungen u.s.w. hat die chemische Anstalt in den elf Jahren an Geld- und Naturalbeiträgen über 20,000 Fr. empfangen, also circa ⅖ der gesammten Laboratoriumseinnahmen. Wir haben die auf lange Erfahrung gegründete Ueberzeugung, dass, so lange die Anstalt ihrem wissenschaftlichen und praktischen Zweck entspricht, sie nicht Noth leiden wird.

Jules Piccard.


90 8. Botanische Anstalt.

Die Geschichte der botanischen Anstalt reicht zurück bis zum Jahre 1588, als beim unteren Collegium ein kleiner botanischer Garten angelegt wurde.

Etwas über hundert Jahre später, 1692, gründete man beim Spital auf einem grösseren, etwa zwei Juchart umfassenden Areal einen neuen Garten, welcher der Pflege wissenschaftlich und medicinisch wichtiger Pflanzen gewidmet war. Um die Erweiterung und den Ausbau dieser Anstalt machte sich besonders Werner de Lachenal verdient. Im Bunde mit den Behörden und durch Aufwendung beträchtlicher eigener Mittel gelang es ihm, um 1777 eine ordentliche Professor-Wohnung zu erstellen, und die Sammlungen der Anstalt, besonders die Bibliothek, nach und nach zu erweitern.

Als jedoch im vierten Decennium unsres Jahrhunderts das neue Spital erbaut wurde, ergab sich die Notwendigkeit, auch das Areal des botanischen Gartens mit der neuen Anstalt zu vereinigen. In Folge dessen kam zwischen der Erziehungsbehörde und dem Stadtrathe ein Vertrag zu Stande, in welchem die Verlegung des botanischen Gartens beschlossen wurde. Dieser Vertrag erhielt am 7. August 1838 die Genehmigung des Grossen Rathes und wurde in den Jahren 1838-1842 zur Ausführung gebracht.

Die neue botanische Anstalt wurde vor das Aeschenthor verlegt (jetzt St. Jacobstrasse 6). Um das Areal zu beschaffen, kaufte löbl. Spitalpflegamt das Schneider'sche Gut an, das an Flächeninhalt ungefähr 3 Juchart und 218 Ruthen betrug. Durch weiteren Ankauf Seitens löbl. Akademischer Gesellschaft wurde dieser Raum soweit vermehrt, dass das ganze Grundstück fast 4 Juchart umfasste. Auf diesem Gebiet fand unter Professor Meissner die Neugründung der Anstalt statt. Die äussere Gestalt, welche dieselbe dabei erhielt, war diejenige, welche sie bis heute behalten hat; der ganze Entwicklungsprozess aber fällt nach Obigem in denjenigen engeren Zeitraum, welchen diese Geschichte behandelt.

Wie die ältere, so zerfiel auch die neue Anstalt in zwei Theile, das Institut im engeren Sinne nebst der Professor-Wohnung und den Garten mit den Gewächshäusern.

Was zunächst den Garten anbelangt, so wurde als Eintheilungsprincip das de Candolle'sche System zu Grunde gelegt und die annuellen Gewächse, Stauden und Sträucher nach dem früher gebräuchlichen Verfahren auf parallele Beete gepflanzt. Daneben wurde ein besonderes Quartier für offizinelle Gewächse bestimmt. — Durch die vereinte Thätigkeit der hohen Regierung, des löbl. Stadtrathes, der löbl. Gemeinnützigen Gesellschaft, sowie einer zu dem Zweck veranstalteten Subskription gelang es, ein geräumiges, aus drei Abtheilungen, Kalt-, Temperirt- und Warmhaus bestehendes Gewächshaus zu erstellen, dem sich in der Folge ein Vermehrungs- und ein kleineres Haus zur Aufbewahrung von Kalthauspflanzen anschloss.

91 Als sich in der Folge das aus Holz erstellte grosse Gewächshaus als unzulänglich erwies, wurde es im Jahre 1862 durch ein neues, geräumigeres und aus Eisen konstruiertes ersetzt, zu dessen Bau die hohe Regierung Fr. 25,000 und der Reservefond der Universität Fr. 10,000 beitrug. Im Jahre 1865 wurde auf dem Areal des botanischen Gartens ein Polizeiposten und in Verbindung damit eine Gärtnerwohnung erbaut und endlich im Jahre 1881 an Stelle des alten, baufällig gewordenen Vermehrungshauses ein neues, aus Eisen gefertigtes errichtet, das sich in jeder Richtung als zweckmässig erwiesen hat.

Damit gelangen wir zur Besprechung des Instituts. Ursprünglich war dasselbe, vom Unterrichtszwecke abgesehen, wesentlich systematischen Aufgaben gewidmet; die verfügbaren Räume dienten lediglich zur Aufstellung der Herbarien und der Bibliothek. Im Laufe der Zeit machte sich jedoch mehr und mehr das Bedürfniss geltend, auch der anatomisch-physiologischen Richtung in der Wissenschaft Rechnung zu tragen. Nachdem schon Professor Schwendener in diesem Sinne die ersten Schritte gethan hatte, wurden seinem Nachfolger Professor Pfeffer die Mittel zur Einrichtung eines eigentlichen kleinen Laboratoriums bewilligt und zur Unterhaltung und weiteren Ausbildung desselben von löbl. Akademischer Gesellschaft ein jährlicher Beitrag von Fr. 500 ausgesetzt. Mit Hilfe dieser Mittel wurden im Laufe der letzten Jahre nach und nach die ersten und notwendigsten Apparate herbeigeschafft, welche zur Ausführung der einfacheren physiologischen Versuche erforderlich sind. Um endlich dem Bedürfniss nach einigen grösseren Instrumenten und Apparaten, vor allem nach einem den heutigen Anforderungen entsprechenden, vollständigen Mikroskope, zu genügen, wurde im verflossenen Jahre von hoher Regierung und löbl. Akademischer Gesellschaft ein Extrakredit von Fr. 2,500 bewilligt.

Wir dürfen diese Zeilen mit dem Bemerken schliessen, dass die botanische Anstalt in lebendiger Entwicklung begriffen ist. Möge sie trotz ihres Alters immer jung bleiben, wie der Gegenstand ihres Studiums, die immer sich neu verjüngende Pflanzenwelt.

H. Vöchting.


9. Normal-anatomische Anstalt.

Im Sommersemester 1885 wurde diese Anstalt aus dem Collegienhaus am Rheinsprung in das neuerbaute Vesalianum auf dem Werkhof-Areal verlegt und theilt sich mit der physiologischen Anstalt in die Räume des Erdgeschosses und des Souterrains.

Ueber die Vergangenheit der Anstalt berichtete jüngst in vortrefflicher Weise Herr Prof. Wilhelm His, der Direktor des anatomischen Institutes in Leipzig. In der Ge92denkschrift zur Eröffnung des Vesalianum (Leipzig 1885) ist »die Geschichte des anatomischen Unterrichtes in Basel« von ihm niedergelegt und gerade jene Periode ausführlich behandelt worden, welche die letzten sechzig Jahre umfasst. His vermochte am besten diesen Theil der Vergangenheit darzustellen, weil er vom Jahre 1857-72 als Lehrer an der Universität gewirkt und als geborener Basler während seiner Gymnasial- und Universitätsstudien die ganze Reihe derjenigen Lehrer persönlich gekannt hat, welche von C.G. Jung angefangen die vereinigte anatomisch-physiologische Anstalt geleitet haben. Seit der Berufung des Prof. W. His als Professor der Anatomie nach Leipzig ist die Anatomische Anstalt, wie an anderen Universitäten, unter einen selbstständigen Vorsteher gestellt. Die beträchtliche Steigerung des Besuches der Universitäten in den letzten zehn Jahren hat sich auch auf die Universität Basel und ganz besonders auf die medicinische Fakultät erstreckt. Bei dem Fach der Anatomie macht sich ebenso, wie bei dem Besuch der klinischen Fächer, jede vermehrte Frequenz doppelt fühlbar. Die Präparierübungen werden nämlich von jedem Mediciner durch zwei Wintersemester hindurch besucht. So kommt es, dass bei hundert Medicinern, welche sich auf vier Jahrgänge vertheilen, die Zahl der Präparanten bis auf fünfzig steigen kann. Bei solcher Frequenz waren die Räumlichkeiten in dem Collegienhaus am Rheinsprung, welche kaum für zwanzig Präparanten dürftigen Platz boten, durchaus ungenügend geworden, und die hohen Behörden gingen in Verbindung mit der Akademischen Gesellschaft daran, für Anatomie und Physiologie ein neues Gebäude zu errichten. (Genaueres über die Entstehungsgeschichte siehe in dem Bericht über die physiologische Anstalt).

In dem Neubau des Vesalianums ist die Anatomie in dem Erdgeschoss untergebracht. Bei der Berechnung des für ein anatomisches Institut in Basel nothwendigen Raumes wurde eine Frequenz der Anstalt von 60 Präparanten vorausgesetzt. (Im Winter 1884/85 hatten 56 Mediciner an den Präparierübungen Theil genommen.) So enthält denn der Präpariersaal am Westende des Gebäudes mit einer Fläche von 154 Quadratmeter für jeden Arbeiter 2½ Quadratmeter. Dazu kommt noch in unmittelbarer Nähe des Seciersaales eine Garderobe.

Der Hörsaal befindet sich in dem Centrum des Gebäudes, liegt nach Norden; die Sitzbänke sind nicht amphitheatralisch, sondern senkrecht zu drei grossen Fenstern gestellt, welche den Raum mit einem einheitlichen Licht erfüllen. An ihn schliesst sich als nothwendige Ergänzung ein Saal für anatomische und mikroskopische Demonstrationen, welche in dem Hörsaal aus besonderen Gründen nicht stattfinden können, unmittelbar an. Der Demonstrationssaal enthält eine Handsammlung für die Studierenden der Medicin, welche in der Anstalt arbeiten. Sie steht ebenso wie der Saal und ein daselbst befindliches Mikroskop zu freier Verfügung. Auch der Präpariersaal enthält eine grosse Anzahl von Präparaten, welche der freien Benutzung bei den Präparierübungen zugänglich sind.

93 Eine andere Abtheilung des Erdgeschosses, welche ebenso wie der Hör- und der Demonstrationssaal nach Norden liegt, umfasst die Sammlungsräume mit einer Bodenfläche von 111 Quadratmetern.

Die Arbeitszimmer liegen der Südfront entlang, soweit dieselbe nicht von dem Präpariersaal, der Garderobe, einer kleinen Treppe und dem hellen, geräumigen Stiegenhaus eingenommen wird. Das Souterrain ist zur Hälfte der anatomischen Anstalt zugetheilt, ebenso wie ein Theil des Speichers.

Die anatomische Sammlung ist in drei Abtheilungen gegliedert.

Die erste Abtheilung umfasst die systematische Anatomie, und zwar mit der bekannten Gliederung in Präparate für die Knochen- und Bänderlehre, die Eingeweidelehre und die Sinnesorgane, die Gefässlehre, die Nervenlehre.

Die zweite Abtheilung umfasst die Rassenanatomie; sie ist in dem breiten Korridor des neuen Gebäudes in den besonders für Rassenschädel konstruierten Schränken aufgestellt. Was in dieser Abtheilung von den Herren His und Rütimeyer gesammelt wurde, ist durch die Veröffentlichung eines Werkes, betitelt »Crania helvetica«, in 4º, Basel 1864, auf die Höhe eines wissenschaftlichen Vergleichungsmateriales gehoben worden. Keine Universität der Schweiz besitzt eine so ausgedehnte Sammlung schweizerischer Schädel. Die Schädel der historischen Bevölkerung sind zahlreich vertreten, aber auch die prähistorische Bevölkerung. Aus der burgundischen und helvetischen Periode und aus der Periode der Pfahlbauten besitzen wir manches werthvolle Objekt.

Die dritte Abtheilung umfasst die embryologische Sammlung, und besteht aus einer grossen Zahl vortrefflicher Wachspräparate, welche wir, abgesehen von den Weingeistpräparaten, zum überwiegenden Theile schenkungsweise von Herrn Prof. His erhalten haben. Sie entstammen seinen wichtigen Arbeiten über die Entwicklungsgeschichte des Menschen, des Hühnchens und des Lachses.

Eine vierte Abtheilung umfasst die mikroskopischen Präparate. Diese Sammlung ist in einem der nach Süden gelegenen Zimmer aufgestellt.

Als höchst interessante Reliquien für die Geschichte des anatomischen Unterrichts sind zu verzeichnen:

Ueber das letztere siehe die oben citierte Abhandlung von W. His, S. 3.

Diese beiden Skelette sind wohl die ältesten Knochenpräparate, welche in irgend einer anatomischen Sammlung existieren.

Die anatomische Sammlung ist für 16,000 Franken versichert.

94 An der Anstalt wirken zur Zeit, abgesehen von dem Vorsteher, noch ein Prosektor, Herr Dr.med. Gottschau aus Berlin, und ein Assistent, stud. med. VonderMühll aus Basel. Der Abwart der Anstalt hat im Erdgeschoss eine Werkstätte und im Souterrain eine mit Berücksichtigung aller sanitären Maassregeln erstellte Wohnung.

Die Länge des stattlichen Gebäudes beträgt 55.43 Meter — die Breite in dem Mittelbau 24.20 Meter. Die Westfront trägt in vergoldeten Lettern den Namen »Vesalianum.«

J. Kollmann.


10. Vergleichend-anatomische Anstalt.

Da erst vor kurzem, bei Ablauf von fünfundzwanzig Jahren seit Uebertragung der Leitung der vergleichend-anatomischen Sammlung an den Unterzeichneten, der Jahresbericht von 1880 einen Ueberblick über die allmählige Entwicklung derselben gegeben hat,[34] so kann sich der gegenwärtige Bericht hinsichtlich jener Periode kurz fassen.

Ein Keim von Lehrmitteln für vergleichende Anatomie und Zoologie wurde zu Anfang der zwanziger Jahre, und zwar innerhalb des Rahmens der Sammlung für menschliche Anatomie zuerst angelegt auf Anregung von Professor C.G. Jung.[35] Die Hauptbestandteile derselben bildete ein von Fr. Nusser, dem Prosektor von Professor Jung, hergestellter Vorrath von Thierskeletten, hauptsächlich Säugethiere und Vögel. Allmählig kamen dazu allerlei Geschenke, namentlich osteologischer Natur, von dem Professor für Botanik und Zoologie, K.Fr. Meissner; ferner die vortreffliche Privatsammlung von Gehörpräparaten des 1843 verstorbenen Dr.med. Ed. Hagenbach als Geschenk von dessen Erben. Später eine von Herrn Prof. Miescher-His angelegte und von ihm geschenkte, für die damalige Zeit schon ansehnliche Sammlung wirbelloser Meerthiere, hauptsächlich aus Neapel, und bald darauf, durch Ankauf, eine grössere, auch die Fische umfassende, die von dem Unterzeichneten in den Jahren 1851 und 1853 in Nizza und Palermo angelegt worden war, so wie allmählig eine Anzahl von vergleichend-anatomischen Präparaten, welche von den verschiedenen Inhabern des anatomisch-physiologischen Lehrstuhls, namentlich von Professor Alex. Ecker und C. Bruch herrührten.

Bis zum Jahr 1855, wo zuerst (im October) ein besonderer Lehrstuhl für vergleichende Anatomie und Zoologie errichtet und dem Unterzeichneten anvertraut wurde, war dieser Vorrath an Lehrmitteln bereits auf circa 1000 Nummern des Präparatenkataloges angestiegen. 95Untergebracht waren dieselben in dem kleineren der zwei im ersten Stock des unteren Collegiums der menschlichen Anatomie angewiesenen Säle; doch wurde bald nöthig, mit den grossen Skeletten in den Mittelraum auch des grösseren Saales überzugreifen. Auch für Anschaffungen und Präparation wurde die Sammlung anfänglich auf Aushilfe von Seiten der anatomisch-physiologischen Muttersammlung angewiesen, was bei den beschränkten eigenen Verhältnissen der letztern zu allerlei Misslichkeiten hätte führen können, wenn nicht bald, schon von 1857 an, die Berufung von Professor W. His an den Lehrstuhl für menschliche Anatomie und Physiologie ein volles Einverständniss gesichert hätte. Immerhin betrug die Einnahme der Sammlung für vergleichende Anatomie im Jahr 1856 nur Fr. 155 und stieg auch in den folgenden Jahren nur langsam, sei es — und vor allem auf Verwendung von Professor Jung, — durch gelegentliche freiwillige Zuschüsse von Seite der medicinischen Fakultät, sei es durch ähnliche freiwillige Unterstützung von manchen Freunden der rasch anwachsenden Sammlung, unter welchen an Verstorbenen namentlich Prof. K. Fr. Meissner und C. Streckeisen dankbare Erinnerung verdienen.

Ueber die allmählige Weitergestaltung giebt etwas einlässlichere Auskunft der Regenzbericht für 1865. Die Sammlung gliederte sich nach und nach in drei verschiedenartige Abtheilungen: eine für vergleichende Anatomie, eine für Zoologie, soweit solche noch nicht im naturhistorischen Museum Pflege finden konnte, nämlich für wirbellose Thiere und für Fische und Reptilien in Weingeist, und eine dritte ausschliesslich aus Geschenken entstandene für Palæontologie, vorwiegend bestehend aus Thierresten von prähistorischen Fundstellen, wie Pfahlbauten, Knochenhöhlen u.s.w. bis in die jüngere Tertiärzeit, letztere hauptsächlich vertreten durch Gipsabgüsse nach den Originalsammlungen des Auslandes, namentlich Frankreichs und einer grossen Anzahl von Museen Italiens.

Eine wesentliche Förderung wurde der Sammlung zu Theil durch das Universitätsgesetz vom Januar 1866, das ihr in Bezug auf Einnahme und Haushalt Selbstständigkeit und einen Jahreskredit von Fr. 1000 nebst Fr. 300 für Bedienung gewährte, wobei indess die freiwilligen Beiträge nicht ausblieben und namentlich auch die medicinische Fakultät Jahre lang fortfuhr, ihre Examengebühren vorwiegend dieser Sammlung zuzuwenden. Wie denn auch der Kreis von Freunden von befreundeten Anstalten im In- und Ausland und namentlich von Schülern, die aus dem Ausland oft höchst werthvolle Beiträge an Naturalien, heimsandten, sich immer mehr vergrössert hatte. An besonders ansehnlichen Beiträgen aus früheren Jahren nennen wir die Skelettsammlung von Professor J. J. Mieg, die nach dessen Tod im Jahre 1870 der Anatomie so gut als geschenkweise zufiel, die Jahre lang wiederholten Zusendungen von Dr. Karl Dieterich aus Michigan, diejenige von Ed. Spitteler in Ceylon, von Dr. Zahnd im Capland, und vor allem die von 1863-78 fast jedes Jahr96 sich wiederholenden höchst werthvollen Geschenke von Dr. Gustav Bernoulli in Guatemala.[36]

Alles das nöthigte zu immer grösserer räumlicher Ausdehnung. Schon 1864 war dem dringendsten Bedarf Rechnung getragen worden durch Glasschränke im Mittelraum des Saales; aber auch von dem Areal für menschliche Anatomie musste immer ausgiebigerer Gebrauch gemacht und dessen Mittelraum und Decke gefüllt werden; und von 1877 musste man unter Entgegenkommen des Professors der pathologischen Anatomie auch in dessen Sammlungssaal, ein Stockwerk höher, eindringen, wobei gleichzeitig Manches an die mittlerweile entstandene Reptiliensammlung des Museums, und auch die Gipsabgüsse tertiärer Säugethiere der daselbst entstandenen besondern Sammlung abgegeben wurden.

Vom Jahr 1877 an bis auf 1885 fügte dann die Akademische Gesellschaft zu den genannten Hilfsmitteln aus dem Kirchen- und Schulgut einen jährlichen Zuschuss von Fr. 500, der namentlich erlaubt hat, dem bei derartiger Zunahme an Inhalt und Ausdehnung immer drückenderen Bedarf an regelmässiger Aushilfe für Bedienung zu begegnen, die bisher oft unzureichend, oft ganz ausbleibend durch Studierende besorgt worden war; immerhin verpflichtet auch hier, so gut wie bei Geschenken, Dankbarkeit, aus älterer Zeit namentlich der treuen und hingebenden Arbeit der Herren Stud. Kossakowsky und Tachella zu gedenken.

Die Errichtung einer besondern pathologisch-anatomischen Anstalt eröffnete uns endlich im Jahr 1881 deren schon theilweise besetzten Saal vollständig. Trotz der Verdoppelung des Raumes füllte sich indess derselbe sofort so, dass nirgends merkliche Lücken entstanden und nicht ersichtlich war, wie der frühere Zustand wieder hergestellt werden könnte. Dasselbe lässt sich sagen von der in das gegenwärtige Jahr fallenden schliesslichen Besitznahme auch des Überrestes der Räumlichkeiten für menschliche Anatomie in Folge der Errichtung des Vesalianums.

Erst hierdurch ist die vergleichend-anatomische Sammlung, freilich immer noch zum Theil in Räumlichkeiten, über deren Ungunst die Berichte an die Regenz seit Jahrzehnten Klage führten, völlig unabhängig geworden (mit einem Kredit von Fr. 2100 für die Sammlung und für Assistenz und wie bisher Fr. 900 für den im Hause wohnenden Anatomie-Diener). Sie hat auch das frühere Areal der menschlichen und der pathologisch-anatomischen Sammlungen völlig besetzt und ist eine besondere Lernsammlung zum Privatstudium der Studierenden in dem alten Seciersaal eingerichtet, während der sogenannte neue Seciersaal bereits in diesem Sommer im Anschluss an die Vorlesungen zu Demonstrationen unter der Leitung des Assistenten, Herrn Cand. phil. Leuthardt, verwendet wurde.

97 Über den Inhalt der Sammlung können Zahlen je länger je weniger richtigen Aufschluss geben. Einige Details gab der schon genannte von der Akademischen Gesellschaft veröffentlichte Bericht für 1880, den wir bis 1885 in folgender Weise ergänzen:

Summa der Katalognummern etwa 5500, wovon über 3000 der vergleichend-anatomischen Abtheilung, nahezu 2000 der zoologischen und das Übrige, meist nicht einzelne Gegenstände, sondern ganze Reihen enthaltend, der palæontologischen zufallen. Für Spezielleres sind in der osteologischen Sammlung, die immer noch das Schwergewicht bildet, etwa 820 Spezies von Wirbelthieren vertreten:

  Spezies von
  Säugethieren Vögeln Reptilien Fischen  
durch ganze Skelette (nahezu 700) 180 127 94 71  
dazu durch Schädel (nahezu 1200) 206 83 30 33  
  386 210 124 104 Summa 824.

In Weingeist: Wirbellose Thiere 1040, Fische 440, Batrachier und Reptilien 350 Arten.

Vergleichend-anatomische Objekte in Weingeist circa 600 Nummern.

Wichtiger als diese Zahlen ist die Anerkennung, dass diese Hilfsmittel den Anforderungen des akademischen Unterrichts in einer Weise entsprechen, die während Jahrzehnten als unerreichbar erschien, und dass einzelne Abteilungen auch für Spezialstudien eine reiche Fülle bieten, die immer noch im Zunehmen begriffen ist durch fortdauernde Fürsorge aus allerlei Quellgebieten, worunter wir für die letzten Jahre besonders hervorheben die Zusendungen von Dr. Gränicher (Mittelmeerfauna), von Dr. C. Passavant und Dr. E. Mähly aus West-Afrika, von Dr. Paul und Friedrich Sarasin aus Ceylon.

Am Schlusse einer Darstellung, die durch das viele Erfreuliche, das sie zu melden erlaubt, die Schattenseiten des Rückblickes, die in den jährlichen amtlichen Berichten häufigen Ausdruck fanden, zu übersehen verpflichtet, mag es billig sein, beizufügen, dass durch die letzten Veränderungen endlich auch — nach dreissig Jahren allerdings etwas spät — vielleicht der empfindlichste Übelstand, das Fehlen eines besondern Lokales für die Vorlesungen, die Tag für Tag an einen grossen Vorrath von Lehrmaterial gebunden sind, beseitigt werden konnte.

L. Rütimeyer.


98 11. Physiologische Anstalt.

Seit der Rekonstruktion der medicinischen Fakultät in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts trat die Physiologie als besonderes Lehrfach auf, anfangs (unter den Herren Fr. Meissner und Fr. Miescher, Vater) mit der vergleichenden Anatomie und der allgemeinen Pathologie einem Professor zugewiesen, später, nach Prof. Jung's Übertritt zur praktischen Medicin, mit der deskriptiven Anatomie vereinigt (unter den HH. A. Ecker, C. Bruch, G. Meissner, W. His). Seit Anfang der fünfziger Jahre entstand allmählig durch Anschaffungen aus dem für anatomische und physiologische Lehrmittel bewilligten Kredit der Grundstock einer Sammlung von Instrumenten für physiologische Versuche und Demonstrationen, als deren älteste, werthvolle Stücke hervorzuheben sind ein Ludwig'sches Kynographion von Keinath aus dem Jahre 1854, mehrere Apparate nach Vierordt zur Physiologie des Kreislaufs von ebendemselben 1855 und 56, sowie ein Dubois'scher Multiplikator von Sauerwald von 1859. Besondere Lokalien für physiologische Zwecke waren, mit Ausnahme eines Hörsaals, keine reserviert.

Bei Anlass der Wegberufung von Herrn Prof. W. His wurde durch Grossrathsbeschluss vom 24. Februar 1873 eine besondere ordentliche Professur für Physiologie geschaffen und derselben für die Bedürfnisse des physiologischen Unterrichts ein jährlicher Kredit von Fr. 1500 aus Staatsmitteln zugewiesen; ausserdem wurde die Stelle eines zweiten Abwarts (mit Fr. 1500 Gehalt) kreiert, welchem die Bedienung der Professoren der Physiologie und der pathologischen Anatomie übertragen wurde. Der hiemit neu begründeten physiologischen Anstalt wurden als Räumlichkeiten zugewiesen: ein Hörsaal und ein Arbeitszimmer im südöstlichen Flügel des Universitätsgebäudes, vom Rheinsprung aus Parterre, mit besonderem Eingange, beide Räume seit 1866 von Herrn Prof. His benützt; ferner Thierställe, sowie ein Aquarium in dem Hofraum neben dem Leichenkeller. Später wurde vom Baudepartement noch die Einrichtung einer kleinen Werkstätte im Holzschuppen neben dem Hofthor bewilligt. Die Verbindung zwischen den oberen und unteren Lokalien war theilweise durch eine Leiter hergestellt.

Unter den so geschaffenen Verhältnissen konnte während des Zeitraums von 1872-85 mit Hilfe des bewilligten Kredites (zu welchem 1875 auch die Akademische Gesellschaft einen Extrazuschuss gewährte) der Bestand der physiologischen Sammlung ein erfreuliches Wachsthum aufweisen, so dass die behufs Feuerversicherung im April 1884 aufgenommene Schätzung einen Werth von Fr. 16,000 ergab. Die eigentliche Anstaltsthätigkeit war dagegen, sowohl was den Unterricht als was die Forschung betrifft, in hohem Grade durch Raum99mangel gehemmt, obwohl auch der Korridor mit Utensilien angefüllt und jeder verfügbare Raum aufs Aeusserste ausgenützt wurde.

Um den oben geschilderten Uebelständen, sowie auch dem Raummangel der anatomischen Anstalt abzuhelfen, wurde, nachdem in den Jahren 1881 und 1882 seitens der hohen Behörden mehrere Gutachten von der medicinischen Fakultät über diese Angelegenheit eingeholt worden waren, die Errichtung eines Neubaues für Anatomie und Physiologie auf dem Areal des Werkhofes in Aussicht genommen, wozu die Akademische Gesellschaft in einer Uebereinkunft mit dem Staat vom 20. September 1882 sich bereit erklärte, die Hälfte der veranschlagten Baukosten bis auf die Summe von Fr. 160,000 beizutragen. Nachdem letztgenannte Uebereinkunft von dem Plenum der Akademischen Gesellschaft ratifiziert war und den 29. Januar 1883 auf Grund dieses Vertrages das ganze Projekt, sowie die von Herrn Reber ausgearbeiteten Pläne die Genehmigung des Grossen Rathes erhalten hatten, wurde im Frühjahr 1883 der Bau unter Leitung von Herrn P. Reber begonnen, noch im Spätherbst desselben Jahres unter Dach gebracht, und nachdem über dem innern Ausbau und den Einrichtungsarbeiten noch das Jahr 1884 verstrichen war, mit dem Beginn des Sommersemesters 1885 für den Unterricht eröffnet. Zu Ehren des grossen Neubegründers der menschlichen Anatomie, der 1542/43 auch in Basel wirkte, Andreas Vesalius, erhielt der Neubau den Namen »Vesalianum«.

Von den Räumen des Vesalianums sind hinwiederum der physiologischen Anstalt zugetheilt: das ganze erste (obere) Stockwerk mit Ausnahme eines Hörsaales nebst Wartezimmer für Privatdocenten verschiedener medicinischer Fächer; ferner die Räume der Dachetage mit Ausnahme einer Kammer, eines kleinen Zimmers nach Süden für mikrophotographische Arbeiten, sowie eines Theiles des Dachbodens im Westanbau, welche Lokalien der anatomischen Anstalt zugewiesen sind; in die Räume des hellen und luftigen Souterrains theilen sich, soweit sie nicht durch die Heizungsanlagen in Beschlag genommen sind, die anatomische und die physiologische Anstalt, welche letztere daselbst ihre Behälter für Thiere, ihre Vorräthe von Chemikalien und andere Utensilien unterbringt.

Die Hauptetage enthält die nöthigen Räume und Einrichtungen, um neben den theoretischen und experimentellen Vorlesungen in den verschiedenen Richtungen der physiologischen Wissenschaft selbstständig zu arbeiten und Schüler praktisch zu unterrichten: einen Hörsaal für circa fünfzig Zuhörer, dazu ein Vorbereitungszimmer, worin auch die physiologische Sammlung aufgestellt ist; ein grösseres und ein kleineres Laboratorium für physiologisch-chemische Arbeiten, mit zusammen zwanzig Arbeitsplätzen; ein kleines Zimmer für Elementaranalysen, ein Waagezimmer, ein Zimmer für physikalisch-chemische Untersuchungen, Privatlaboratorium und Bureau des Professors, ein Zimmer für mikroskopische100 Arbeiten, einen grösseren Raum für Experimente, einen Raum für Gasanalysen, zwei Arbeitsräume, welche für physikalisch-physiologische Untersuchungen bestimmt sind, eine Werkstätte für den Abwart.

Um den vermehrten Bedürfnissen der so bedeutend erweiterten physiologischen Anstalt Rechnung zu tragen, wurde durch Grossrathsbeschluss vom 16. März 1885 für die erste instrumentale Ausrüstung ein Kredit von Fr. 5,000 bewilligt und der regelmässige jährliche Staatsbeitrag von Fr. 1,500 auf Fr. 2,000 erhöht; ausserdem wurde für einen Assistenten ein jährlicher Beitrag von Fr. 1,500 ausgesetzt. Der Abwart bezieht den bisherigen Gehalt von Fr. 1,500 bei freier Wohnung im Dachgeschoss.

Friedrich Miescher-Rüsch.


12. Pathologisch-anatomische Anstalt.

Die pathologische Anatomie ist an hiesiger Universität seit 1850 durch eine eigene Professur vertreten. Doch war schon früher dieses Fach von Lehrern der medicinischen Fakultät berücksichtigt worden. Wir besitzen noch heute einige von Felix Plater herrührende Präparate; der wichtigste Theil des Grundstockes der pathologisch-anatomischen Sammlung entspringt der vielseitigen Thätigkeit von C.G. Jung. Unter anderm bewahren wir das Präparat einer von Jung ausgeführten Ovariotomie auf, als Erinnerung an die erste in der Schweiz ausgeführte Operation dieser Art.

Seit Uebernahme der Professur durch Herrn Miescher (Vater) hat regelmässiger Unterricht in der pathologischen Anatomie und fortwährende Vermehrung der Sammlung stattgefunden. Für Beides ist auch durch den Verstorbenen C.E.E. Hoffmann Vieles geschehen.

Sowohl das Wachsthum der Sammlung, als die seit Ende der sechziger Jahre steigende Zahl der Medicin-Studierenden liessen den Mangel an Raum im Universitätsgebäude immer fühlbarer hervortraten. Nachdem schon seit 1872 auf Abhilfe gesonnen worden war, gelang es 1879 durch das Zusammenwirken der Akademischen Gesellschaft, des Pflegamtes des Spitals und des Staates einen Ausweg zu finden. Durch Vertrag vom 10. März 1879 wurde die Erstellung eines den Zwecken der pathologischen Anatomie dienenden Gebäudes beschlossen. Die Akademische Gesellschaft leistete an die Kosten Fr. 85,000, das Spital Fr. 30,000. Letzteres gab zugleich das nothwendige Areal; der Staat übernahm Fr. 18,000 für Ausrüstung der Anstalt. Das Gebäude wurde 1880 beendigt und im Herbst desselben Jahres bezogen.

101 Die Lage des Gebäudes im Garten der Spitals entspricht dem Zweck der Anstalt. In dem einstöckigen Mittelbau finden sich oben Hörsaal und Sammlungsräume, unten die Arbeitszimmer für Studierende und den Professor. Der eine Parterreflügel enthält einen Saal zum Mikroskopieren, der andre zwei Sektionsräume. Das Souterrain besitzt Abteilungen für Leichen, Präparate, Brennmaterial u.s.w.

Im Jahr 1881 hat der Staat den bisherigen Jahreskredit der Anstalt um Fr. 1,200 erhöht.

So ist der pathologischen Anatomie eine gedeihliche Entwicklung gesichert worden. Der Unterricht zerfällt in Vorlesungen und in praktische Uebungen der Studierenden; für beides liefert die Sammlung Objekte zur Demonstration. Ausser den Sektionen des Spitals werden die des Kinderspitals und bei eintretendem Bedürfniss auch solche für Privatärzte vorgenommen. Die Sammlungen werden stets vermehrt; sie erhalten alljährlich Beiträge von der chirurgischen und gynäkologischen Klinik, sowie von hiesigen und auswärtigen Aerzten. Studierende und Aerzte finden in der Anstalt Gelegenheit, sich einlässlich mit pathologisch-anatomischen Untersuchungen zu befassen.

Einige Zahlen mögen ein annäherndes Bild von dem Stande der pathologisch-anatomischen Anstalt geben. Von 1873-79 betrug die Zahl der Sektionen im jährlichen Durchschnitt 222, von 1880-84 309. Die Sammlung zählt jetzt 3517 Präparate, wovon 2662 in Spiritus, 855 trocken aufbewahrt werden. Der jährliche Zuwachs seit 1873 beziffert sich durchschnittlich auf 150-180 Nummern. Grössere anatomische Arbeiten sind von jungen Aerzten unter Leitung des Vorstehers ausgeführt und durch den Druck veröffentlicht worden 1873-79 eine, 1880-84 zehn.

Moritz Roth.


13. Medicinische Klinik im Bürgerspitale.

Eine reguläre medicinische Klinik nach dem Muster anderer Universitätskliniken existiert in Basel erst seit dem Jahre 1865, wenn auch schon früher von Herrn Professor Dr. Jung sel., gewesenem Oberarzte der medicinischen Abtheilung des Bürgerspitals, wohl während der Morgenvisite im Krankenhause gelegentlich klinischer Unterricht ertheilt worden ist. Die Einführung einer ständigen medicinischen Klinik, als integrirenden Bestandtheils des medicinischen Unterrichtes an hiesiger Universität, wurde im März 1865 durch Vereinbarung zwischen der Staatsbehörde und Spitalbehörde beschlossen, der Beschluss vom Grossen Rathe nachträglich genehmigt und zu gleicher Zeit das neuzugründende Institut zur Beschaffung seiner Lehrbedürfnisse, insbesondere zur Ertheilung von Freibetten an geeignete Patienten, mit einem jährlichen Kredite versehen. Nachdem so eine medicinische102 Klinik im eigentlichen Wortsinne erst ermöglicht worden war und mit erfolgtem Ableben des Herrn Professor Jung das Lehrfach der klinischen Medicin durch Berufung des Herrn Professor Dr. Carl Liebermeister an hiesige Universität einen neuen geeigneten Vertreter erhalten hatte, begann die medicinische Klinik unter dessen Leitung zu Anfang des Wintersemesters 1865/66 und ist sie seitdem permanent Universitätsattribut geblieben. Sie wird wöchentlich fünfmal (an den Wochentagen, mit Ausnahme des Donnerstags) Vormittags im Bürgerspitale abgehalten, anfänglich vor der chirurgischen Klinik von 9-10½ Uhr, später und zwar seit Sommersemester 1878 (inclus.) durch Austausch der Stunden erst nach dieser letzteren, nämlich von 10½-12 Uhr. Als Vorsteher der Klinik, und zugleich als ordentliche Professoren der speziellen Pathologie und Therapie an der Universität, fungierten bisher der schon genannte Professor Dr. Liebermeister und, nach erfolgter Berufung desselben an die Universität Tübingen, seit Herbst 1871 der Unterzeichnete. Dem Chefarzte der Klinik standen ferner bisher jeweilen zwei jüngere absolvierte Aerzte als Assistenzärzte zur Seite, von denen der eine die männlichen, der andere die weiblichen Patienten unter sich hat. Die Amtsdauer derselben soll ordnungsgemäss je zwei Jahre betragen, hat aber in Wirklichkeit wiederholt mehr (bis zu vier Jahren), wiederholt auch weniger lange (nur ein Jahr) gewährt. Ausserdem besitzt sowohl die männliche wie die weibliche Abtheilung auch noch je einen aus der Zahl der Studierenden der Medicin und Klinicisten gewählten Hilfsassistenten, der auf die Dauer eines Semesters sich zum Dienst auf der betreffenden klinischen Abtheilung verpflichtet und dem die kleineren Obliegenheiten auf derselben unterstellt sind. Ausser der vom Chefarzt selbst gehaltenen medicinischen Klinik werden im Anschluss und zur Vorbereitung auf dieselbe den jüngeren und angehenden Klinicisten auch noch verschiedene diagnostische und propädeutische Kurse ertheilt. So findet namentlich in jedem Semester wenigstens ein (nach Bedürfniss gab es deren mitunter auch wohl zwei) theoretisch-praktischer Kursus in der physikalischen Diagnostik (Auskultation und Perkussion) wöchentlich in zwei Stunden Seitens des Einen der beiden Assistenzärzte statt, während dem Anderen die Abhaltung eines laryngoskopischen Kurses obliegt; ferner hält der Chefarzt selbst seit 1881 auch noch zum wenigsten in jedem Wintersemester einen zweistündigen Kurs über klinische Propädeutik, in welchem namentlich die methodische Krankenuntersuchung allseitig und zusammenfassend betrieben und damit der junge Mediciner direkt auf das Praktizieren in der Klinik vorbereitet wird.

Die Frequenz der klinischen Zuhörer hat sich seit 1865 um ein Ansehnliches gehoben; während sie im ersten Semester des Bestehens der Klinik (Wintersemester 1865/66) nur 8 betrug, war sie beim Wegzug des Herrn Professor Liebermeister im Sommersemester 1871 bereits auf 19 gestiegen. Im Sommersemester 1872 erreichte sie dann die Zahl von103 24 ordentlich inskribierten Zuhörern; im Wintersemester 1878/79 die von 36, und im Wintersemester 1880/81 ihr bisheriges Maximum mit 43 Inscribierten. In den letzten zwei Jahren bewegte sich die Frequenz anhaltend zwischen 30-40, sie betrug im Wintersemester 1883/84 35, im Sommersemester 1884 37, im Wintersemester 1884/85 35 und im Sommersemester 1885 endlich 33 Hörer. Ausser von Studierenden der Medicin und nicht immatrikulierten Zuhörern ist aber die Klinik seit ihrem Bestehen auch schon wiederholt von praktischen Aerzten, einheimischen wie fremden, theils vorübergehend, theils auch dauernder besucht worden.

Die klinischen Patienten rekrutieren sich theils aus der städtischen Bevölkerung, die im Bürgerspitale ärztliche Hilfe sucht und Aufnahme findet; theils aus Fremden, denen vom Direktor der Klinik behufs Vorstellung und Besprechung derselben in der Klinik klinische Freibetten ertheilt werden. Von den gewöhnlichen Spitalpatienten aus der Stadt und nächsten Umgebung werden nur solche Fälle in der Klinik vorgestellt, an welche sich ein besonderes wissenschaftliches — sei es pathologisches, sei es therapeutisches — Interesse knüpft, und welche vom Direktor der Klinik deswegen als zur klinischen Besprechung tauglich befunden werden. Die Vorstellung der Kranken erfolgt ferner immer nur nach deren ausdrücklich eingeholter Einwilligung hierzu, und es haben Schwierigkeiten in dieser Beziehung seit Bestehen der Klinik nur sehr vereinzelt stattgefunden. Von kardinaler Wichtigkeit aber für die gedeihliche Entwicklung des klinischen Unterrichtes (auf dem Gebiete der innern Medicin, wie der Chirurgie und Geburtshilfe) ist jedenfalls das den Kliniken seit deren Begründung zugestandene Recht der Freibetten gewesen. Was speziell die medicinische Klinik anlangt, so steht es nach demselben dem internen Kliniker zu, gleichzeitig je bis zu zehn Patienten, völlig unabhängig von deren Heimatsverhältnissen und deren Zahlungsfähigkeit, lediglich zum Zwecke des Unterrichtes Aufnahme im Spitale zu gewähren, wenn deren Kranksein wissenschaftlich-fachliches Interesse darbietet. Die so aufgenommenen Kranken stellten nach und nach ein Hauptkontingent zur Klinik; sie zahlen, wenn sie bedürftig sind, nichts, oder andernfalls eine sehr ermässigte, tägliche Verpflegungstaxe, die gegenwärtig Fr. 1.50 pro Tag beträgt. Die Nachfrage nach diesen klinischen Freibetten ist anfänglich eine geringere, im weitem eine immer wachsende gewesen, und oft ist es in den letzten Jahren vorgekommen, dass Gesuche um Aufnahme in diese Freibetten abgewiesen werden mussten, weil es an dem überhaupt verfüglichen Raume fehlte, oder weil der betreffende Fall sich nicht zur Besprechung in der Klinik vorzugsweise eignete. So haben im Jahre 1884 im Ganzen nur 52, im Jahre 1882 nur 56 Gesuche berücksichtigt werden können, während im dazwischenliegenden Jahre 1883 die Zahl der in Freibetten aufgenommenen Patienten 95 und im Jahr 1881 80 betragen hat.

104 Aus vorstehendem Ueberblick über die Verhältnisse der medicinischen Klinik während der ersten zwanzig Jahre ihres Bestehens erhellt, dass die Entwicklung des Institutes in allen Hauptbeziehungen eine sehr glückliche genannt werden darf. Es fehlt ihm namentlich weder an einer ausreichenden Frequenz der Zuhörer, noch an dem nöthigen Lehrstoffe in Bezug auf klinisch-brauchbare Fälle. Zu wünschen wäre dagegen sehr, dass ihr für die grössere Zahl der Besucher auch ein grösserer und zweckmässig eingerichteter Hörsaal nach dem Muster anderer Kliniken im Spitale eingerichtet würde, und dass namentlich dem Kliniker und dessen Mitarbeitern daselbst etwelche passend gelegene und hinlänglich grosse Arbeitsräume zugewiesen würden, da es an solchen schon seit mehreren Jahren nahezu völlig gebricht, und die früher disponibeln Räume zu Krankenzimmern eingerichtet werden mussten. Es steht zu erwarten, dass diesen Uebelständen bei der bevorstehenden Verlegung des Irrenhauses Rechnung getragen werde, da andernfalls ein Hauptzweck der Klinik, wissenschaftliche Forschung zu fördern und überhaupt in strenger Methode zu ermöglichen, nur in der unvollkommensten Weise erfüllt werden könnte.

Hermann Immermann.


14. Chirurgische Klinik.

Die chirurgische Klinik in Basel datiert vom Jahre 1865. Wohl hatten schon früher die Oberärzte des hiesigen Bürgerspitals die Befugniss, bei ihren Krankenbesuchen und bei Vornahme von Operationen Studierende der Medicin zuzuziehen; einen geordneten regelmässigen klinischen Unterricht gab es aber nicht und konnte es aus Mangel an den nöthigen Einrichtungen nicht geben. An die Einführung eines solchen konnte erst gedacht werden, als den 15. März 1865 durch einen Beschluss des Kleinen Rathes die letzten Hindernisse fielen, welche der Vollziehung der zwischen der Universitäts-Behörde und dem löblichen Spitalpflegamt getroffenen Vereinbarung entgegenstanden. Schon für das Sommersemester 1865 wurde ein erster Anfang gemacht; doch fanden die angekündigten klinischen Vorträge wenig Berücksichtigung, weil der gleichzeitig neu organisierten medicinischen Klinik die entsprechende Leitung noch fehlte. Erst als durch Berufung von Herrn Professor Liebermeister für das folgende Wintersemester diesem Mangel abgeholfen war, konnte den 7. November 1865 vor 9 inskribierten Praktikanten und einer Anzahl hiesiger Aerzte die chirurgische Klinik in Basel als definitiv constituiert erklärt und eröffnet werden.

105 Von diesem Tage an bis heute wurde dieselbe, mit nur zwei nennenswerthen Unterbrechungen während der Kriegsjahre 1866 und 1870, jeweilen in anderthalb Stunden Vormittags an fünf Wochentagen vom Unterzeichneten gehalten.

Die schon erwähnte Uebereinkunft zwischen dem Regierungsrath und dem Stadtrath, welche im Jahre 1875 erneuert und erweitert wurde, beseitigte den Hauptübelstand früherer Zeit durch die Einführung der sogenannten Freibetten. Diese Einrichtung giebt dem klinischen Vorstand die Befugniss, »bis auf 10 Betten mit Kranken zu besetzen, welche nach seinem eigenen freien Ermessen, ohne Rücksicht auf Heimath, Zahlungsfähigkeit und sonstige Berechtigungsgründe aufzunehmen sind.« Da die gewöhnlichen Spitalkranken, ihrer Zahl und Beschaffenheit nach, in keiner Weise genügen konnten, um die nöthige Abwechslung in der Wahl der zum Unterricht zu verwendenden Krankheitsfälle zu ermöglichen, waren und sind diese Freibetten geradezu eine Lebensbedingung für die hiesige chirurgische Klinik, abgesehen davon, dass dieselben für viele arme, unglückliche Kranke der Stadt und der Umgebung eine grosse Wohlthat sind. Sobald daher durch den Ausbau des neuen Krankenhausflügels der Raum es erlaubte, wurde von der neuen Einrichtung ein im Laufe der Jahre immer steigender Gebrauch gemacht. Während in den ersten Jahren die Zahl der in die chirurgischen Freibetten aufgenommenen Kranken zwischen 40 und 60 schwankte, stieg sie später auf 100 bis 150. Im Ganzen sind während der letzten neunzehn Jahre 1854 Freibettpatienten, meist schwere und seltene Krankheitsfälle, zum Unterricht verwendet worden.

Der jeweilige Assistenzarzt der Abtheilung war auch stets in der Klinik thätig und unterstützte den Vorstand bei den Demonstrationen und Operationen; ebenso hielt derselbe regelmässig einen praktischen Kurs in der Verband- und Instrumentenlehre.

Die Frequenz des Besuchs von Seiten der Studierenden war von Anfang an eine stetig zunehmende. Während der ersten fünf Jahre war das Mittel per Semester 12 Zuhörer und Praktikanten; in den darauffolgenden fünf Jahren stieg dasselbe auf 22,3. In den letzten zehn Jahren betrug es 30. Im Ganzen inskribierten sich während der verflossenen zwanzig Jahre 946 Studierende.

Da heutzutage von jedem jungen Arzt verlangt wird, dass er ein durch vorherige sorgfältige Uebung gesichertes Wissen und Können fertig in die Praxis mitbringt, und da er selbst nur unter dieser Bedingung den schweren Verpflichtungen, die er gleich bei Anfang seiner Berufsthätigkeit übernimmt, Herr zu werden vermag, ist es eine der Aufgaben des Unterrichts, die Erwerbung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten so viel wie möglich zu erleichtern. Ein ganz wesentliches Mittel hiezu sind die Assistentenstellen. Sie stehen jedem Mediciner aus den älteren Semestern offen, vorausgesetzt, dass er sich sonst durch seinen106 Charakter dazu qualifiziert und für ein Jahr sich verpflichtet. Seit 1865 sind über 40 Studierende als Assistenten der chirurgischen Klinik thätig gewesen.

Den finanziellen Bedürfnissen der Klinik durch Anschaffung von Lehrmitteln jeder Art wurde im Lauf der Zeit in verschiedener Weise genügt. Anfangs bezog hierzu der Vorstand jährlich eine bestimmte Summe aus dem »Klinischen Kredit.« Nach 1875 übernahm die Spitalverwaltung diese Ausgaben für sämtliche klinische Institute gegen eine bestimmte jährliche Gesamtvergütung. Ausserdem erhielt die chirurgische Klinik einen Zuschuss von Fr. 200 aus dem medizinischen Vermächtnissfond. Endlich wurde durch Regierungsrathsbeschluss vom 23. December 1882 eine Summe bis auf Fr. 2000 jährlich dem jetzigen Vorstand der Klinik zu Unterrichtszwecken bewilligt. Dadurch wurde letzterer in den Stand gesetzt, sein Privatlaboratorium auch einzelnen Studierenden zu eröffnen und einen Assistenten zur Unterstützung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten anzustellen.

August Socin.


15. Geburtshilflich-gynækologische Klinik.

Bis zum Sommersemester 1868 fehlte jeder praktische Unterricht in Geburtshilfe und Gynækologie.

Theoretischer Unterricht wurde in verdankenswerther Weise von dem Privatdocenten Herrn Dr. Achilles Burckhardt ertheilt.

Am 3. Juni 1868 wurde die geburtshilflich-gynækologische Klinik im Neubau des Bürgerspitals eröffnet. Als Leiter der Klinik war im April 1868 der bisherige Privatdocent Dr. J.J. Bischoff berufen worden im Einverständnisse mit löbl. Spitalpflegamte, welches demselben die Leitung der Abtheilung übertrug, deren Belegraum ohne Privatzimmer etwa 22 Betten betrug, welche Zahl später auf 44 stieg. Im Anfang hatte der Vorsteher die Leitung von Abtheilung und Klinik allein zu besorgen und erst mit Januar 1875 wurde hauptsächlich aus klinischen Rücksichten ein Assistenzarzt angestellt, welcher im Spitale Station hat.

In den ersten Semestern wurde die Klinik regelmässig viermal wöchentlich von 8-9 Uhr gehalten, später dreimal; dagegen wurde vom Wintersemester 1877/78 an wöchentlich einstündig ein diagnostischer geburtshilflicher Kurs gehalten und zwar bis zum Sommersemester 1885 von dem jeweiligen Assistenzarzte und von da vom Vorsteher. Ausser den regelmässigen Stunden wurde den Klinicisten Gelegenheit gegeben, den Geburten bei Tag und bei Nacht beizuwohnen, indem dieselben jeweilen durch einen Bediensteten des Spitals herbeigerufen wurden.

107 Anfänglich wurden in der Klinik fast ausschliesslich geburtshilfliche Fälle vorgestellt; von Jahr zu Jahr mehrten sich aber die Aufnahmen Frauenkranker, so dass die Klinik jetzt beiden Disciplinen der Gynækologie im weitern Sinne gerecht wird.

Um die Aufnahme auch auswärtiger klinisch interessanter Krankheitsfälle zu ermöglichen, war die Klinik von Anfang mit vier klinischen Freibetten ausgestattet worden, welche Zahl dem Bedürfnisse aber lange nicht genügte. Später wurde die Zahl auf zehn erhöht, wobei wie in den andern Kliniken ein Theil unentgeltlich, ein anderer gegen die übliche Taxe aufgenommen wird.

In den ersten Jahren ihres Bestehens litt die Klinik (und dies steht in Zusammenhang mit der Anzahl der Freibetten einerseits und mit der anfänglichen Scheu der Bevölkerung vor Aufnahme in Spitalabtheilungen, an welchen Klinik gehalten wurde, andrerseits, eine Scheu, die seit Jahren nur zu vollständig abgelegt worden ist) einigermaassen Mangel an für die Klinik verfügbaren Krankheitsfällen; ziemlich bald aber mehrten sich diese so, dass gegenwärtig immer genügend für den klinischen Unterricht gesorgt ist. Es geht dies am besten aus folgenden Zahlen hervor.

Im Jahre 1868 betrug die Zahl sämtlicher verpflegten Frauen 88 (wovon 83 Schwangere, 2 Wöchnerinnen mit 67 Geburten und 3 Frauenkranke) und die Zahl der Kinder 74; im Jahre 1884 dagegen betrug die Zahl der Frauen 644 (wovon 442 Schwangere und Wöchnerinnen mit 420 Geburten und 202 Frauenkranke), die der Kinder 421. — Hiezu kommen noch 102 weitere gynækologische Fälle, welche nur ambulatorisch behandelt wurden.

Einer wissenschaftlichen Verwerthung des klinischen Materiales stand bis jetzt der vollständige Mangel an dazu nöthigen Räumlichkeiten im Wege, so dass sowohl die vom Vorsteher und dessen Assistenzärzten zum Drucke gelangten Arbeiten, als auch die aus der Klinik entstandenen Dissertationen von Schülern derselben nur praktische Gebiete beschlagen konnten, während von experimentellen Arbeiten nie die Rede sein konnte. Die Klinik besitzt denn auch, ausser den für Operationen nöthigen Instrumenten, nur ganz wenige Apparate, dagegen eine schon ziemlich ansehnliche Anzahl dem Unterrichte dienlicher Präparate.

J.J. Bischoff.


108 16. Psychiatrische Klinik.

Es wurden zwar von Herrn Professor Brenner sel. in früheren Jahren öfters Kranke der Irrenabtheilung vor einzelnen Medicin-Studierenden demonstriert, doch begann der eigentliche regelmässige und methodische, theoretische und klinische Unterricht im Gebiete der Geisteskrankheiten erst im Herbste 1875. Es war dies eine Folge des Beschlusses E.E. Grossen Raths von Baselstadt vom 1. Februar 1875, wonach für das Fach der Psychiatrie an der medicinischen Fakultät ein ordentlicher Professor angestellt wurde. Als solcher wurde Dr.med. Ludwig Wille, damals Direktor der Irrenanstalt St. Urban, ernannt, welcher Ende Oktober 1875 seine Wirksamkeit mit der Eröffnung der psychiatrischen Klinik im städtischen Spital begann und bis jetzt fortsetzte. Durch die Genehmigung der Anstellung eines Assistenzarztes, der Anschaffung geeigneter Lehrmittel und zu klinischen Zwecken dienender Apparate, der Verwendung von klinischen Freibetten im Verlaufe der nächsten Jahre erhielt die psychiatrische Klinik allmählig auch die nothwendige Unterstützung zu ihrem ferneren Bestande und zu weiterer Entwicklung. Die im Verlaufe der letzten zehn Jahre geradezu verdoppelte Zahl der Aufnahmen von Kranken in die Abtheilung ergab auch das genügende Material für Beobachtung und Untersuchung. Leider sind die für die psychiatrische Klinik verwendeten zwei wöchentlichen Stunden wenig zur Erfüllung der Aufgabe, was jedoch durch den regelmässigen Besuch der theoretischen Vorlesungen über Psychiatrie während zwei Semestern von Seite der Studierenden wieder einigermaassen ausgeglichen wird.

Die Zahl der die psychiatrische Klinik besuchenden Studierenden während der vergangenen zehn Jahre betrug 199, wovon 104 auf die Winter- und 95 Studierende auf die Sommersemester treffen. Das Maximum derselben in den Wintersemestern war 16, das Minimum 4, der mittlere Durchschnitt 10,4; das Maximum in den Sommersemestern 15, das Minimum 5, der Durchschnitt 9,5 Studierende. Es konnten in den einzelnen Wintern durchschnittlich 41, in den Sommern durchschnittlich 26 Kranke demonstriert werden. Es machte sich hiebei weniger das mangelnde Interesse der Studierenden an dem Spezialfach, als vielmehr die oft ungenügende Vorbildung in den Thatsachen und Lehren der Nervenanatomie, -Physiologie und -Pathologie störend geltend. Immerhin wird das Spezialfach, das bei der Schlussprüfung nicht verwerthet wird, stets nur bei den Strebsamsten das volle Interesse dauernd wach halten.

Von gröster Bedeutung für die Zukunft der psychiatrischen Klinik ist der durch das rühmens- und dankenswerthe Entgegenkommen unsrer Tit. hohen staatlichen und städtischen Behörden, dann durch den hohen Bürgersinn der Frau Merian ermöglichte Beschluss E.E. Grossen Rathes vom 23. April 1883 der Errichtung einer neuen, zur Aufnahme von 210 Kranken109 bestimmten kantonalen Irrenanstalt an Stelle der bisherigen in jeder Beziehung ungenügenden Irrenabtheilung des Spitals. Es wird nach dem gegenwärtigen Stande der baulichen Verhältnisse möglich sein, die Anstalt im Laufe des Sommers 1886 zu beziehen. Wenn auch einerseits, besonders im Anfang, die etwas weite Entfernung der neuen Anstalt von der Stadt störend auf den Besuch der Klinik einwirken dürfte, so ist andrerseits zu hoffen, dass durch das reichere und mannigfaltigere Krankenmaterial, durch die dem Standpunkt der modernen Wissenschaft entsprechende Ausrüstung, durch die korrekte, den Lehrzweck berücksichtigende Eintheilung und Ausführung der neuen Anstalt diese Störung wieder ihre Ausgleichung finden wird. Es wird dann die psychiatrische Klinik würdig den übrigen grossartigen Schöpfungen des medicinischen Unterrichts während der letzten zwei Jahrzehnte dastehen und hoffentlich in gleicher Weise durch die passende Verpflegung und Behandlung der Kranken, wie durch die Verbreitung der für die Praxis so nöthigen psychiatrischen Kenntnisse, die grossen vom Staate und von Privaten geleisteten finanziellen Opfer rechtfertigen. Möge die neue Anstalt für ferne Zeiten den Bewohnern Basels zum Segen gereichen, wie sie stets als ein herrliches Denkmal bürgerlichen Edel- und Opfersinns anerkannt werden wird!

Ludwig Wille.


17. Poliklinik des Bürgerspitals.

Auf Anregung der Oberärzte des Spitals wurde im Jahre 1874 am 31. August durch Vertrag zwischen der Curatel unserer Universität und dem Pflegamte des Bürgerspitals bestimmt, dass in Verbindung mit dem letztem eine Poliklinik eröffnet werde, welche zunächst die Aufgabe haben sollte, solchen Kranken, welche Spitalaufenthalt nicht nöthig hatten, in einem täglich geöffneten Ambulatorium unentgeltlich Rath zu ertheilen und welche gleichzeitig auch als klinisches Institut dem Unterrichte der Studierenden dienen sollte.

Dieses Ambulatorium wurde unter der Aufsicht und Direktion der Oberärzte des Spitals durch einen ad hoc ernannten Assistenzarzt geleitet und dazu am 22. Oktober 1875 erwählt der Privatdocent für Pharmakologie Dr. Rudolf Massini; derselbe wurde in der Folge im Jahre 1877 zum ausserordentlichen Professor und 1882 zum Direktor der Poliklinik ernannt.

Als Lokal wurden vom Pflegamte des Bürgerspitals zwei Parterrelokalitäten des Markgräfischen Hofes zur Verfügung gestellt, welche einestheils mit der Strasse, anderntheils mit dem Spital in direkter Verbindung stehen und von denen das eine als Wartezimmer, das andere110 als Untersuchungssaal und Auditorium dienen; dieselben wurden zu diesen Zwecken baulich entsprechend eingerichtet; bei der Ausdehnung des Institutes wurden auch die wünschenswerthen Verbesserungen und Einrichtungen von dem Bürgerspitale stets in zuvorkommender Weise ausgeführt. Am 30. November 1874 konnte die Anstalt für Publikum und Studierende eröffnet werden.

Ueber die Frequenz giebt folgende Tabelle Aufschluss:

Winter-Sem. Studierende. Sommer-Sem. Studierende. Frequenz. Personen. Konsultationen.
1874/75 5 1875 6 1874 111 176
1875/76 8 1876 8 1875 1258 3644
1876/77 7 1877 5 1876 2277 5555
1877/78 3 1878 3 1877 3475 8469
1878/79 8 1879 6 1878 4375 10538
1879/80 3 1880 6 1879 4464 9613
1880/81 4 1881 11 1880 4972 10903
1881/82 2 1882 5 1881 5630 11689
1882/83 5 1883 8 1882 5692 12040
1883/84 13 1884 18 1883 6641 13050
1884/85 14 1885 15 1884 7291 14985

Von grossem Einfluss auf den Besuch der Studierenden war die Zeit der Abhaltung der Poliklinik; dieselbe war in den Jahren 1874-77 auf die Nachmittagsstunde verlegt worden, als die Freistunde der arbeitenden Klassen; für die Hörer aber, welche den ganzen Vormittag die Kliniken besuchen, eine unbequeme Zeit; auch die Verlegung auf Vormittags 8-9 Uhr, welche Zeit theils mit der geburtshilflichen, theils mit der ophthalmologischen Klinik kollidierte, war ohne Erfolg, und erst die seit 1881 eingeführte Morgenstunde 7-8 Uhr brachte eine erfreulichere Frequenz.

Neben dem Ambulatorium wurden stets auch Besuche in der Stadt gemacht und einzelne Patienten vorgerückteren Schülern zur Besorgung überwiesen. Doch war es aus Mangel an Assistenz nicht möglich, ein eigentliches Poliklinikum fest zu organisieren. Vom Jahre 1874 bis 1877 wurde die Poliklinik vom Assistenzarzt allein besorgt; die steigende Frequenz führte im Sommer 1877 zur Anstellung eines Unterassistenten, der namentlich das Protokoll zu führen hatte; doch genügte bald auch diese Aushilfe nicht mehr. Nachdem in den Jahren 1881-1883 die Aerzte a Wengen und Dr. Fiechter in höchst willkommener Weise ihre vorzüglichen Dienste der Poliklinik zur Verfügung gestellt hatten, wurde im September 1883 die Anstellung eines ständigen Hilfsarztes durch den Regierungsrath beschlossen und als solcher Herr Dr. Hoffmann-Paravicini erwählt.

111 Bei der Gründung der Poliklinik wurde das Honorar des Assistenzarztes auf 2000 Fr. festgestellt, wovon 1500 Fr. der Spital, 500 Fr. die Regierung trug; ausserdem wurde ein Jahreskredit von 700 Fr. für Instrumente, Verbandstoffe u.s.w. eröffnet, wovon 200 Fr. auf den Spital, 500 Fr. auf den Staat fielen. Vom Jahre 1877 an übernahm der Spital die Lieferung von Verbandstoffen und Bureaumaterial, und es wurden nunmehr 300 Fr. von dem Kredit von 700 Fr. für Honorierung eines Hilfsassistenten bestimmt. Vom Jahre 1883 an wurde ausserdem ein Kredit von 1200 Fr. für den Hilfsarzt durch die Regierung zur Verfügung gestellt.

Durch das kräftige und wohlwollende Zusammenwirken der Behörden des Staates und des Bürgerspitals wurde auf diese Weise ein lebenskräftiges und blühendes Institut geschaffen, das sowohl für die öffentliche Krankenpflege, als für den Unterricht eine fühlbare Lücke ausgefüllt hat und von dem wir hoffen dürfen, dass es bald durch weiteren Ausbau zu einer noch reicheren Entwicklung werde geführt werden.

Rudolf Massini.


18. Ophthalmologische Klinik und Poliklinik.

I. Ophthalmologische Klinik wurde zum ersten Male 1867 im Sommersemester von dem damaligen ausserordentlichen Professor Heinrich Schiess in der Augenheilanstalt, Allschwylerstrasse Nr. 9, vor sechs Zuhörern gehalten. Dieselbe wurde Anfangs mit Unterbrechungen, später ganz regelmässig in zwei, später in drei Stunden wöchentlich abgehalten. Von Seite der Akademischen Gesellschaft erhielt die Augenheilanstalt von 1869 an einen regelmässigen Beitrag von 1000 Fr., und damit war eine nähere Verbindung zwischen der Universität und der genannten Anstalt angebahnt. Da die Lokalitäten der Anstalt durchaus unzweckmässig und ungenügend waren, schritt man im Jahre 1875 zu einem Neubau an der Mittleren Strasse. Die Kosten desselben samt Land und Mobiliar beliefen sich auf circa 250,000 Fr. Die hohen Behörden leisteten hiezu einen Betrag von 15,000 Fr., das löbl. Pflegamt des Spitals einen von 20,000 Fr., das Uebrige wurde zum grösten Theil durch freiwillige Beiträge der hiesigen Bürger und Einwohner zusammengebracht. Die neue Anstalt ist daher ein beredtes Zeugniss für Basels werkthätige Nächstenliebe und für das einträchtige Zusammengehen von Behörden und Privaten für humane Zwecke.

Bei dieser Gelegenheit wurde das Verhältniss zwischen Universität und Augenheilanstalt durch einen Vertrag in der Weise geregelt, dass einerseits Regierung, Akademische Gesellschaft und Löbl. Pflegamt zusammen jährlich 6000 Fr. an die Betriebskosten beitragen, wogegen112 der Oberarzt der Anstalt, der zugleich Direktor der ophthalmologischen Klinik ist, verpflichtet ist, regelmässigen Unterricht in der Ophthalmologie zu ertheilen und eine Poliklinik abzuhalten. Ein im Hause wohnender Assistenzarzt hat ebenfalls beim betreffenden Unterricht behilflich zu sein. Das aus acht Mitgliedern bestehende Anstaltscomité hat einen Delegierten des Löbl. Pflegamts in seiner Mitte.

Die Räumlichkeiten der Anstalt bieten Platz für 48 Kranke; es besteht eine besondere Kinderabtheilung im Erdgeschoss. Für den klinischen und theoretischen Unterricht findet sich ein grosses Zimmer mit Seitenlicht vor, ausserdem ein Spiegelzimmer und Untersuchungszimmer für die poliklinischen Kranken; ein Arbeitszimmer für Studierende ist leider nicht vorhanden. Die Anzahl der jährlich verpflegten klinischen Kranken hat in den letzten Jahren circa 440 betragen; die tägliche Durchschnittszahl 31-33 Kranke. Diese Anzahl erlaubte, nicht nur den Studierenden die gewöhnlichen Augenkrankheiten vorzuführen, sondern sie auch mit den seltenen, pathologischen Formen bekannt zu machen; von dem Assistenzarzte wurden zuweilen ophthalmoskopische Kurse abgehalten, um die Studierenden mit dieser auch für das allgemeine medicinische Studium wichtigen Untersuchungsmethode bekannt zu machen. Es wurden im Sommersemester in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 80.2, im Wintersemester 115.4 Kranke den Studierenden vorgestellt.

Die Sammlung pathologischer Augen, die bereits eine sehr ansehnliche geworden, und diejenige der mikroskopischen Präparate sind ebenfalls für den klinischen Unterricht herangezogen. Die Frequenz der Klinik, die vor dem Bezug der neuen Anstalt schon wegen Raummangels eine beschränktere gewesen, hat sich seither wesentlich gehoben und betrug in den letzten fünf Jahren im Sommersemester 15, im Wintersemester 19,4 Studierende.

II. Die ophthalmologische Poliklinik, welche überhaupt die erste Poliklinik war, die in Basel existierte, wurde im Jahre 1865 am ersten Mai eröffnet, und hatte im ersten Jahre eine Frequenz von 262 Kranken. Die Anzahl der Patienten nahm beständig zu und hat sich auch die Befürchtung, dass bei der grossen Entfernung der neuen Anstalt die Frequenz zurückgehen werde, als unrichtig erwiesen. Auch jetzt noch ist die Frequenzziffer im Ansteigen begriffen, wie folgende Zahlen beweisen mögen:

Anzahl der Kranken. Jahr.
1340 1880
1587 1881
1581 1882
1621 1883
1779 1884.

113 Die Kranken erhalten Gratiskonsultation, keine Medikamente und keine Brillen. Bei der steigenden Frequenz, wobei eine genaue Untersuchung und richtige Protokollführung immer schwieriger wurde, wurde im Jahre 1884 von dem Anstaltscomité ein poliklinischer Assistent angestellt, der das Protokoll zu führen hat und auch bei den Untersuchungen thätig ist. Auf diese Art wird zuweilen einem älteren Medicin-Studierenden, der diese Stelle bekleidet, Gelegenheit geboten, sich etwas mehr, als dies gewöhnlich geschieht, mit dem Fache vertraut zu machen. Die Poliklinik wird übrigens sowohl während des Semesters als auch in den Ferien von ältern Medicin-Studierenden frequentiert.

Heinrich Schiess.


19. Ohrenklinik.

Die Ohrenklinik hat den Zweck, Studierenden Unterricht zu ertheilen in der Kenntniss und Behandlung der Erkrankungen des Gehörorgans und zugleich angehenden Ohrenärzten und sonstigen Interessenten Gelegenheit zu geben zu wissenschaftlichen Arbeiten und weiterer Ausbildung in der theoretischen und praktischen Ohrenheilkunde.

In früherer Zeit widmete der 1868 verstorbene Prof. Dr. Streckeisen diesem Gebiete sein besonderes Interesse und stellte auch mit Vorliebe gehörkranke Kinder in der Klinik des Kinderspitals vor; eine eigentliche Ohrenklinik bestand jedoch in Basel nicht. — Diese wurde durch den jetzigen Vorsteher im Jahre 1876 eröffnet und umfasst:

I. Otologisches Institut. — Dasselbe befindet sich im Universitätsgebäude in zwei demselben von der hohen Curatel zugewiesenen Zimmern.

Nebenbei bemerkt, ist diese höchst willkommene Zuweisung eines Lokals für das otologische Institut die einzige Unterstützung, welche von Seite des Staates der Ohrenklinik zu Gute kommt und werden, abgesehen von dem jährlich dem Institut zufallenden Fakultätsbeitrag (circa 50 Fr.), die Kosten der Ohrenklinik von dem Vorsteher derselben getragen.

Die beiden Zimmer des Institutes dienen als Arbeitszimmer und zugleich als Aufstellungsraum für die Sammlung, welche eine grosse Reihe von Präparaten normal-anatomischen und pathologisch-anatomischen Inhalts enthält. Die Sammlung ist in erster Linie bestimmt zu Demonstrationen bei den Vorlesungen, dann aber auch zur Erweiterung unserer Kenntnisse über Anatomie und Pathologie des Ohres überhaupt.

114 II. Ohrenklinik. — Diese wird jeden Dienstag von ½3-½5 Uhr abgehalten in der Wohnung des Vorstehers. (St. Albanvorstadt 42).

Die Patienten erhalten unentgeltliche Konsultation, Operationen u.s.w., jedoch nicht Gratis-Medikamente.

Ein kleiner Fond von Fr. 100, den ein in der Ohrenklinik geheilter Patient aus Dankbarkeit dieser später zur Verfügung stellte, wurde benützt zur Anschaffung von Spritzen und ähnlichen Instrumenten, welche an Unbemittelte abgegeben werden.

Im Jahre 1876 besuchten die Ohrenklinik 82 Patienten mit 324 Konsultationen, im Jahr 1883 dagegen 317 Patienten mit 414 und im vorigen Jahre 320 Patienten mit 455 Konsultationen.

Leider gestatten es die in meiner Wohnung disponiblen Räumlichkeiten nicht, eine grössere Zahl, als vier bis fünf Studierende aufzunehmen, besonders im Winter, wo meist nur bei Gasbeleuchtung untersucht werden kann.

Wir hoffen, dass die Zeit nicht so ferne sei, wo durch Zuweisung eines geeigneten Lokals für den klinischen Unterricht und durch Anstellung eines Assistenten es dem Vorsteher möglich gemacht werde, die Beschränkung in der Zahl der aufzunehmenden Studierenden aufzuheben und die Benutzung der Ohrenklinik allen Interessenten zugänglich zu machen.

Albert Burckhardt-Merian.


20. Kinderklinik.

Eine regelmässige Klinik der Kinderkrankheiten besteht im Kinderspital seit der Mitte der Sechziger Jahre und wurde bis zum Jahre 1868 von Herrn Professor Streckeisen sel. abgehalten.

Bei der Neubesetzung der Stelle eines Oberarztes des Kinderspitals, welcher aus einem Doppelvorschlag der medicinischen Fakultät von dem Comité des Kinderspitals gewählt wurde, ist derselbe verpflichtet worden, regelmässig Klinik zu halten, an der Universität zu lesen und eine Poliklinik zu leiten. Seit dem Jahre 1808 hält der Unterzeichnete regelmässig Klinik jeden Donnerstag von 10-12 Uhr und benützt hiezu zum Theil das klinische Krankenmaterial, d.h. die im Kinderspital verpflegten Kranken, zum Theil die Poliklinik, d.h. die aus der Stadt zur Konsultation kommenden kranken Kinder. Im Kinderspital werden jährlich circa 400 Kranke verpflegt; der tägliche Bestand schwankt zwischen 35 und 45.

115 Die Klinik wird von den älteren Studierenden regelmässig besucht; ihre Zahl beläuft sich im Durchschnitt in den letzten zehn Jahren auf etwa 15-20 und mehr. Es wird dabei dem Studierenden reichlich Gelegenheit geboten, sich mit den Krankheiten des kindlichen Alters, sowohl den medicinischen als den chirurgischen vertraut zu machen. Es steht dem leitenden Arzte zur Pflege der kranken Kinder an ärztlichem Personal zur Seite ein Secundararzt und ein Assistent; in die Krankenpflege theilen sich neun Schwestern aus der Diaconissenanstalt in Riehen. Dem ökonomischen Theil der Anstalt steht ein Verwalter vor. Das Kinderspital steht unter einem Comité, das sich selbst ergänzt; die Anstalt ist eine wohlthätige Stiftung, die eigenes Vermögen hat, zum Unterhalt aber ausserdem auf Legate angewiesen ist. Von der Universität erhält das Spital keinerlei finanzielle Unterstützung.

E. Hagenbach-Burckhardt.


21. Theologisches Seminar.

In der theologischen Fakultät bestand bis zum Sommer 1885 blos ein Seminar für homiletische und für katechetische Uebungen zum Zweck der unmittelbaren Vorbereitung auf den praktisch-kirchlichen Dienst. Dasselbe wurde im Januar 1867 gegründet, nachdem schon früher Herr Professor Hagenbach und seit 1851 Herr Pfarrer (jetzt Professor) Stockmeyer die homiletischen und die Herren Professoren Riggenbach und Auberlen, sowie Herr Pfarrer Miville abwechselnd katechetische Uebungen geleitet hatten. Seit Errichtung des Seminars pflegen die Uebungen der homiletischen Abtheilung ausnahmslos in jedem Semester, die der katechetischen in jedem Wintersemester abgehalten zu werden. Vorsteher der ersteren ist seit der Gründung des Seminars Herr Professor Stockmeyer (bis 1873 für den zweiten Kursus unter Mitwirkung von Herrn Professor Hagenbach), Vorsteher der letzteren Herr Professor Riggenbach. Für den Eintritt ist beiderseits ein vorangegangenes theologisches Studium von mindestens vier Semestern als Bedingung gefordert. Die Uebungen, zu denen alle Theilnehmer verpflichtet sind, bestehen in der Ausarbeitung und Kritik von Predigten und Katechesen; für die homiletische Abtheilung ist ausserdem noch in einem zweiten Kursus, der indessen nicht regelmässig abgehalten wird, die Gelegenheit zum Vortrag der für das Seminar ausgearbeiteten Predigten im öffentlichen Gottesdienst geboten. Durch einen von der Regenz genehmigten Fakultätsbeschluss soll von Herbst 1885 an dieses homiletisch-katechetische Seminar durch Heranziehung zunächst der alttestamentlich und neutestamentlich exegetischen, sowie der kirchengeschichtlichen Disciplin zu einem allgemein 116 theologischen Seminar erweitert werden, dessen einzelne Abtheilungen indessen, was Leitung und Mitgliedschaft betrifft, von einander unabhängig sind und dessen von der Fakultät zu ernennende Vorsteher die maassgebenden Bestimmungen über die Art und die Bedingungen der Theilnahme je für die verschiedenen Disciplinen zu treffen haben. Zugleich ist mit dieser Erweiterung des Seminars die Aufstellung einer Handbibliothek verbunden worden, deren Benützung zunächst den Mitgliedern vorbehalten ist; über die Bücheranschaffungen entscheidet die Fakultät nach den von den Vorstehern der einzelnen Abtheilungen gemachten Vorschlägen.

Chr. J. Riggenbach.


22. Pädagogisches Seminar.

Dieses Seminar trat mit Beginn des Wintersemesters 1873/74 ins Leben und hat die Aufgabe, Studierende für ein höheres Lehramt vorzubereiten. Für seine Einrichtung war die Erwägung maassgebend, dass einerseits bei dem gegenwärtigen Zustande des Unterrichtswesens eine gewisse Orientierung über die wichtigeren allgemeinen Probleme, wie über die Methodik der einzelnen Lehrfächer schon während der Universitätszeit wünschenswerth sei, dass aber andrerseits diese Beschäftigung mit der Pädagogik sich innerhalb gewisser Schranken halten müsse, um nicht den eigentlichen Zweck der Universitätsstudien, die Vertiefung in die Wissenschaft selbst, zu gefährden. Die Seminarübungen sind theils theoretischer, theils praktischer Art. Anfänglich wurden beide vom einzigen Direktor, dem Ordinarius der Philosophie, geleitet; als aber in Folge von Veränderungen dessen Kräfte in verstärktem Maasse für die philosophischen Vorlesungen in Anspruch genommen wurden, übertrug die Curatel die Leitung der praktischen Uebungen dem Rektor des Gymnasiums.

Es leiteten das pädagogische Seminar 1873/74 Professor Dr. Rud. Eucken — 1874/75 Professor Dr. Max Heinze — 1875/81 Professor Herm. Siebeck — 1881/83 Professor Herm. Siebeck und Professor Fr. Burckhardt — seitdem Professor Joh. Volkelt und Professor Fr. Burckhardt.

Fritz Burckhardt.


117 23. Philologisches Seminar.

Das hiesige philologische Seminar wurde, auf Antrag der philosophischen Fakultät, zum ersten Mal im Jahre 1861 eröffnet unter der Leitung der Herren Professoren Gerlach, Ribbeck und Vischer. Sein in den Bedürfnissen der Zeit liegender Zweck war, jungen Studierenden der Philologie Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit zu geben und die Beschäftigung mit der classischen Philologie möglichst dem späteren Wirkungskreis im theoretischen und praktischen Schulleben anzubequemen. Der letztgenannte Gesichtspunkt braucht nun allerdings seit der Lostrennung der pädagogischen Sektion nicht mehr strikte festgehalten zu werden (d.h. seit der Gründung eines spezifisch pädagogischen Seminars, 1873); doch wird er auch nicht völlig aus dem Auge gelassen, insofern ja die Mehrzahl der Philologie-Studierenden später zur Schulpraxis übergeht. Die Zahl der Besucher (bestehend aus ordentlichen Mitgliedern und blossen Auskultanten) schwankte in den Jahren 1861-1872 zwischen 4 und 11, im Winter des Jahres 1872 mussten die Uebungen wegen Mangels an Theilnehmern ausgesetzt werden. Im übrigen wurden Uebungen im Interpretieren und in der Kritik, anfänglich sowohl in lateinischer als auch in deutscher Sprache vorgenommen; später änderte sich dies (s. unten). An fleissige Mitglieder wurden und werden jetzt noch jährliche Prämien vertheilt.

Im Jahr 1874 befand sich das philologische Seminar (Direktoren die Herren Professoren Gerlach und Nietzsche) in grosser Zuhörernoth, da die Zahl der Theilnehmer bis auf einen zurückging. Doch hob sich die Zahl auf erfreuliche Weise schon in den nächsten Jahren, wo auch Professor Mähly als Mitdirektor in die Leitung des Institutes eintrat; von 1875 an ist ein langsames, aber stetiges Steigen (6-10 Theilnehmer) zu konstatieren, — im Winter 1880 nahmen sogar 13 Zuhörer an den Uebungen Theil — um dann wieder ebenso langsam einem decrescendo Platz zu machen (10, 6, 7) und wieder einen kleinen Aufschwung zu erfahren (8, 9), bis im Sommer 1884 mit 4 Zuhörern die kleinste Zahl seit zehn Jahren sich einstellte; im Sommer des laufenden Jahres ist sie wieder auf 7 gestiegen. Freilich machen (mit Ausnahmen) die ausserordentlichen, d.h. die nicht ordentlichen Mitglieder den grösseren Bruchtheil der jeweiligen Zahl aus.

Mit dem Jahr 1878 schloss, nach mehrmaligen durch Krankheit veranlassten längeren Pausen, die Thätigkeit Herrn Professor Nietzsche's am Seminar zugleich mit seiner akademischen ab, und an seine Stelle trat im Winter 1879 Herr Professor J. Wackernagel, der sich mit Professor J. Mähly in die Direktion des Seminars theilt.

Die Uebungen finden seit einer Reihe von Jahren vier Mal wöchentlich statt und gewöhnlich wechseln die beiden Direktoren in der Vornahme derselben also ab, dass der gleiche in dem einen Semester die lateinische, im folgenden die griechische Sprache 118 und Litteratur übernimmt. In den Stunden selber wird nur und ausschliesslich Latein gesprochen. Die (vorwiegend kritisch behandelten) Autoren vertraten so ziemlich nach Stoffen und Zeiten den Umkreis der Zeit beider Litteraturen, von den homerischen Gesängen an bis auf die griechische Anthologie, von Nævius herab bis Silius Italicus, Epiker und Dramatiker, Lyriker und Rhetoren, Grammatiker und Philosophen, Historiker und Scholiasten; oft auch, wo die Werke eines Schriftstellers nicht mehr erhalten sind, wurden die gesammelten Fragmente desselben behandelt.

Jacob Mähly.

24. Germanisch-romanisches Seminar.

Laut der Statuten hat dieses im Wintersemester 1885/86 zu eröffnende Seminar den Zweck, das wissenschaftliche und praktische Studium der germanischen und romanischen Sprachen zu fördern, insbesondere die künftigen Lehrer der neueren Sprachen an Gymnasien und Realschulen für ihren Beruf vorzubereiten.

Es zerfällt in zwei Abtheilungen, eine für germanische und eine für romanische Philologie. Direktoren derselben sind die betreffenden Fachprofessoren.

Die Uebungen des Seminars sind schriftliche und mündliche. Jene bestehen in wissenschaftlichen und stilistischen Ausarbeitungen, diese in Interpretationsübungen und mündlichen Vorträgen. Jedes ordentliche Mitglied muss im Lauf des Semesters wenigstens eine schriftliche Arbeit liefern oder einen Vortrag halten.

Mit dem Seminar soll eine kleine Handbibliothek verbunden werden, zu deren Anlegung die Akademische Gesellschaft, in verdankenswerther Weise einen Beitrag von Fr. 500 der Direktion zur Verfügung gestellt hat. Für die Benützung der Handbibliothek wird eine besondere Ordnung aufgestellt werden. Wer aus dem Seminar austritt, kann auf seinen Wunsch vom Direktor ein Zeugniss über seine Leistungen im Seminar erhalten.

Gustav Soldan.

25. Staatswissenschaftliches Seminar. 119

Dasselbe wurde 1877 gegründet, trat aber erst 1878 in Wirksamkeit. Zweck desselben ist: »Erweckung und Pflege des Sinnes für das Studium der Staatswissenschaften, sowie die Anleitung zu methodischer Behandlung von Fragen aus den Gebieten der Nationalökonomie, der Statistik, des öffentlichen Rechts, der Verwaltungslehre und wirthschaftlichen Kulturgeschichte.« Behufs Unterstützung der Uebungen besteht eine eigene Seminar-Bibliothek (im Sommer 1885 ungefähr 1800 Bände und Brochüren), welche mit einer grösseren Anzahl ausländischer statistischer Bureaux im Schriftenaustausch steht, zu welchem Zwecke dem Seminar die von der Regierung ausgehenden Publikationen in einer grösseren Anzahl von Exemplaren überwiesen werden. Seminar und Bibliothek stehen unter Leitung des jeweiligen Professors der Nationalökonomie und Statistik. Zur Ertheilung von Prämien, sowie zu Anschaffungen für die Bibliothek ist der Direktion ein jährlicher Kredit bis zu Fr. 400 eröffnet. Die Frequenz schwankte zwischen vier bis zehn Mitgliedern.

Karl Bücher.


26. Mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar.

Das Seminar trat mit dem Sommersemester 1866 ins Leben. Es hat den Zweck, Studierende, welche sich der Mathematik oder den Naturwissenschaften widmen, bei der selbstständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Aufgaben anzuleiten und zu unterstützen. Sämtliche Lehrer der Mathematik und der Naturwissenschaften an der philosophischen und medicinischen Fakultät, welche sich dazu verständigen, werden als Lehrer des Seminars betrachtet. Die Anmeldung der Studierenden zur Betheiligung an dem Seminar geschieht bei den betreffenden Lehrern. Zur Aufmunterung des Fleisses oder zur Erleichterung bei den durch die Arbeiten veranlassten Unkosten können für eingelieferte Arbeiten Prämien in Form von Geld, Apparaten oder Büchern ertheilt werden, wofür ein jährlicher Kredit von Fr. 500 ausgesetzt ist. Eine grössere Anzahl von zum Theil trefflichen Arbeiten vorgerückter Studierender, meist mathematischen Inhaltes, sind aus dem Seminar hervorgegangen und mit Prämien bedacht worden.

Hermann Kinkelin.

FUSSNOTEN:

[29] Ueber die frühere Geschichte der Sammlungen s. auch P. Merian, zur Geschichte der in dem neuen Museum aufgestellten Sammlungen (in der Festschrift zur Einweihung des Museums, Basel 1849).

[30] Rathsherr Peter Merian. Programm zur Rectoratsfeier der Universität Basel 1883, wobei auch zu verweisen ist auf einen viel früheren Bericht: Festschrift zur Einweihung des Museums in Basel am 26. Nov. 1849 von P. Merian.

[31] Beilage zum Jahresbericht der Akademischen Gesellschaft für 1883. Verhandlungen der Naturforschenden Gesellschaft in Basel. VII. 3. 1855.

[32] Ueber eine der bedeutendsten ältern Schenkungen, das im Jahr 1830 dem Museum durch Verfügung der Erben zugefallene Naturalien-Kabinet des Stadtraths-Präsidenten Hieronymus Bernoulli, das sich über alle Arten von Wirbelthieren, sowie über Crustaceen, Conchylien, Echinodermen und Corallen verbreitete, aber auch namentlich an Versteinerungen und Mineralien reich war, und das bis auf den heutigen Tag als Grundstock des jetzigen Bestandes gelten kann, siehe auch Baslerische Mittheilungen vom 20. März 1830. (Von der Hand von Prof. Chr. Bernoulli).

[33] Siehe oben genannte Festschrift.

[34] Publiciert von der Akademischen Gesellschaft in der Beilage zum Jahresbericht für 1880.

[35] S. hierüber Gedenkschrift zur Eröffnung des Vesalianum 1885.

[36] Bericht über d. vergl. anatom. Sammlung v. 1878 in der Beil. z. Jahresb. der Akad. Gesellsch. v. 1878.

 

INHALT.

    Seite
I. Geschichte der Organisation der Universität 5
II. Fonds der Universität 33
III. Rektoren, Lehrpersonal und Studentenschaft der Universität 42-63
  A. Rektoren der Universität 42
  B. Lehrpersonal der Universität 44
  Alphabetisches Verzeichniss der Universitätslehrer 61
  C. Studentenschaft der Universität 62
IV. Sammlungen und Unterrichtsanstalten der Universität 64-119
  1. Oeffentliche Bibliothek (Universitätsbibliothek) 64
  2. Kunstsammlung 68
  3. Antiquarische Sammlung 71
  4. Mittelalterliche Sammlung 75
  5. Naturhistorisches Museum 78
  6. Physikalische Anstalt 85
  7. Chemische Anstalt 88
  8. Botanische Anstalt 90
  9. Normal-anatomische Anstalt 91
  10. Vergleichend-anatomische Anstalt 94
  11. Physiologische Anstalt 98
  12. Pathologisch-anatomische Anstalt 100
  13. Medicinische Klinik im Bürgerspitale 101
  14. Chirurgische Klinik 104
  15. Geburtshilflich-gynäkologische Klinik 106
  16. Psychiatrische Klinik 108
  17. Poliklinik des Bürgerspitals 109
  18. Ophthalmologische Klinik und Poliklinik 111
  19. Ohrenklinik 113
  20. Kinderklinik 114
  21. Theologisches Seminar 115
  22. Pädagogisches Seminar 116
  23. Philologisches Seminar 117
  24. Germanisch-romanisches Seminar 118
  25. Staatswissenschaftliches Seminar 119
  26. Mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar 119

Anmerkungen zur Transkription:

Schreibweise und Interpunktion des Originaltextes wurden übernommen; lediglich offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert.

Die erste Zeile entspricht dem Original, die zweite Zeile enthält die Korrektur.

S. 50:

S. 86:

S. 112:

S. 113:

 

 


***END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE UNIVERSITÄT BASEL IN DEN FÜNFZIG JAHREN SEIT IHRER REORGANISATION IM JAHRE 1835***

******* This file should be named 50937-h.htm or 50937-h.zip *******

This and all associated files of various formats will be found in:
http://www.gutenberg.org/5/0/9/3/50937

Updated editions will replace the previous one--the old editions will be renamed.

Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright law means that no one owns a United States copyright in these works, so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United States without permission and without paying copyright royalties. Special rules, set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you do not charge anything for copies of this eBook, complying with the rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose such as creation of derivative works, reports, performances and research. They may be modified and printed and given away--you may do practically ANYTHING in the United States with eBooks not protected by U.S. copyright law. Redistribution is subject to the trademark license, especially commercial redistribution.

START: FULL LICENSE

THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK

To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free distribution of electronic works, by using or distributing this work (or any other work associated in any way with the phrase "Project Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project Gutenberg-tm License available with this file or online at www.gutenberg.org/license.

Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm electronic works

1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to and accept all the terms of this license and intellectual property (trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession. If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8.

1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be used on or associated in any way with an electronic work by people who agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works even without complying with the full terms of this agreement. See paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic works. See paragraph 1.E below.

1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation" or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the collection are in the public domain in the United States. If an individual work is unprotected by copyright law in the United States and you are located in the United States, we do not claim a right to prevent you from copying, distributing, performing, displaying or creating derivative works based on the work as long as all references to Project Gutenberg are removed. Of course, we hope that you will support the Project Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with the work. You can easily comply with the terms of this agreement by keeping this work in the same format with its attached full Project Gutenberg-tm License when you share it without charge with others.

1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in a constant state of change. If you are outside the United States, check the laws of your country in addition to the terms of this agreement before downloading, copying, displaying, performing, distributing or creating derivative works based on this work or any other Project Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning the copyright status of any work in any country outside the United States.

1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg:

1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed, copied or distributed:

This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this eBook or online at www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have to check the laws of the country where you are located before using this ebook.

1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived from texts not protected by U.S. copyright law (does not contain a notice indicating that it is posted with permission of the copyright holder), the work can be copied and distributed to anyone in the United States without paying any fees or charges. If you are redistributing or providing access to a work with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or 1.E.9.

1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted with the permission of the copyright holder, your use and distribution must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the permission of the copyright holder found at the beginning of this work.

1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm License terms from this work, or any files containing a part of this work or any other work associated with Project Gutenberg-tm.

1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this electronic work, or any part of this electronic work, without prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with active links or immediate access to the full terms of the Project Gutenberg-tm License.

1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any word processing or hypertext form. However, if you provide access to or distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than "Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org), you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm License as specified in paragraph 1.E.1.

1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.

1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided that

1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm electronic work or group of works on different terms than are set forth in this agreement, you must obtain permission in writing from both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and The Project Gutenberg Trademark LLC, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the Foundation as set forth in Section 3 below.

1.F.

1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread works not protected by U.S. copyright law in creating the Project Gutenberg-tm collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic works, and the medium on which they may be stored, may contain "Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by your equipment.

1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all liability to you for damages, costs and expenses, including legal fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE PROVIDED IN PARAGRAPH 1.F.3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a written explanation to the person you received the work from. If you received the work on a physical medium, you must return the medium with your written explanation. The person or entity that provided you with the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a refund. If you received the work electronically, the person or entity providing it to you may choose to give you a second opportunity to receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy is also defective, you may demand a refund in writing without further opportunities to fix the problem.

1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS', WITH NO OTHER WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.

1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any provision of this agreement shall not void the remaining provisions.

1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance with this agreement, and any volunteers associated with the production, promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works, harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees, that arise directly or indirectly from any of the following which you do or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.

Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of electronic works in formats readable by the widest variety of computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will remain freely available for generations to come. In 2001, the Project Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 and the Foundation information page at www.gutenberg.org.

Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit 501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its volunteers and employees are scattered throughout numerous locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to date contact information can be found at the Foundation's web site and official page at www.gutenberg.org/contact

For additional contact information:

Dr. Gregory B. Newby
Chief Executive and Director
[email protected]

Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide spread public support and donations to carry out its mission of increasing the number of public domain and licensed works that can be freely distributed in machine readable form accessible by the widest array of equipment including outdated equipment. Many small donations ($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating charities and charitable donations in all 50 states of the United States. Compliance requirements are not uniform and it takes a considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up with these requirements. We do not solicit donations in locations where we have not received written confirmation of compliance. To SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any particular state visit www.gutenberg.org/donate.

While we cannot and do not solicit contributions from states where we have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition against accepting unsolicited donations from donors in such states who approach us with offers to donate.

International donations are gratefully accepted, but we cannot make any statements concerning tax treatment of donations received from outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.

Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation methods and addresses. Donations are accepted in a number of other ways including checks, online payments and credit card donations. To donate, please visit: www.gutenberg.org/donate

Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic works.

Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be freely shared with anyone. For forty years, he produced and distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.

Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper edition.

Most people start at our Web site which has the main PG search facility: www.gutenberg.org

This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, including how to make donations to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.